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Freistellung am Tage vor der Prüfung

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi,

mir hat jemand gesagt, das laut JArbSchG § 10 Absatz 2, wir den Tag vor der Prüfung freigestellt bekommen müssen. Aber das JArbSchG gilt doch eigentlich nur für Jugendliche auch wenn der § 9 auch für Personen gilt, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind.

Würde Feedback mal ganz interessant finden.

Gruß

Aroree

Hy,

also mein Chef meinte nur, klar, am Tag vor der Prüfung bleiben Sie zu Haus und erholen sich!!!

Also werde ich ganz fett relaxen *g*!!!

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Aroree:

mir hat jemand gesagt, das laut JArbSchG § 10 Absatz 2, wir den Tag vor der Prüfung freigestellt bekommen müssen. Aber das JArbSchG gilt doch eigentlich nur für Jugendliche auch wenn der § 9 auch für Personen gilt, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind.

Hi,

der Geltungsbreich des JArbSchG ist eindeutig:

§ 1 Geltungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ...

Gibt es Ausnahmen, stehen sie wie in § 9 dabei, heisst nicht, die Ausnahme bezieht sich dann auf alle folgenden §§. ;)

Hi,

also bei uns bekommt man für die Prüfungsvorbereitung 2 Tage Sonderurlaub genehmigt, die man auch nehmen muss!!!

Frag doch einfach mal nach, ob du nicht einen Tag bekommst, mit der begründung, Du hättest zuhause mehr Ruhe zur Vorbereitung, weil du nicht durch dienstliche Belange abgelenkt werden kannst!

Gruß, Tia

Hallo,

in meinem Betrieb ist es auch üblich, daß die Prüflinge den Tag vor der Prüfung frei bekommen. Dies trifft aber leider nicht zu, wenn man diesem Tag Berufsschule hat (was leider bei meiner ZP der Fall war).

Althea

Hi,

also ich bin wesentlich über 18 und habe den Montag frei. Ich denke das müsste jeder Ausbilder auch ohne Gesetz einsehen, dass man sich da besser vorbereiten kann.

Sue

Laut §21-4, Abs:3ff Ausbildungsgesetzes/Weiterbildungsmaßnahme

steht jeden Schüler jeden Alters auch Umschüler 1 Tag und der genau vor der Prüfung rechtlich zu.

Quelle IHK; Arbeitsamt Ingolstadt; WISO Lehrer Herr. Schenk

Ich hoffe das hilft euch weiter Tom

<FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 22. November 2001 16:56: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von Novelly ]</font>

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Novelly:

Laut §21-4, Abs:3ff Ausbildungsgesetzes/Weiterbildungsmaßnahme

steht jeden Schüler jeden Alters auch Umschüler 1 Tag und der genau vor der Prüfung rechtlich zu.

Quelle IHK; Arbeitsamt Ingolstadt; WISO Lehrer Herr. Schenk

Ich hoffe das hilft euch weiter Tom

Kannst Du mal das genaue Gesetz nennen? Ein Ausbildungsgesetz gibt es nämlich nicht. Ich kenne zwar ein StBAG und JAG ...

  • 11 Monate später...

moin,

man muß also bei seiner firma sonderurlaub beantragen - so weit, so gut - auf welchen paragraphen, absatz, gesetz, mythe, sage o.ä. soll ich mich denn dann berufen ?

wenn ich nich sage: "laut... habe ich das recht, sonderurlaub zu beantragen..." bekomme ich nüx :-(

hoffe Ihr könnt mir (schnell) helfen --> prüfung in 7 tagen :confused:

Gruß

HALBGOTT

Originally posted by novelly

Laut §21-4, Abs:3ff Ausbildungsgesetzes/Weiterbildungsmaßnahme

steht jeden Schüler jeden Alters auch Umschüler 1 Tag und der genau vor der Prüfung rechtlich zu.

Quelle IHK; Arbeitsamt Ingolstadt; WISO Lehrer Herr. Schenk [...]

Einen schönen Gruß an diese Quellen. Sie irren!

Lt. §22 Abs 2 des BBiG besteht eine Freistellungspflicht ausschließlich "für Ausbildungsmaßnahmen [..] die notwendig sind, weil in der Ausbildungsstätte die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht in vollem Umfang vermittelt werden können".

Eine weitergehende Freistellungsverpflichtung, etwa zur Vorbereitung auf Prüfungen, besteht nach dem Gesetz für Minderjährige definitiv nicht. Für Minderjährige regelt §10 Abs.1 Nr.2 JArbSchG die Freistellungsansprüche am Arbeitstag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlußprüfung.

Eine weitere Möglichkeit räumt möglicherweise der Anspruch auf Bildungsurlaub ein. ...Aber das wären advokatische Winkelzüge, die hier bestimmt nicht infrage kommen.

gruß, timmi

macht euch doch nicht verrückt wegen einem urlaubstag

just egal nehmt doch einfach urlaub und gut ist ..... ist doch für nen guten zweck!!

eure ZUKUNFT :-)

das wird schon nächsten dienstag

stay tuned

Funky

...hab keinen urlaub mehr.......

,ô_Ô,

also ich hab net frei bekommen ... :|

Also mein Klassenlehrer hat sogar gesagt wir sollen uns am Montag von der Firma einen Tag frei holen. Auch wenn wir da Berufsschule haben, was bei mir der Fall ist.

Ich bin im Praktikum und hab das mit dem Ausbildungsbetrieb abgeklärt. War kein Problem. ;) Aber einfach wegbleiben ist nicht empfehlenswert. ;)

also wenn die firma klein ist und mit dem chef alles klar ist bekommt man 2 wochen frei vor der prüfung, wie ich.

Was leider nicht automatisch bedeutet, daß ich die prüfung besteh. :(

Originally posted by Der Kleine

Also meine Informationen besagen, daß für die Erstausbildung definitiv ein freier Tag von der Berufsschule zu geben ist, und bei meinen Umschülern definitiv nicht.

...kannst du das näher erläutern?

Also wie schon oben von timmi-bonn beschrieben, mit den Gesetzen. Diese gelten für Azubi's (BBIG) und für Jugendliche (JArbSchG).

Da Azubi und Jugendlich meist zusammenfällt, ist bei der betrieblichen Erstausbildung (nach der Schule) der Tag vor der Prüfung frei.

Bei Umschulungsmassnahmen (vom größten deutschen Wirtschaftsunternehmen - dem AA - finanziert) sind diese Vorrassetzungen jedoch nicht gegeben. Sie unterliegen dem Teil der Umschulung, nicht der Ausbildung. Und damit besteht kein Recht auf einen freien Tag vor der Prüfung.

Und dieser wird meinen Leuten auch nicht gewährt.

Selbstverständlich ist der unterricht an diesem Tag etwas "stressfreier", mögliche Kontrollen vom AA verhindern aber die generelle und offizielle Freigabe des Tages.

Originally posted by Der Kleine

Also wie schon oben von timmi-bonn beschrieben, mit den Gesetzen. Diese gelten für Azubi's (BBIG) und für Jugendliche (JArbSchG).

Da Azubi und Jugendlich meist zusammenfällt, ist bei der betrieblichen Erstausbildung (nach der Schule) der Tag vor der Prüfung frei.

Zum Zeitpunkt der Pruefung nicht mehr. Mit 18 ist Schluss mit Jugendschutz.

Und mit Dir ist auch bald Schluss. Das ist jetzt das zweite Mal, dass ich von Dir innerhalb von 5 Minuten sehe, wie Du Deine Wunschvorstellungen als Desinformation verbreitest.

Hoer auf damit, sonst hoeren wir auf mit Dir!

Wir haben im Betrieb 10 Tage "Bildungsurlaub". Den konnten wir nehmen oder koennen es noch, je nachdem wie Lust und Laune mitmacht (z.B. fuer die anstehende Praesentation/Fachgespraech)..

...bildungsurlaub gibt es (leider/gott sei dank) aberr nur in den wenigsten bundesländern. bei uns in bayern. hier ist selbst das wort aus dem wörterbuch gestrichen.

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