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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Kurze Info vorab: Meine zuständige IHK ist die IHK Koblenz

 

Meine Frage richtet sich an den die Dokumentationsphase im Zeitplan in einem Projektantrag:

Wenn ich den Unterpunkt "Projektdokumentation" nenne, versteht man darunter NUR die Kundendokumentation ? Weil in einem anderen Antrag hier im Forum wurde unter Dokumentationsphase sowohl die Kundendoku (In dem speziellen Fall eine Doku für IT-Mitarbeiter) und eine Projektdokumentation aufgelistet.

Link zum Antrag: 

 

 

Vielleicht kann einer von euch mir diese Frage ausführlich beantworten.
Vielen Dank im Voraus!

 

Grüße,
z1nus

 

Also wichtig ist das Du die Projektdokumentation über Dein Projekt erstellst, normalerweise wird die auch dementsprechend bezeichnet. Ob Du jetzt allerdings das ganze Dokumentation oder Projektdokumentation nennst bleibt Dir überlassen, es muss nur klar ersichtlich sein welche Doku genau gemeint ist.

Kunden-Doku dagegen ist nicht gleich Projektdokumentation (so verstehe ich es zumindest), das kann z.B. eine Kurzanleitung für einen Mitarbeiter sein, ein kurzes Handout oder eine Arbeitsanweisung, je nachdem wie man das dann bezeichnen will und das läuft extra/zusätzlich und auch nur wenn das vom Auftraggeber/Kunden mit gefordert ist.

Wichtig ist nur, wenn so ein zusätzliche Kunden-Doku mit erstellt wird, dann muss die in die vorgegebene Stundenzahl vom gesamten Projekt mit rein fallen. 

 

  • Autor

@Montaine Danke erstmal für die schnelle Rückmeldung. Vielleicht habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt 😕

Wenn ich jetzt als Beispiel im Antrag unter Dokumentationsphase>Kundendokumentation und Projektdokumentation aufliste und zeitlich einteile, stellt dass dann ein Problem dar? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die gesamte Projektdokumentation (die man auch einreichen muss, also nicht die Kundendoku) außerhalb der 35 Stunden zu erledigen ist. Liege ich damit falsch?

 

vor 5 Minuten schrieb z1nus:

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die gesamte Projektdokumentation (die man auch einreichen muss, also nicht die Kundendoku) außerhalb der 35 Stunden zu erledigen ist. Liege ich damit falsch?

Damit liegst du falsch.

Die Projektdokumentation ist innerhalb der 35 Stunden anzufertigen.. du darfst außerhalb der Zeit höchstens so Sachen wie Formatierung und Gestaltung erledigen.

 

Nebenbei bemerkt: Je nach IHK ist übrigens deine Abschlusspräsentation auch in den 35 Stunden anzufertigen.

Bearbeitet von Brapchu

vor 23 Stunden schrieb Brapchu:

Damit liegst du falsch.

Die Projektdokumentation ist innerhalb der 35 Stunden anzufertigen.. du darfst außerhalb der Zeit höchstens so Sachen wie Formatierung und Gestaltung erledigen.

Jein...laut der neuen Prüfungsordnung ist das der Fall. Bei der alten war es Auslegungssache der jeweiligen IHK. Bei der oldenburgischen IHK gehörte das Erstellen der Projektdokumentation zum Beispiel nicht zu der Bearbeitungszeit eines Abschlussprojektes.

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