Artcore Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 Hallo, ich hab die Ergebnise der GA1 und GA2 leider lieg ich bei beiden Teile unter 50% Bin wiederholer der Prüfung dementsprechend ist auch das Moral zur der ganzen Geschichte... GA 1 = 45% GA 2 = 46% WISO = 80% Laut dem Prüfungsrechner von Uli kann man mit zwei 5en bestehen? Mein Lehrer sagt mir, obwohl ich insgesamt über 50% liege, dass ich zur mündlichen Ergänzungsprüfung muss. Die Berufsverordnung sagt dazu: (6) Innerhalb des Prüfungsteils B haben die Ganzheitlichen Aufgaben I und II gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht. (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Beispiel GA I GA II Wiso 45 Punkte 45 Punkte 70 Punkte mangelhaft mangelhaft befriedigend Gesamtpunkte schriftlich = 45*0.4 + 45*0.4 + 70*0.2 = 50 (ausreichend) Es ist also sehr wohl möglich, mit zwei Fünfen die Prüfung zu bestehen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 Dein Gesamtergebnis 52,4%, keine 6 damit hat Uli Recht und du hast bestanden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Artcore Geschrieben 11. Dezember 2012 Autor Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 Mein Lehrer meint aber, da ich zwei 5en habe muss ich die eine 5 ausgleichen und somit zur mündlichen Ergänzungsprüfung teilnehmen. Stimmt die aussage? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Artcore Geschrieben 11. Dezember 2012 Autor Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 hat keiner ne Idee? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Goulasz Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Raffst du es denn nicht? Rechne mal mit deinen Noten. 45 GA1, 46 GA2, 80 WiSo macht summa summarum 52 Punkte oder 4.3. Also: Bestanden, wenn auch echt mies. Wenn du jetzt in Doku und FG ebenso grandios über 50% landest, hast du bestanden. Für ganz blöde: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Artcore Geschrieben 11. Dezember 2012 Autor Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 Das ich den schriftlichen Teil bestanden hab, ist mir klar! Es geht mir nur darum, ob ich in die mündliche Ergänzungsprüfung muss, weil ich ja auf zwei 5en stehe!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 Wie schwer ist es eigentlich, den Notenrechner zu bedienen und dann die folgende Meldung zu lesen und zu verstehen: Sie haben den Prüfungsteil trotz einer oder zwei mangelhafter Leistungen bestanden. Eine Ergänzungsprüfung dürfen Sie nun nicht mehr ablegen...... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Artcore Geschrieben 11. Dezember 2012 Autor Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 Warum erzählt mir dann ein Lehrer der auch im Prüfungsauschuss mitwirkt, das ich eine Ergänzungsprüfung machen muss!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 Seit etwa 12 Jahren wird Ulis Notenrechner eingesetzt und Fehler wären mit Sicherheit schon aufgefallen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Kaway Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 Warum erzählt mir dann ein Lehrer der auch im Prüfungsauschuss mitwirkt, das ich eine Ergänzungsprüfung machen muss!! Vielleicht kann er einfach nicht rechnen Warte doch ab, es ändert sich für Dich nichts, Du kannst nichts machen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fisof Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Also rechtlich gesehen hat der PA das Recht dich bei 2 Noten mit unter 4,0 in die Nachprüfung zu schicken und darf sogar auswählen in welchem Fach du ranmusst. Nutze die Chance und verbessere deine Note. Das lässt dann auch deine Chancen für den nächsten Job mit steigen. Der Prüfungsrechner ist zwar gut und schön, aber im Zweifel hat der Prüfungsausschuss das letzte Wort und ihr seid auf deren Kulanz etwas angewiesen. Gruß fisof Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Also rechtlich gesehen hat der PA das Recht dich bei 2 Noten mit unter 4,0 in die Nachprüfung zu schicken und darf sogar auswählen in welchem Fach du ranmusst. Kannst du deine Aussage belegen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Artcore Geschrieben 12. Dezember 2012 Autor Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Ich hab heute morgen mit der IHK telefoniert, sie meinen das ich bei einem Fach zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung muss um eine mangelhafte Leistung zu verbessern. Und ich darf mir auch das Thema nicht selbst aussuchen sondern ich darf nur entscheiden zwischen GA1 oder GA2 der Abschlussprüfung. Ich bin am verzweifeln, denn die Beziehungen mit meinem Ausbildungsbetrieb sind auch nicht gut und das ganze macht mit mich psychisches fertig kann kaum schlafen ect. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xetoxyc Geschrieben 13. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2012 Bei uns sieht das so aus Kleinste Punktzahl > 30% - sonst nicht bestanden GA1 o. GA2 > 50% - sonst nachprüfung Gesamt < 50% - nachprüfung spricht wenn du in ga1 und ga2 unter 50% bist musst du zur nachprüfung wie dir die IHK bestätigt hat. Aber lass den Kopf ned hängen ;P die Prüfer sind nicht darauf aus dich durchfallen zu lassen die wollen das du deine Prüfung bestehst von daher sind die mündlichen nicht so schlimm!! Die sind dazu da um dich zu verbessern - Nimm die Chance Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 13. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2012 Bei uns sieht das so aus Kleinste Punktzahl > 30% - sonst nicht bestanden GA1 o. GA2 > 50% - sonst nachprüfung Gesamt < 50% - nachprüfung spricht wenn du in ga1 und ga2 unter 50% bist musst du zur nachprüfung wie dir die IHK bestätigt hat. Und für welche IHK sprichst Du? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xetoxyc Geschrieben 13. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2012 IHK Passau Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Malo76 Geschrieben 13. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2012 (bearbeitet) Woher hast Du schon die WISO-Note? Ich hab bisher nur GA1 und GA2. Bei uns werden die WISO-Teile irgendwo zentral ausgewertet.. Edit: Alles klar, hab´s mitbekommen - IHK-Portale. Leider ist unseres noch nicht freigeschaltet :upps Bearbeitet 13. Dezember 2012 von Malo76 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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