7. Juli 20205 j vor 2 Stunden schrieb MamaSchlumpf: Denn die Antworten werden anonym gegeben? Wenn jeder Prüfling einen USB Stick zugeordnet bekommt, sind die Daten pseudonymisiert. Der Inhalt der Antworten als solcher ist Fachinhalt und keine personenbezogenen Daten.
7. Juli 20205 j vor 3 Stunden schrieb Devinius: Ich wäre mir aktuell nicht sicher, ob die DSGVO den Verlust von Prüfungsergebnissen einbezieht. Aufgrund einer Antwort auf eine Prüfungsfrage kann ich in der Regel nicht auf eine natürliche Person schließen. Somit stellt sich hier die Frage, ob Prüfungsergebnisse personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 DSGVO sind. Das können wir auch nicht beurteilen. Ich vermute aber, dass die Daten die Prüflingsnummer oder Namen beinhalten. Eine anonyme Prüfung macht ja keinen Sinn, irgendwas steht da drin. Wird sich im Zweifel die Aufsicht drum kümmern.
7. Juli 20205 j vor 49 Minuten schrieb Devinius: Wenn jeder Prüfling einen USB Stick zugeordnet bekommt, sind die Daten pseudonymisiert. Korrekt, könnte man machen. Aber glaubst Du dass eine Schule eine genormte Prüfung pseudonymisiert ? Eine, die nicht mal eine Sicherheitskopie zum ausgegebenen Stick erzeugt ? Ausserdem kann/muss die Schule ja zur Bewertung die Prüfung einem Prüfling zuweisen ... wird also nicht durchgehend pseudo sein können Ist alles Glasmurmelschauen, kriegen wir nicht raus.
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