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Ist eine Amortisationsrechnung Pflicht?


WEB1211

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Hallo Zusammen!

Ich lese schon seit längerem in diesem tollen Forum mit und habe hier schon die ein oder andere nützliche Antwort bzw. Info erhalten. Daher wollte ich mich nun mal selbst mit einer Frage miteinbringen :) 

Ich bin FISY im dritten Lehrjahr in Niedersachsen und habe in ca. einem Monat meine mündliche Prüfung. Nun bin ich gerade fleißig dabei, mich auf die Prüfung vorzubereiten: Die Präsentation hab ich schon soweit fertig, nun ist mir, leider etwas spät, noch eine Sache an meiner Dokumentation aufgefallen: Ich habe keine Amortisations/Wirtschaftlichkeitsrechnung. Daher lautet meine Frage: Ist eine Amortisationsrechnung Pflicht bzw. ein Bestandteil, den man auf jeden Fall haben MUSS oder es ohne diesen sogar Punktabzüge gibt?

Mein Projekt war es, einem Kunden eine Testausführung unserer Software inkl. Backend mit Datenbank, Windows-Server und einem Client zur verfügung zu stellen, also Installation, Einrichtung etc. 

Ich habe ganz grob die Projektkosten berechnet und wollte bisher extra keine Amortisation machen, da hier ja besonders viele Fallen, in Form von Fragen der Prüfer lauern könnten oder? Bzw. man könnte hier auch viel falsch machen. 

Vielleicht könnt ihr mal Eure Meinung dazu sagen! ;) Darüber wäre ich echt sehr dankbar!

VG

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vor 54 Minuten schrieb WEB1211:

Daher lautet meine Frage: Ist eine Amortisationsrechnung Pflicht bzw. ein Bestandteil, den man auf jeden Fall haben MUSS oder es ohne diesen sogar Punktabzüge gibt?

Die PO Alt wie Neu schreiben vor dass Deine Evaluationsleistung ( außer in Bawü nach alter PO ) nachvollziehbar sein muss.

Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, egal ob durch Kosten/Nutzen oder Amortisation oder eine E-Matrix ist dabei das übliche Mittel.

PO Neu sagt:

###

Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu:
§ 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
(1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
(2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren,
2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen,

###

Auf unseren Bewertungsbögen bringt die nachvollziehbare Entscheidung 60 der 100 Punkte.

vor 57 Minuten schrieb WEB1211:

oder es ohne diesen sogar Punktabzüge gibt?

bei der Doku mit Sicherheit ja. Im Fachgespräch solltest Du mit solchen Fragen rechnen, die sind im Norden ( ich kenne das von vier Kammerbezirken ) absoluter Standard.

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Moin, 

Ich denke ich bin ein gutes Beispiel für dich, da ich mich in der Selben Lage die Woche befand. 

Ich hatte diese in meiner Doku auch nicht gehabt und hatte auch leider mehr Punkte liegen gelassen als ich wollte. Habe mir dann grob meine Doku angeschaut, was der Prüfer wohl anzumerken hatte. Ich hatte meine eigenen Kosten weg gelassen und die Wirtschaftlichkeit und habe diese dann in der Präsentation dann mit eingebracht. Siehe da, meine Präsentation wurde mit 1 bewertet, meine Doku stattdessen nur mit 64%. 
 

Dem Prüfer gefiel das, dass ich mir Gedanken gemacht hatte was schlecht lief. 
 

Aber vielleicht war es auch nur eben, dass ich mir Gedanken gemacht habe. Ansonsten kann ich Vorrednern zu stimmen!

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Am 12.6.2022 um 13:17 schrieb charmanta:

Die PO Alt wie Neu schreiben vor dass Deine Evaluationsleistung ( außer in Bawü nach alter PO ) nachvollziehbar sein muss.

Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, egal ob durch Kosten/Nutzen oder Amortisation oder eine E-Matrix ist dabei das übliche Mittel.

PO Neu sagt:

###

Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu:
§ 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
(1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
(2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren,
2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen,

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Auf unseren Bewertungsbögen bringt die nachvollziehbare Entscheidung 60 der 100 Punkte.

bei der Doku mit Sicherheit ja. Im Fachgespräch solltest Du mit solchen Fragen rechnen, die sind im Norden ( ich kenne das von vier Kammerbezirken ) absoluter Standard.

Ok alles klar, danke für die ausführlichen Infos! Da die Doku schon lange durch ist, werde ich die Punkte wohl u.U. verloren haben, aber das ist wohl nicht mehr zu ändern. Ich werde mir aber auf jeden Fall Gedanken machen, wie ich reagieren werden, wenn die Prüfer dies im Fachgespräch anmerken. 

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Am 12.6.2022 um 19:07 schrieb Xyfi:

Moin, 

Ich denke ich bin ein gutes Beispiel für dich, da ich mich in der Selben Lage die Woche befand. 

Ich hatte diese in meiner Doku auch nicht gehabt und hatte auch leider mehr Punkte liegen gelassen als ich wollte. Habe mir dann grob meine Doku angeschaut, was der Prüfer wohl anzumerken hatte. Ich hatte meine eigenen Kosten weg gelassen und die Wirtschaftlichkeit und habe diese dann in der Präsentation dann mit eingebracht. Siehe da, meine Präsentation wurde mit 1 bewertet, meine Doku stattdessen nur mit 64%. 
 

Dem Prüfer gefiel das, dass ich mir Gedanken gemacht hatte was schlecht lief. 
 

Aber vielleicht war es auch nur eben, dass ich mir Gedanken gemacht habe. Ansonsten kann ich Vorrednern zu stimmen!

Moin! Oha ja dann hattest du ja echt genau dasselbe Problem wie ich. :D  Danke für den guten Tipp! Dann könnte ich die  Betrachtung Wirtschaftlichkeit ja auch in meiner Präsi unterbringen. Vielleicht bringt mir das ja auch noch ne gute Präsi-Note ein, wer weiß. 

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