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Satanisten Prozess


Capt. J. Archer

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Original geschrieben von Poldi

und, ja, auch mörder sind menschen, und vergewaltiger, und kinderschänder, und leute die leichen poppen ... das sind alles menschen. menschen die leben, atmen und gefühle haben.

Es sind Menschen, aber Gefühle haben die nicht, sonst hätten sie mal an die Familie und Freunde des Opfers gedacht...

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Top-Benutzer in diesem Thema

Original geschrieben von dombarra

jedoch kann ich dann trotzdem nicht verstehen wie ein paar helden wie ihr auf die idee kommen sich anzumaßen über deren leben entscheiden zu können.

Dominic

Und wie konnten dich die beiden anmaßen über das Leben ihres Opfers zu entscheiden???

Dürfen die das und wir nicht???

:eek: :eek: :confused: :confused:

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Original geschrieben von dombarra

jetzt gehts aber ab hier? sind mörder etwa keine menschen nach deiner ansicht oder was????

Meiner Meinung nach hat ein Mensch, der kaltblütig und ohne mit der Wimper zu zucken, seine Menschlichkeit verloren oder verspielt.

Traurig aber war so denke ich.

Sollte jetzt jemand sagen, ich würde das von jedem behaupten, der einem Menschen das Leben genommen hat, so sollte doch noch gesagt sein, dass ich von Mördern spreche. Nicht von leuten die einen Totschlag im Affekt begangen haben. Bei denen hat nämlich kurzzeitig was ausgesetzt.

Für mich sind die beiden unheilbar.

PS:

Die beiden sehen sich übrigens selbst nicht als Menschen, sondern als Vampire und Diener Satans.

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Original geschrieben von Les Claypool

Und wie konnten dich die beiden anmaßen über das Leben ihres Opfers zu entscheiden???

Dürfen die das und wir nicht???

:eek: :eek: :confused: :confused:

Exakt. Denn wenn wir das machen, sind wir keinen Deut besser als sie.

Und meiner Meinung nach ist es auch nicht mehr oder weniger bekloppt an Gott zu glauben als an Satan. Denn ohne Satan kein Gott und ohne Gott kein Satan.

Und warum soll ein Mensch sich nicht ändern können? Man sollte ihm wenigstens ne Chance geben. Auch wenn die Qualität der Taten eigentlich unverzeihbar ist.

Klar ist es die Reaktion von jedem solche Leute am liebsten niederzumetzeln. Aber nur durch die bösen Taten, die die anderen Menschen getan haben, wird die "Vergeltungsmaßnahme" nicht "besser".

Ihr könnt nicht auf der einen Seite Racheakte gegen solche Leute fordern und euch auf der anderen Seite über Mißstände wie das Taliban-Regime aufregen.

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sorry dass ich erst jetzt antworten kann!

über die totesstrafe ist ja jetzt schon genug geschrieben worden! schätze mal, jeder von euch hat in seinem schulleben in sozialkunde die MENSCHENRECHTE und das GRUNDGESETZ durchgesprochen!!?? jegliches kommentar erübrigt sich an dieser stelle! (nur für die leute die es gelesen und verstanden haben)

kinderschänder, vergewaltiger und mörder sind ABSCHAUM, dass gebe ich offen zu, dennoch sind es immernoch MENSCHEN, die auch RECHTE haben! auch wenn jetzt jeder schreit, "haben die angehörigen keine rechte", dann sollten wir vielleicht mal darüber nachdenken was wäre, wenn jeder zur selbstjustiz greifen würde!!

jetzt mal was x-beliebiges! ihr fahrt mit eurem auto durch eine 30er zone (natürlich mit der exakten geschwindigkeit!) und fährt ein kind an, dass sein leben lang behindert bleiben wird oder im schlimmsten fall tot ist! jetzt greift der vater zur waffe und schiesst euch über den haufen! auch wenn ihr durch einen dummen zufall in diese situation gekommen seid, wird euch der angehörige, vermutlich mit mächtig viel wut im bauch, sich für die qualen des kindes zur rechenschafft ziehen wollen! (ich meine wer kennt das nicht, dass gefühl mal selbstjustiz ausüben zu wollen!?)

ich glaube nicht, dass dieser angehörige sagen wird - "tja, es ist nunmal passiert", vergeben und vergessen! was jetzt letzten endes mit dieser person passiert ist jetzt auch egal!

seid bitte vorsichtig mit der selbstjustiz oder auch mit solchen vorderungen nach der totesstrafe!

rehabilitieren kann man mörder vielleicht! (je nachdem wie sie in diese situation gekommen sind)

wenn man es schafft diese personen, wie z.b. das satanisten pärchen zu "bekehren" und diese leute in 10 oder 15 jahren auf freien fuss kommen, dann wird die presse mit sicherheit darüber berichten und die öffentlichkeit ihr übriges tun!

in diesem sinne

ps. bleibt bitte immer sachlich!

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Original geschrieben von Gottesgeschenk

jetzt mal was x-beliebiges! ihr fahrt mit eurem auto durch eine 30er zone (natürlich mit der exakten geschwindigkeit!) und fährt ein kind an, dass sein leben lang behindert bleiben wird oder im schlimmsten fall tot ist! jetzt greift der vater zur waffe und schiesst euch über den haufen! auch wenn ihr durch einen dummen zufall in diese situation gekommen seid, wird euch der angehörige, vermutlich mit mächtig viel wut im bauch, sich für die qualen des kindes zur rechenschafft ziehen wollen! (ich meine wer kennt das nicht, dass gefühl mal selbstjustiz ausüben zu wollen!?)

Sorry, aber der Vergleich hinkt ja mal total...Ein Unfall mit nem bestialischen Mord zu vergleichen ist ja mal voll daneben...

Jedem kann in der 30er Zone ein Kind vors Auto rennen, da kann man als Autofahrer (meistens) nichts dafür...aber man kann halt nicht ausversehen einen Mord begehen...

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Ich kann bei solchen Verhandlungen auch nicht verstehen, warum in deutschland die Todesstrafe abgeschafft wurde. In solchen Fällen (Kindesmisshandlung, brutalster Mord,...) wäre jegliche "humane" Bestrafung zu milde. Solche "Subjekte" haben ihr "Recht" auf Leben verwirkt und müssen zum Wohle der Allgemeinheit "beseitigt" werden. Sorry, für diese harten Worte, aber ich glaube sie bringens auf den Punkt!

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@bimei - sorry wegen der pappnasen (ist mir so eingefallen wegen fastnacht!) ich will mich hier nicht aufspielen als moralapostel (auch wenn es vielleicht so ausgesehen hat oder noch so aussieht - sorry) wie schon gesagt entschuldigung!

@all die für die totesstrafe sind und nicht verstehen warum sie abgeschafft wurde - die totesstrafe verstösst gegen das grundgesetz § 1 und § 20! diese paragraphen sind unveränderbar und somit ist die wiedereinführung der totesstrafe AUSGESCHLOSSEN (siehe § 79 abs 3!!:eek: )

Artikel 1

[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (anmerkung: egal ob mörder, vergewaltiger oder wie auch immer!)

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft,des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden

Gesetzgebung,vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 20

[staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden,der es unternimmt,diese Ordnung zu beseitigen,

haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand,wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Artikel 20 a [schutzder natürlichen Lebensgrundlagen]

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Artikel 79 (Ewigkeitsgarantie)

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden,das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen,die eine Friedensregelung,die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik

zu dienen bestimmt sind,genügt zur Klarstellung, daß die

Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen,eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes,die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes,durch welche die Gliederung des Bundes in Länder,die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden,ist unzulässig.

Artikel 102

[Abschaffung der Todesstrafe]

Die Todesstrafe ist abgeschafft.

so - genug der paragraphen - es steht ausser frage, dass dieses pärchen und andere perversen eine andere, härtere strafe verdient hätten! trotzdem rechte sind rechte - man kann soviel diskutieren wie man will - es ist so - es bleibt so!!!

für alle die mal nachlesen wollen, hier der link:

Grundgesetz der BRD

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Original geschrieben von Gottesgeschenk

die totesstrafe verstösst gegen das grundgesetz § 1 und § 20! diese paragraphen sind unveränderbar und somit ist die wiedereinführung der totesstrafe AUSGESCHLOSSEN (siehe § 79 abs 3!! )

Wenn du schon mit Paragraphen um dich wirfst: Für so ausgeschlossen halte ich das nicht. In §1 geht es um die Würde des Menschen. In §2 geht es aber um das Recht auf Leben: §2 Abs.2:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Das ganze ist unabhängig zu meiner Meinung zu dem Thema und soll nur aufzeigen, das die Todesstrafe laut GG nicht ganz so ausgeschlossen ist, wie du vielleicht denkst.

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Glaubt Ihr im Ernst, das ganze wäre nur halbwegs so breitgetreten worden wenn das Ehepaar sagen wir Krishna-Jünger gewesen wären - oder Moon-Mitglieder? Man hat im Fernsehen das ganze ja fast so dargestellt als ob der Satan tatsächlich im Hintergrund mitschwebt. Echte Satanisten hätten eines bestimmt nie getan: Ihre Motive in den Mittelpunkt gerückt und sich so gegeben wie diese Beiden. Das zeugt nur davon, daß die einen Knacks in der Schüssel haben - mehr nicht. Echte Satanisten haben nämlich andere Beweggründe, als das "Satan es ihnen befohlen hat!". Satanisten geben sich heute eh ganz anders, als man es im Film vorgemampft bekommt: http://www.lexsatanicus.de/ Das hier gilt gerade unter den Satanisten als "DIE" Seite überhaupt - so wie ich es gehört habe. Und je mehr man davon liest - desto mehr glaubt man selbst ein praktizierender Satanist zu sein... aber nicht, daß Ihr jetzt alle Satanisten werdet und mir die Schuld dafür in die Schuhe schiebt: SEID GEWARNT! LESEN AUF EIGENE GEFAHR!!!

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super wolle!

alles auslegungssache! (wegen §2)

§1 und §20 sind unveränderbar! egal was in den anderen paragraphen steht! und nochmal: sie können nicht verändert werden - es sei denn die demokratie in der brd wird abgeschafft! paragraph 1 + 20 regeln die grundrechte der menschen in der brd (nicht in china, nicht in den usa und schon gar nicht in europa - frankreich hatte in den 60er jahren noch den tod durch enthaupten)!

--> §1 und §20 müssten verändert werden für die totesstrafe und das geht nicht (zum 1001 mal)! ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt!

wenn euch die gesetzgebung in der brd zu lasch erscheint, dann wandert doch aus nach china [oder usa, russland, irak, iran, afrika usw.] - da ist die öffentliche (bis auf russland und usa) erhängung, -schiessung und enthauptung (hinrichtungen im allgemeinen) noch erlaubt und legitiemes mittel für die rechtsprechung! (passt aber bloss auf das keiner beim klauen erwischt wird! dann wird euch die hand abgehackt [in manchen ländern!])

ich bin ganz froh dass hier nicht zu solchen mitteln gegriffen wird!

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