Veröffentlicht 23. April 20169 j Hi Leute, es ist ja nur ein netzunabhängiger nicht programmierbarer Taschenrechner zugelassen. Ich habe noch meinen Schultaschenrechner aus den frühen 90ern Anbei ein Bild. Kann ich den verwenden oder fällt der unter einen "programmierbaren Taschenrechner"? Grüße, Martin
24. April 20169 j Hallo Martin, ich kenne den auch von früher und der erfüllt auch die Kriterien. Es geht ja darum keinen Spickzettel als Programmcode zu tarnen. Bei Umrechnungen von Hexadezimalzahlen in Dezimalzahlen bzw. Binärzahlen brauchst Du den Rechenweg. Ähnlich sieht es bei regulären Ausdrücken aus (Zwischenschritte). Dumm sind Prüfer sicher nicht aber Vorsicht: Die endgültige Entscheidung trifft der Prüfer vor Ort (zu Prüfungsbeginn)! Der definiert Dir "programmierbar" dann und wenn der Rechner verdächtig aussieht, ist das eine schwierige Frage. Grüße Micha
25. April 20169 j Mitnehmen und einen Prüfer fragen, falls du dir unsicher bist. Uns wurde gesagt, dass alle Taschenrechner die einen Graphen anzeigen können verboten sind.. Wahrscheinlich bezogen sie sich auf Geräte wie den Texas TI-82 STATS, da man mit diesem wirklich Schreiben konnte.
25. April 20169 j in deiner Einladung steht doch: "Als Hilfsmittel ist grundsätzlich ein nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten zugelassen. [...]" Bearbeitet 25. April 20169 j von professorswag123
25. April 20169 j Sowas reicht völlig (49ct.): Der Prüfer wird auch nicht die Bedienungsanleitung studieren, um Deinen Rechner auf Werkseinstellung zurückzusetzen. Besser ist dann noch ein Reserverechner ohne Metazeichen, belegbaren Variablen und Logikoperatoren. Letztlich musst Du ja auch keine Minuten in Grad umrechnen wie so ein Seemann. Grüße Micha
30. April 20169 j bei mir steht auch "nicht programmierter" d.h. du kannst auch n TI Voyage 200 oder ähnliches nehmen solange der speicher leer ist
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