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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Zusammen,

ich bin bestimmt nicht der erste und werde auch nicht der letzte sein der nach dem Bestehen seiner Prüfung frägt jedoch wundert es mich doch.

Meine Prüfungsergebnisse von Teil 1 und Teil 2 sind:
Teil 1

Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes   58

Teil 2

Planen eines Softwareproduktes  74

Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen  47

Wirtschafts- und Sozialkunde  80

Also habe ich eine 5, allerdings hab ich schon oft auch hier gelesen das man laut neuer Ordnung mit einer einzigen 5 bestehen kann, nur in den Bestehensregeln steht folgendes:

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen - auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung - im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens ausreichend, im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ausreichend, in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens ausreichend und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend bewertet worden sind.

IHK? Könnt ihr nicht mal klar und verständlich schreiben ob man bestanden hat oder was die nächsten Schritte sind anstatt man sich verrückt machen muss und im Internet danach suchen muss ob man bestanden hat?

Viele Grüße!

Die Notenberechnung ist für alle IT-Ausbildungsberufe identisch (man schreibt ja auch zum Teil die gleichen Prüfungen). Dieser Rechner ist für die neue Prüfungsordnung, erkennbar an dem Fakt, dass die ehmalige ZP als Teil 1 in die Prüfung Einzug gefunden hat.

  • Autor
vor 1 Minute schrieb Chief Wiggum:

Die Notenberechnung ist für alle IT-Ausbildungsberufe identisch (man schreibt ja auch zum Teil die gleichen Prüfungen). Dieser Rechner ist für die neue Prüfungsordnung, erkennbar an dem Fakt, dass die ehmalige ZP als Teil 1 in die Prüfung Einzug gefunden hat.

Okay alles klar vielen Dank schon einmal dafür, jedoch macht mich der Satz aus den Bestehensregeln dann schon stützig:

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen - auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung - im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens ausreichend, im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ausreichend, in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens ausreichend und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend bewertet worden sind.

Insbesondere der markierte. Rechner sagt bestanden, dieser Satz eher das Gegenteil?

vor 25 Minuten schrieb mopla:

Insbesondere der markierte. Rechner sagt bestanden, dieser Satz eher das Gegenteil?

Es gibt 4 Bereiche in Teil 2. Die 3 Prüfungen und das betriebliche Projekt. Und in keinem darfst du eine 6 (ungenügend) haben.

Also 3x 4 oder besser und eine 5 ist OK.

  • Autor
vor 18 Stunden schrieb eulersche_Zahl:

Mit einer 5 kannst du ausgleichen. Mit zwei 5er musst du ausgleichen.

 

heißt essenziell bestanden solang mündlich dann min. ausreichend wird oder?

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