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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

laut der neuen Ordnung zählt ja die Zwischenprüfung 20% der gesamten Note.

Was würde passieren wenn man in der Zwischenprüfung eine 5 (mangelhaft) oder eine 4 (ausreichend) schreibt? Ist die Ausbildung dann gelaufen oder kann man im zweiten Teil einfach ausgleichen,sodass man mindestens auf ausreichend oder besser kommt?

Zitat

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die
Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer
mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 17 – wie folgt
bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit
mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

 

Quelle: §16 Absatz 2 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin
(Fachinformatikerausbildungsverordnung – FIAusbV)

Kurzgesagt: Man kann auch mit einer 6 im AP1 bestehen. Musst dafür bei AP2 ausgleichen.

Bearbeitet von RealPride

vor 4 Minuten schrieb Skillbreaker:

kann man die Ap 1 wiederholen?

Normalerweise gilt bei Prüfungen, dass bestandene Prüfungen nicht wiederholt werden können.

Kleine Ergänzung: Wenn jemand in der TAP1 eine 6 bekommen sollte (ist das überhaupt möglich?) und nach der TAP2 insgesamt durchfallen sollte, dann ist auch die TAP1 inkl. dem Teil der TAP2 zu wiederholen, die unter 4 waren.


Das war früher also angenehmer. Die Zwischenprüfung zählte nicht und daher musste diese unabhängig der Note nie wiederholt werden. Wer es die Woche verrissen hat, kann durchaus in die unangenehme Situation kommen, die TAP1 neu schreiben zu müssen .... 

Bearbeitet von skylake

vor 8 Stunden schrieb skylake:

Kleine Ergänzung: Wenn jemand in der TAP1 eine 6 bekommen sollte (ist das überhaupt möglich?) und nach der TAP2 insgesamt durchfallen sollte, dann ist auch die TAP1 inkl. dem Teil der TAP2 zu wiederholen, die unter 4 waren.


Das war früher also angenehmer. Die Zwischenprüfung zählte nicht und daher musste diese unabhängig der Note nie wiederholt werden. Wer es die Woche verrissen hat, kann durchaus in die unangenehme Situation kommen, die TAP1 neu schreiben zu müssen .... 

also schreiben die im September die T1 nochmal und November direkt T2 zum wiederholen ? das ist ja auch nicht die feine Art

 

ich finde ja grundsätzlich die idee einer gestreckten AP gut, aber die Umsetzung wer immer diese so bewilligt hat, ist sehr fragwürdig....

Bearbeitet von KeronBe

vor 7 Stunden schrieb KeronBe:

also schreiben die im September die T1 nochmal und November direkt T2 zum wiederholen ? das ist ja auch nicht die feine Art

 

ich finde ja grundsätzlich die idee einer gestreckten AP gut, aber die Umsetzung wer immer diese so bewilligt hat, ist sehr fragwürdig....

Ob es September und November ist habe ich jetzt nicht im Kopf aber ja, genauso. Zumindest müsste in der Konstellation nicht TAP1 und TAP2 am selben Tag wiederholt werden .

Eigentlich ist es vorteilhaft für den Prüfling. Stell dir vor, du hast einen schlechten Tag und versaust die TAP1 und könntest die Note nie wieder verbessern und deine Abschussnote wäre versaut. So kann zumindest bei einem nichtbesten die TAP1 neu geschrieben werden. Im anderen Thread wird ja deutlich, wie simpel die TAP1 dieses Jahr war. Ein Azubi nach 3 Jahren, der die wiederholen müsste, sollte die Inhalte ganz locker aus dem Arm schütteln können, ohne dafür viel extra lernen zu müssen.

Von daher sehe ich das gar nicht so kritisch, zumal es (hoffentlich) kaum jemand geben sollte, der in die TAP1 eine 6 oder 5 kassiert. Dafür sind zu viele Punktesammelaufgaben dabei.

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