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joderbaer

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  1. Hier in Stuttgart wird einem quasi verboten, in die Projektarbeit zu schreiben. Wir hatten auch prompt einen Widerspruch, weil ein neuer Prüferkollege das nicht wußte und sein Exemplar vollgekritzelt hat. Der Jurist der IHK hat geschäumt vor Wut ;-)) Und der Prüferkollege durfte seitenweise erläutern, was er mit dieser und jener Bemerkung gemeint hat...
  2. Wir in Stuttgart wurden damit auch konfrontiert, und von der Rechtsabteilung der IHK belehrt daß auch Programmieren zum Lehrplan gehört und damit zumindest theoretisch zugelassen werden müsste. Im März ist die nächste Prüferkonferenz, und da wird das Thema von mir vehement zur Sprache gebracht. Wir haben bisher immer abgelehnt mit der Begründung "den beruflichen Anforderungen eines FISIs nicht angemessen"... Ach ja, Gruß an Timmi und die anderen Prüferkollegen hier. War seit November 2004 nicht mehr hier drin, weil es doch immer die selben Themen sind... und nach 3 Jahren hatte ich echt genug von den immer gleichen Fragen. Mal sehen, ob ich jetzt wieder regelmäßiger reinschaue. JDB
  3. - Ja. - Das konnte man bei MSI im BIOS einstellen - Gute Frage. Win95 und 98 machen evtl. Probleme bei großen Platten. Ansonsten muß der Hersteller des S-ATA Teils einen Treiber liefern... schonmal gesucht? - Eigene Erfahrung!
  4. Ich zitiere mich mal selbst ausnahmsweise: ----- Da das ordnungsgemäße Führen eines Berichtsheftes Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist, _muß_ der PA das auch prüfen. WANN er das macht ist Ermessenssache, OB er das macht nicht! Wir jedenfalls schauen uns Berichtshefte recht genau an, und prüfen auf: - Vollständigkeit - Anzahl der Urlaubs und Kranktage - Wann und ob die Tätigkeit an der Projektarbeit eingetragen wurde - Art der Tätigkeiten - Alle Unterschriften, bei Minderjährigen auch der Erziehungsberechtigten Jeder Punkt hat seinen Grund, und seine Folgen. Gruß JoDerVorsitzendeZweierAusschüsseBär ----- ----- Nun, wir hatten hier den Fall, daß einem Prüfling Seiten fehlten. Da wir zufällig in den Räumen seines Ausbildungsbetriebes prüften, hat er noch schnell den Rest ausgedruckt, und seinen Ausbilder unterschreiben lassen. Er legte das dann am Ende unseres stressigen Prüfungstages nochmal vor, denn er bekommt von uns das Ergebnis erst mitgeteilt, wenn ein ordnungsgemäß geführtes Berichtsheft vorliegt. LEIDER hatte er keine Unterschriften der Erziehungsberechtigten für den Anfang seiner Ausbildung, als er noch keine 18 war! So leid es uns tat, er muß nächste Woche beim neuen Prüfungstermin antreten zum Vorlegen (wenn das am letzten Tag passiert wäre, hätte er die Zulassung aberkannt bekommen) Der Ausbilder der großen Firma hat uns "fast auf Knien" gedankt, denn er geht davon aus, daß er in Zukunft keine Probleme mehr wegen Berichtsheft hat. Also: Immer schön sorgfältig mit dem Berichtsheft sein! ----- :cool:
  5. Da das ordnungsgemäße Führen eines Berichtsheftes Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist, _muß_ der PA das auch prüfen. WANN er das macht ist Ermessenssache, OB er das macht nicht! Wir jedenfalls schauen uns Berichtshefte recht genau an, und prüfen auf: - Vollständigkeit - Anzahl der Urlaubs und Kranktage - Wann und ob die Tätigkeit an der Projektarbeit eingetragen wurde - Art der Tätigkeiten - Alle Unterschriften, bei Minderjährigen auch der Erziehungsberechtigten Jeder Punkt hat seinen Grund, und seine Folgen. Gruß JoDerVorsitzendeZweierAusschüsseBär
  6. Nun, wir hatten hier den Fall, daß einem Prüfling Seiten fehlten. Da wir zufällig in den Räumen seines Ausbildungsbetriebes prüften, hat er noch schnell den Rest ausgedruckt, und seinen Ausbilder unterschreiben lassen. Er legte das dann am Ende unseres stressigen Prüfungstages nochmal vor, denn er bekommt von uns das Ergebnis erst mitgeteilt, wenn ein ordnungsgemäß geführtes Berichtsheft vorliegt. LEIDER hatte er keine Unterschriften der Erziehungsberechtigten für den Anfang seiner Ausbildung, als er noch keine 18 war! So leid es uns tat, er muß nächste Woche beim neuen Prüfungstermin antreten zum Vorlegen (wenn das am letzten Tag passiert wäre, hätte er die Zulassung aberkannt bekommen) Der Ausbilder der großen Firma hat uns "fast auf Knien" gedankt, denn er geht davon aus, daß er in Zukunft keine Probleme mehr wegen Berichtsheft hat. Also: Immer schön sorgfältig mit dem Berichtsheft sein!
  7. Nochmal: In "unserer" Prüfungsordnung steht keinerlei Begrenzung der Seitenzahl. Damit bleiben die Angaben zu 10 oder 15 Seiten das was sie sind: Empfehlungen! Nichtbestehen wegen etwas, daß nicht in der PO steht ist anfechtbar. JDB
  8. Hallo Anwendungsentwickler in Stuttgart! Bei einem meiner Kunden wäre eine DOS-Software (eine spezielle Datenbank mit FiBu-Elementen) in Access/SQL zu gießen. Da hat es genug Möglichkeiten für mindestens zwei Abschlußprojekte... Ich suche deswegen zwei FI/AE aus dem Raum Stuttgart, die dieses Projekt durchziehen wollen, gegen Bezahlung natürlich, und die dem Kunden nach Abschluß auch weiterhin für Änderungen/Ergänzungen zur Verfügung stehen. Wer sich sowas zutraut, bitte per PM melden. Gruß JDB (leider FI/SI)
  9. Nochmal: In der Prüfungsordnung steht keine Begrenzung der Seitenzahl. Sollte ein Azubi durchfallen, weil er eine "Empfehlung" mißachtet, hat das vor Gericht keinen Bestand. JDB
  10. was ich nicht verstehe: nirgendwo in der prüfungsordnung ist eine seitenzahl vorgeschrieben (bei uns in BaWü zumindest). Ist ein PA so blöd, die Anzahl der Seiten offen als Abwertungsgrund zu nennen, ist ein Anfechtung vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich... Gruß JDB
  11. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts? JDB
  12. Hallo Kollegen, ein Mitglied meines PA hat nach ein wenig Gehirnsturm folgende Seite produziert: http://ihk.onex-gbr.de/ Ich finde das sehr gelungen, insbesondere, weil die Kriterien erscheinen und man nur noch auf die Punktzahl klicken muß... Wie findet ihr's? Gruß JoDerBär
  13. Welcher Azubi kann denn widerstehen, auch als angeblicher Prüfer oder Ausbilder einen Bogen auszufüllen?? Ich halte das Ergebnis von vornherein für fragwürdig, und unsere IHK ist derselben Meinung und versucht grade über DIHT aufs BiBB zugunsten einer Änderung einzuwirken... Pronzipiell habe ich nichts gegen solche Umfragen, im Gegenteil. Aber ohne Authentifizierung ist das Ergebnis eher Mumpitz. Gruß JoDerBär
  14. Also, System von 41 Grad C ist definitiv zu viel. Hatte ich anfangs auch in meinem Gehäuse mit P4-2000, aber nach einsetzen eines (langsam drehenden, damit leisen) Lüfters in die Rückwand oberhalb der CPU ging das sofort auf ca. 28 Grad C runter. Die Messung der AMD-Temperatur ist etwas schwierig, weil nur neueste CPUs einen internen Sensor haben. Aber 63 Grad C sind bei einem externen Sensor zu viel, das Die sollte nicht mehr als 90 Grad C haben, und das hast Du dann locker erreicht. CPUs gehen dann nicht unbedingt sofort kaputt, aber durch Elektronenmigration können spätere Defekte nicht ausgeschlossen werden. Nimm einen Arctic Super Silent 2500 oder pro, hab ich hier auf meinem neuen Dual MP2000+ Server, Temp geht für die CPUs nicht über 41 Grad C. BTW, gleiche CPUs, gleicher Kühler, gleicher Einbau -- trotzdem ist die eine immer 2 Grad C wärmer --> Meßfehler bedenken. Ach ja, hier gibt's ja immer mal wieder von Netzteilen verursachte Probleme im Hardware-Forum, vielleicht kann der Chief diesen Link http://www.msi-computer.de/support/fua.php3?FUA_id=578&Seite=Karte in die FAQ aufnehmen, da erklären die Techniker von MSI sehr schön die Problematik von schwachen Netzteilen. Oben erwähnter Dual MP2000+ läuft prima mit dem Enermax 465, sehr empfehlenswert dieses Netzteil, weil auch in der Geschwindigkeit regelbar... Gruß JDB
  15. Es ist _nicht_ egal. Der Master macht auch die Terminierung, denn bei UDMA 100/133 muß das Kabel korrekt terminiert sein. Deswegen haben Master und Slave festgelegte Positionen. JDB

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