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Urlaubsstreit am Ende der Ausbildung


Elrank

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Hallo zusammen,

Eben hatte ich eine kleine Debatte mit meinem Ausbilder.

Mir wurden, wie allen anderen im dritten Jahr, die vollen Urlaubstage am Anfang des Jahres über unser elektronisches System gutgeschrieben - hier gab es auch keine Probleme oder anderes dann als ich angefangen habe sie, und mein Restguthaben zu benutzen.

Jedoch nun, als ich einige Halbe Tage oder anderes eintrage für Firmenbesichtigungen und eben schlicht "Urlaub" vor der Prüfung meint er mir stünden doch eigentlich nur die Hälfte der Tage zu - ich bin ja nach der Prüfung weg.

Ebenso, musste ich nun für die Bewerbungsgespräche welche ich hatte Urlaub eintragen, welcher mir von meinem Konto abgezogen wurde - soweit ich weiß ist dies nach § 628 BGB anders geregelt?

Nun die Frage, kann mein Ausbilder mir einfach die, elektronisch zugesicherten Urlaubstage mir verweigern (er nimmt den Urlaub nicht mehr an) und mich zwingen Urlaub zu nehmen für Bewerbungsgespräche (halbe Tage, ganze Tage wenn es weit entfernt ist)?

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Du bist nicht nach der Prüfung weg, sondern dann, wenn dein Ausbildungsvertrag endet. Und dir stehen die Urlaubstage zu, wie sie im Ausbildungsvertrag definiert sind, nicht so, wie irgendwelche (elektronischen) Systeme es verzeichnet haben. Ob dir der Urlaub genehmigt wird oder nicht, entscheidet zwar der Betrieb, aber auch hier kann er den nur unter bestimmten Umständen verweigern.

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Hast du mal geschaut, was in deinem Arbeitsvertrag dazu steht? Bei mir waren die Urlaubstage für die einzelnen Jahre einzeln aufgezählt, weil das ja bei allen unterschiedlich war. Und dass du weniger Anspruch hast, als wenn du ein ganzes Jahr da bist, ist ja eigentlich logisch, oder? ;)

@Progg3r: Da der Ausbildungsvertrag mit der Prüfung endet ist das ja das selbe^^

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[...]Nach dem Berufsbildungsgesetz endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Ablauf der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis bereits mit Bestehen der Abschlussprüfung. Dabei gilt als Termin des Bestehens der Tag der Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung. [...]

Er ist nach der Prüfung weg ;). Auch: IdR sind im Ausbildungsvertrag für die "anteiligen" Jahre auch anteilige Urlaubstage eingetragen. Am besten du schaust in deinem Ausbildungsvertrag nach, wie viel Urlaub du noch hast. Nach §629 BGB ist es ja so, dass man da für Vorstellungsgespräche bei Nicht-Übernahme bzw. Kündigung oder auslaufenden Verträgen freigestellt werden muss, zu Urlaub "zwingen" kann man dich da eigentlich nicht.

Dir allerdings keinen Urlaub mehr gewähren, wenn im Vertrag weniger stehen als im "Portal", das ist sein gutes Recht ;).

Gruß, Goulasz

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Wenn du in der ersten Jahreshälfte (also bis einschließlich 30. Juni) aus dem Unternehmen ausscheidest (in deinem Fall durch das Bestehen der Abschlussprüfung), hast du für jeden vollen Monat, den du in diesem Jahr angestellt warst, einen Anspruch auf 1/12 deines Jahresurlaubs (§5 Abs. 1 a) BUrlG). Solltest du erst in der zweiten Jahreshälfte gehen, hast du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

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Die Ausbildung endet mit dem bestehen der Prüfung - so ist es.

Im Vertrag muss ich zuhause nachsehen, werde ich auch - wie ich nun gesehen habe, und von ihm gehört habe - mein Ausbilder und Chef hat, bis auf einen Antrag, meinen Urlaub aus versehen genehmigt!

Genehmigt und Bestätigung dass er dies hat habe ich per Mail vom System bekommen.

Wie gesagt, Vertrag muss ich nachsehen, nur das mit dem Urlaub hat sich durch sein versehen ja nun scheinbar geklärt, aus versehen "annehmen" geklickt und schon ist er durch.

Was das mit den Gesprächen angeht, es ist schon seit Dezember klar dass keiner übernommen wird - daher wundere ich mich wieso man mich nun zwingt hier Urlaubstage einzutragen...

@Der Hans

Danke, ich vermute die IHK Prüfung ist im Juni und somit noch im ersten Halbjahr...ärgerlich, aber wie verhält es sich wenn man die Bestätigung schon bekommen hat nun?

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