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Antrag != Durchführung


BunteKuh

Empfohlene Beiträge

Hi @all,

ich hab mal eine Frage.

Ich hab da vor langer Zeit mal einen Prüfungsantrag bei der IHK eingereicht, nämlich die Installation von Hardwarekonfiguratoren auf einem Metaframeserver. (für meine Firma)

Momentan führ ich das Projekt durch, und was passiert? Ich bekomms vom Chef nicht genehmigt, weil zu teuer.

Mittlerweile hab ich außerdem herausgefunden, daß es einen ActiveX-Client für RDP gibt, d.h. ich kann das ganze auch mit Terminalserver pur machen. (mein Hauptargument für MF war NFuse).

Langer Rede kurzer Sinn:

Das, was ich jetzt als Projekt mache, ist was anderes, als das, was ich im Projektantrag beschrieben hab (weils billiger und genehmigter ist :-)).

Was meint ihr, kann ich das bringen? Ich mein, mich vor den Prüfungsausschuss zu stellen und zu sagen, "ach ja, also ich hab da jetzt doch was ganz anderes gemacht wie geplant"???

danke & Gruß,

BunteKuh

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Original geschrieben von BunteKuh

Hi @all,

ich hab mal eine Frage.

Ich hab da vor langer Zeit mal einen Prüfungsantrag bei der IHK eingereicht, nämlich die Installation von Hardwarekonfiguratoren auf einem Metaframeserver. (für meine Firma)

Momentan führ ich das Projekt durch, und was passiert? Ich bekomms vom Chef nicht genehmigt, weil zu teuer.

Mittlerweile hab ich außerdem herausgefunden, daß es einen ActiveX-Client für RDP gibt, d.h. ich kann das ganze auch mit Terminalserver pur machen. (mein Hauptargument für MF war NFuse).

Langer Rede kurzer Sinn:

Das, was ich jetzt als Projekt mache, ist was anderes, als das, was ich im Projektantrag beschrieben hab (weils billiger und genehmigter ist :-)).

Was meint ihr, kann ich das bringen? Ich mein, mich vor den Prüfungsausschuss zu stellen und zu sagen, "ach ja, also ich hab da jetzt doch was ganz anderes gemacht wie geplant"???

danke & Gruß,

BunteKuh

das kann man schon machen, wenn man ernstahft nicht bestehen will.

wird etwas anderes ausgeführt als im projektantrag beschrieben (und nicht nur geringfügige, technisch bedingte abweichungen) dann kann der PA das projekt als nicht bestanden werten...

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Die geringfügige technische Änderung besteht darin, daß ich eine andere Software nehm als im Projektantrag beschrieben.

Ah die können doch nicht von mir verlangen daß ich dreieinhalb Monate vorher schon weiß wie ich das Projekt im Detail durchführen werde!

Außerdem gabs den ActiveX-Client zum Zeitpunkt der Projektdurchführung noch gar nicht! Jetzt gibts ihn aber, und dadurch spar ich mal so locker flockig einen fast fünfstelligen Betrag (in DM)!

Hätt ich den Antrag doch allgemeiner gehalten! So von wegen bla...Aufbau eines Webportals mit Server Based Computing..bla...

Aber nein, ich muß ja reinschreiben Aufbau eines Webportals mit Metaframe 1.8 und NFuse!

Dann installier ich halt separat das ganze noch mal mit ner MF-Evaluierungsversion und schreib dadrüber die Doku

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Änderungen gegenüber dem Projektantrag müssen in der Dokumentation aufgeführt werden. Gerade bei deinem Problem dürfte das nicht allzu schwer zu begründen sein.

Führe doch einfach die zu hohen Kosten des ursprünglich geplanten auf und beschreibe wieso du jetzt den Active-X Client verwendest (Stichwort: Kosten-Nutzenanalyse)

Snowghost

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Original geschrieben von joderbaer

(und nicht nur geringfügige, technisch bedingte abweichungen)

Aber mal so gesagt: Bei geringen technisch bedingten Abweichnungen sieht es doch eher so aus, dass du darauf achtest, ob begründet wurde, warum eine Abweichung vorhanden ist und danach entscheidest ob das aktzeptabel ist oder nicht.

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