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Empfohlene Antworten

Tja... das macht es nicht wirklich einfacher. 

Anspruch auf Umschulung besteht Null, denn TE befindet sich aktuell in einem Vollzeit. Der hat zwar mit IT nix zu tun... aber mich würde der genaue Bereich jetzt doch mal interessieren. 

Bei den monatlichen Fixkosten würde eine Ausbildung vermutlich nur dann finanziell funktionieren wenn sich TE für die Zeit entweder verschuldet oder seine monatlichen Fixkosten senken kann. Das wird allerdings in einer Stadt wie München mit Sicherheit kein leichtes Unterfangen sein.

Ansonsten... je nach dem in welchem Unternehmen der TE aktuell beschäftigt ist würde ich persönlich versuchen innerhalb der Firma mal die Fühler in Richtung andere Abteilungen auszustrecken. Vielleicht ergeben sich da ja Möglichkeiten.

Bearbeitet von Montaine

Man kann auch seine Ansprüche stark runterfahren und für 500-600Euro in eine WG ziehen oder es zumindest versuchen. Oder in eine günstige einzimmer-bude. Es geht einiges, wenn man möchte 

  • Autor

Mal doof gefragt, aber hätte ich nicht die Möglichkeit, BAB zu beantragen ? Laut Google gibt es dort keine Altersgrenze und beansprucht habe ich dies damals nicht. (Scheint wohl nur 1x zu gehen).

 

 

vor 11 Stunden schrieb Michi_32:

 Kommen denn neben HTML, CSS, Javascript und die Frameworks noch etwas dazu was ich unbedingt vorher lernen muss, bevor realistische Jobchancen bestehen ? 

Joa, ein bisschen was kann dann noch dazu kommen (siehe z. B. unter https://roadmap.sh/frontend), aber konzentrier dich doch erst mal auf die Basics. Alles weitere ergibt sich dann fast von selbst.

 

 

  • Autor
vor 15 Minuten schrieb be98:

Das geht nur bei einer Erstausbildung. Du hast be Chance aug Wohngeld, das kannste auch online berechnen 

Bist du dir da sicher bezüglich Wohngeld ? Laut Google hätte ich keinen Anspruch.

vor 2 Stunden schrieb Michi_32:

Bist du dir da sicher bezüglich Wohngeld ? Laut Google hätte ich keinen Anspruch.

Mit welchen Daten haste das berechnet? 

Mit Azubigehalt von max. 1000 u. den Angaben Deiner aktuellen Mietkosten sollte da eigentlich schon Wohngeld bei raus springen. 

Generell ist Wohngeld auch nicht abhängig von Erstausbildung etc... ich hatte während meiner Umschulung auch Anspruch drauf.

  • Autor
vor 17 Minuten schrieb Montaine:

Mit welchen Daten haste das berechnet? 

Mit Azubigehalt von max. 1000 u. den Angaben Deiner aktuellen Mietkosten sollte da eigentlich schon Wohngeld bei raus springen. 

Generell ist Wohngeld auch nicht abhängig von Erstausbildung etc... ich hatte während meiner Umschulung auch Anspruch drauf.

Mit keinen. Dort steht, während einer Ausbildung gibt es erstmal keinen Anspruch auf Wohngeld. Wenn BAB abgelehnt wird, dann vielleicht(!!).

 

Die Telekom sucht aktuell Azubis für Fachinformatiker Anwendungsentwicklung. Da liegt das Azubi Gehalt im 1. Jahr jedoch schon bei 1.120€.

vor 21 Minuten schrieb Michi_32:

Mit keinen. Dort steht, während einer Ausbildung gibt es erstmal keinen Anspruch auf Wohngeld. Wenn BAB abgelehnt wird, dann vielleicht(!!).

Die Telekom sucht aktuell Azubis für Fachinformatiker Anwendungsentwicklung. Da liegt das Azubi Gehalt im 1. Jahr jedoch schon bei 1.120€.

In dem Fall wäre dann erst mal zu klären ob generell von Grund auf überhaupt Anspruch auf BAB besteht. Bzw. für Wohngeld darf kein Anspruch bestehen und dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

- es wird eine zweite Ausbildung absolviert oder
- es wird ein nicht staatlich anerkannter Beruf erlent

Zudem muss der Antragsteller über 18 Jahre alt sein und darf nicht mehr im Elternhaus leben. 

Soweit ich Deinen bisherigen Antworten entnehmen kann, erfüllst Du sämtliche Voraussetzungen damit Du von Grund auf KEINEN Anspruch auf BAB hast 🙂

Und das ist wahrscheinlich sogar gut, denn genau in dem Fall greift dann ein Anspruch auf Wohngeld.

Was Du wirklich tun solltest ist Dir mal den Wohngeldrechner Deiner Stadt online raus zu suchen und da mal pro Forma ne Berechnung durchlaufen zu lassen. Dann siehst Du vielleicht klarer bzw. hast zumindest mal einen Anhaltspunkt wieviel Wohngeld Du in dem Fall kriegen würdest.

Nimm dazu mal als Ausgangsbasis das Azubigehalt von der Telekom und guck mal was dabei dann raus kommt. 

Bearbeitet von Montaine

Wie schon geschrieben. Du wirst zunächst BAB beantragen müssen. Da wird dann festgestellt dass du keinen Anspruch darauf hast, weil Zweitausbilding. Dann kannst du Wohngeld beantragen. Inwiefern diese Regelungen für Wohnungsgrössen noch Bestand haben,  kann ich dir nicht sagen.  Das Wohngeld wurde ja kürzlich reformiert und der Kreis der Empfänger deutlich ausgeweitet 

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