Zum Inhalt springen

Teilnahme an mündlicher Prüfung möglich?


Fruttini

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich nehme Bezug auf folgenden Link: http://www.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/105619-pruefungstermin-kuendigung.html

Ich befinde mich in ähnlicher Situation. Ende Januar/Anfang Februar hätte ich meine mündliche Prüfung. Die schriftliche habe ich bereits erfolgreich hinter mich gebracht.

Nun habe ich eine fristlose Kündigung zugeschickt bekommen, soweit ich mich bisher auf Interntseiten informiert habe wäre die Kündigung nicht 100%ig gültig.

Nun hier meine Fragen:

Kann ich an der mündlichen Prüfung teilnehmen, auch wenn mir fristlos gekündigt wurde?

Wie gehe ich am besten dabei vor? Soll ich gleich mit dem Gericht drohen, oder nochmal das Gespräch suchen?

Wie lange würde das mit dem Gericht dauern? Ich will mich schon noch die nächsten Wochen auf meine mündliche Prüfung konzentrieren und mich nicht mit dem Gericht rumstreiten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstens: Leider ist die für mich zuständige Bearbeiterin im Urlaub. Kommt erst 2. Woche Januar wieder. Zwei Andere von der IHK meinten es ginge, das ich problemlos teilnehme. (Traue der positiven Aussage nur schwer)

Zweitens: Tja, das ist das Problem. Ich hab allgemein eine Beleidigung abgelassen in einer E-Mail die an meinen Freund ging. Während ich Pause hatte ging unglücklicherweise die Fraundin meines Chefs an meinen PC. In diesem Moment antwortet mein Freund. So sind sie an die E-Mail gelangt.

Beleidigung an sich ist ein wichtiger Grund. Auf folgender Internetseite habe ich mich dann durchgewühlt: Fristlose Kndigung - was tun? Auf der Seite steht:

• einen geeigneten wichtigen Kündigungsgrund haben, Ja, muss ich zugeben.

• regelmäßig ein Verschulden des Arbeitnehmers dartun, Das war das erste mal

• des weiteren geprüft haben, ob vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung mögliche und angemessene mildere Mittel erschöpft waren wurde nicht gemacht. Ich hab mir seit dem ich bei Ihnen sind (2 3/4 Jahren) nicht zu schulden kommen lassen.und

• er muss eine Interessenabwägung vornehmen, die ergibt, dass die Interessen des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses die des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses überwiegen.Ich wäre allerspätestens mitte Februar fertig mit Ausbildung. Gesehen hätte er mich evtl. 10 Tage, da ich noch über 23 Urlaubstage habe, die ich ihm gesagt habe das ich die nehmen möchte da ich nicht vorhabe zu bleiben (das war bevor er die Beleidigung gelesen hat und mich fristlos kündigt.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Gesperrt_61948
Und was war jetzt der Kündigungsgrund?

Das dein Freund dich beleidigt, kann ja wohl kaum der Grund gewesen sein.

Das frage ich mich auch.

Eine/n Auszubildenden nach der Probezeit fristlos zu kündigen ist nicht so einfach. Das würde ich mal ganz genau klären. Chief Wiggum hat dir dazu ja was geschrieben.

Dazu macht es so für einen neuen Job nach der Ausbildung auch nicht gerade gut, wenn man kurz vor Ende der Ausbildung fristlos gekündigt wurde. Ich verstehe die ganze Geschichte nicht so richtig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Gesperrt_61948
Nein, ich hab eine E-Mail an meinen Freund gesendet in der ich geschrieben habe "das sind *********** mit denen ich es zu tun habe." Als mein Freund auf meine E-Mail geantwortet hat, war der Verlauf ersichtlich. Die Beleidigung nehmen sie nun als Grund für eine fristlose Kündigung.

Da ist schon mal strafrechtlich KEINE Beleidigung, weil Du ja niemanden direkt beleidigt hast. Erstrecht nicht öffentlich. Ich würde mich eher fragen ob die "Freundin des Chefs" überhaupt deine E-Mails lesen durfte. Da sehe ich schon seher einen Verstoß.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Fruttini:

Du hast drei großen Fehler gemacht! Nämlich:

1. den Computer nicht gesperrt (böses Foul)

2. Emil für jeden ersichtlich, nicht minimiert (und dann auch noch mit Voransicht!)

3. eventuell über den Betriebsaccount (die geschäftliche E-Mailadresse) geschrieben (ganz böses Foul!)

Aber, um deinen Blutdruck mal zu senken, mal meine Gedanken dazu:

- so einfach wird man einen Lehrling, sorry, Azubi, nicht los.

- private Mails, auch wenn es erlaubt sein sollte, immer vom Betrieb fernhalten. Genauso Skype, ICQ und Konsorten.....

- was hat die Freundin des Chefs an deinem PC zu suchen während du Pause machst? Hat die keinen eigenen PC oder soll sie "schnüffeln"?

- warum hast du deinen PC nicht gesperrt? Zum entsperren ist dein Passwort von Nöten und dieses dürfte die Freundin vom Chef gar nicht wissen....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also wenn das tatsächlich so gelaufen ist, wie du es schilderst, hast du dich zwar dumm verhalten, das rechtfertigt aber noch lange keine fristlose Kündigung.

Wenn der AG diese nicht zurück nimmt würde ich auf jeden Fall eine Kündigungsschutzklage anstregengen. Eventuell reicht aber auch schon die Ankündigung dieser. Wie auch immer, du solltest dich auf jeden Fall noch einmal von einem Anwalt beraten lassen, denn ein Web-Forum kann diesen nicht ersetzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Gesperrt_61948
Also wenn das tatsächlich so gelaufen ist, wie du es schilderst, hast du dich zwar dumm verhalten, das rechtfertigt aber noch lange keine fristlose Kündigung.

Wenn der AG diese nicht zurück nimmt würde ich auf jeden Fall eine Kündigungsschutzklage anstregengen. Eventuell reicht aber auch schon die Ankündigung dieser. Wie auch immer, du solltest dich auf jeden Fall noch einmal von einem Anwalt beraten lassen, denn ein Web-Forum kann diesen nicht ersetzen.

Das kann ich nur so unterschreiben.

OT: Wenn ich ehrlich bin, glaube ich die Story nicht so, wie sie uns hier beschrieben wurde. Da würde selbst die IHK wenige Tage vor der mündlichen Prüfung schon gegen eine fristlose Kündigung angehen. Da die fristlose Kündigung aber wohl einfach so angenommen und akzeptiert wurde, wie wir hier lesen können, scheint da noch etwas ganz anderes hinter zu stecken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab mich mit der IHK in Verbindung gesetzt und die hat mir auch geraten zum Arbeitsgericht zu gehen. Die mündliche Prüfung darf ich auch mitmachen. :-)

@Maloja: Von meiner Seite aus gab es wirklich nur die "Beleidigung". Es gibt hat zigtausend Gründe wieso schlussendlich es so weit kam. Zu den ganzen Problemen wollen nun meine ehemalige Auszubildende (dieses Jahr Februar fertig geworden) und ich uns an die IHK wenden. So gehts wirklich nicht weiter. Bloss blöd, das ausgerechnet jetzt alle in den Urlaub sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...