Veröffentlicht 5. April 20232 j Ich habe soeben bemerkt, dass Lasten/Pflichtenhefte etwas umfangreicher sind als nur eine gründliche Auflistung und Beschreibung der Anforderungen sowie Vorgehensweise, und auch eine eigene Einleitung, Darstellung der Ist-Situation usw. haben. Nun ist es aufgrund der redundanten Information sowie der begrenzten Seitenzahl sicher sicher sinnvoll, diese Teile wegzulassen, dass nur der jeweilige "Kern" bleibt. In Beispielen die ich gesehen habe wird daher nur ein Auszug des Heftes zitiert, teils sogar erst im Anhang. Ist es erlaubt bzw. sinnvoll einen "Auszug" hier anzufertigen, ohne dass ein größeres "echtes" Lastenheft existiert, und hier dann nur die Anforderungen detailliert zu beschrieben/aufzulisten?
5. April 20232 j vor 3 Stunden schrieb Fisidk: Nun ist es aufgrund der redundanten Information sowie der begrenzten Seitenzahl sicher sicher sinnvoll, diese Teile wegzulassen Das Geheimnis nennt sich "Anhang" Pflichten-/Lastenheft in den Anhang, die Inhalte für SOLL grob zusammengeasst in die DOku und entsprechend darauf verweisen.
6. April 20232 j Autor vor 16 Stunden schrieb ickevondepinguin: Das Geheimnis nennt sich "Anhang" Pflichten-/Lastenheft in den Anhang, die Inhalte für SOLL grob zusammengeasst in die DOku und entsprechend darauf verweisen. Ah, okay. Dann muss also dieser "Auszug" in den Anhang und in die eigentliche Doku nur ein Verweis, dass der "Auszug" mit den Anforderungen dort zu finden ist?
6. April 20232 j vor 4 Minuten schrieb Fisidk: Dann muss also dieser "Auszug" Nein. Das gesamte Pflichten-/Lastenheft gehört in den Anhang wenn es Teil der Projektarbeit ist und als solches im Antrag schon angekündigt wurde.
6. April 20232 j vor 6 Stunden schrieb ickevondepinguin: Nein. Das gesamte Pflichten-/Lastenheft gehört in den Anhang wenn es Teil der Projektarbeit ist und als solches im Antrag schon angekündigt wurde. Das sehen aber viele Prüfer anders. Laut Stefan Macke (https://it-berufe-podcast.de/lasten-und-pflichtenheft-in-der-projektdokumentation/) reicht ein Auszug, also letztlich eine Seite. So habe ich das bisher auch in so gut wie allen Dokumentationen gesehen. Bei uns ist auch der Umfang des Anhangs begrenzt, wenn man da komplett Lasten- und Pflichtenheft reinpacken würde, wäre der Platz fast schon aufgebraucht. Also ist das eher wieder von der jeweiligen IHK/den jeweiligen Prüfern abhängig, keine allgemeingültige Aussage.
6. April 20232 j vor 47 Minuten schrieb Marubas: Also ist das eher wieder von der jeweiligen IHK/den jeweiligen Prüfern abhängig, keine allgemeingültige Aussage. Richtig. Du sollst aber auch, zumindest den FiSis, da keine Romane schreiben.
7. April 20232 j Das erste Problem hast du dir vorher eingehandelt, als du das LH in den Antrag geschrieben hast. Stell dich beim Fachgespräch auf Fragen dazu ein, wer das LH erstellt. Das PH wird Vertragsbestandteil und ist danach einklagbar. Wenn du so was nicht gelernt hast, hol dir Hilfe.
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