Veröffentlicht 14. Juni 20214 j Hallo Forum, Ich bin demnächst fertig mit meiner Ausbildung und mein Ausbildungsbetrieb möchte mich auch gerne übernehmen. Dazu habe ich vor knapp 3-4 Wochen einen Arbeitsvertrag erhalten. Nebenbei habe ich mich natürlich wo anders beworben und auch eine Zusage erhalten. Ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen laut diesem Vertrag zum 15. oder zum Ende des Monats. Mir stellt sich jetzt die Frage ob ich diese Kündigung bereits vor Arbeitsantritt einreichen kann so das ich zum 15.07 erfolgreich kündigen kann oder erst nach dem bestehen des Prüfungsteil A.
14. Juni 20214 j Also ich würde nach der Prüfung kündigen, da ich keine Lust auf Stress hätte vorher um mich auf die Prüfung vorzubereiten. Daher solltest du den Arbeitsbeginn bei der neuen Firma z.B. auf 01 September legen um auf der sicheren Seite zu sein.
14. Juni 20214 j Lies dir bitte dein Arbeitsvertrag durch, i.d.R ist dort eine Klausel das wenn du (nach Unterzeichnung deines Arbeitsvertrages) ein vereinbartes Bruttogehalt (oder 2 ?) verrichten muss. Falls das der Fall ist würde ich das Gespräch mit der Verantwortlichen Stelle suchen.
14. Juni 20214 j Alternativ den Übernahmevertrag gar nicht erst unterschreiben. Wann hast du Prüfung?
14. Juni 20214 j Ich formuliere neu: Kann ich den von mir bereits unterschriebenen Übernahmevertrag heute kündigen, damit ich in einem Monat wechseln kann, wenn ich erst nächste Woche Prüfung habe? Je nach Wortlaut. Aber für das Klima wird es sicher nicht von Vorteil sein.
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