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Hat da jemand evtl. Urlaub genommen???


johager

Empfohlene Beiträge

Die Prüfung wurde bei uns in Augsburg 30 Minuten nachdem sie

geschrieben wurde komplett zurück gezogen. Angeblich soll diese Lösung

schon seit Tagen im Internet zu finden sein. Trotzdem wurde die Prüfung

aber nicht VORHER zurück gezogen, sondern erst NACHDEM alle Prüflinge

sich viereinhalb Stunden damit abgequält haben. Hervorragende Leistung

IHK!!!

Das Problem an der Sache ist, dass ich mir extra für DIESE Prüfung

eineinhalb Wochen Urlaub zur Vorbereitung genommen habe. Weiterhin habe

ich KW22 und KW23 Urlaub genommen, in der irrigen Annahme ich wäre dann

mit den Prüfungen fertig (ich wollte da umziehen. Möbelwagen bereits

gebucht, Helfer haben sich auch Urlaub genommen, usw...)

Meine Frage nun: wer zahlt mir den ganzen umsonst genommenen Urlaub?

Oder ist das nun einfach nur der glorreiche Höhepunkt in der von Anfang

an andauernden Pannenserie der IHK bei den Informatikerprüfungen?

Der Rückzug dieser Prüfung ist sicherlich einzig und allein das

Verschulden der IHK, bzw. deren Erfüllungsgehilfen. Ein angebliches

Leck muss sicherlich innerhalb der IHK oder den angeschlossenen

Institutionen, wie Druckerei, Prüfer, etc.. zu suchen sein. Es kann

nicht den Prüflingen zum Nachteil gereichen, wenn die IHK ihre Prüfung,

oder die angeschlossenen Prüfer, Drucker, usw. nicht unter Kontrolle

hat.

Dass die Prüfung im Internet veröffentlicht wurde kann man eben nur mit

Schlamperei begründen. Rechtlich würde sich wohl der Begriff "GROB

FAHRLÄSSIG" zuordnen lassen. Sei es nun bei der IHK direkt, oder eben

deren Erfüllungsgehilfen. Es bleibt GROB FAHRLÄSSIG. Und ich betone

nochmals: Diese Fahrlässigkeit fand auf Seiten der IHK statt. Ohne

zentrale Prüfung wäre es auch kein problem. Auch der Umstand daß sich

Lehrpläne nicht mit zentraler prüfung decken wäre damit erledigt. Aber:

naja...

Ist der IHK schon einmal in den Sinn gekommen, wie viele Prüflinge in

diesem Zeitraum ihren Urlaub gelegt haben? Was macht die IHK, wenn

dieser Prüfling nun für 2.000,00 oder 3.000,00 DM einen Flug gebucht

hat OHNE Reiserücktrittsversicherung. Zahlt das auch die IHK? Oder wenn

er heute für vier Wochen in Urlaub geht. Was dann?

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Original erstellt von xxJoe:

<STRONG>Die Prüfung wurde bei uns in Augsburg 30 Minuten nachdem sie

geschrieben wurde komplett zurück gezogen. Angeblich soll diese Lösung

schon seit Tagen im Internet zu finden sein. Trotzdem wurde die Prüfung

aber nicht VORHER zurück gezogen, sondern erst NACHDEM alle Prüflinge

sich viereinhalb Stunden damit abgequält haben. Hervorragende Leistung

IHK!!!

Das Problem an der Sache ist, dass ich mir extra für DIESE Prüfung

eineinhalb Wochen Urlaub zur Vorbereitung genommen habe. Weiterhin habe

ich KW22 und KW23 Urlaub genommen, in der irrigen Annahme ich wäre dann

mit den Prüfungen fertig (ich wollte da umziehen. Möbelwagen bereits

gebucht, Helfer haben sich auch Urlaub genommen, usw...)

Ist der IHK schon einmal in den Sinn gekommen, wie viele Prüflinge in

diesem Zeitraum ihren Urlaub gelegt haben? Was macht die IHK, wenn

dieser Prüfling nun für 2.000,00 oder 3.000,00 DM einen Flug gebucht

hat OHNE Reiserücktrittsversicherung. Zahlt das auch die IHK? Oder wenn

er heute für vier Wochen in Urlaub geht. Was dann?</STRONG>

Wie kann man kurz nach der schriftlichen Prüfung einen Urlaub buchen? Schließlich steht ja noch die Präsentation und eine evtl. mündliche Ergänzungprüfung an.

Der Urlaub zum vorbereiten auf die Prüfung ist ja sehr löblich, dann sollte das angeeignete Wissen auch noch in der zweiten Prüfung abrufbar sein. Oder ist das Gedächnis so schlecht ?

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So mal langsam ...

Also wer sich auf diese Prüfung vorbereitet hat der ist wohl auch auf die kommende schon relativ gut vorbereitet ...

Nervig ist die Sache ja wohl schon ...

Ähm irgendwo habe ich gelesen das die IHK nichts übernehmen wird...

Also hilft nix ... Entweder urlaub oder Prüfung ... beides geht net ...

eguy

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OK habs gefunden :

war auf www.heise.de

"Die geringe Halbwertzeit der Themen macht es unmöglich, zwei Sätze Aufgaben zu stellen", sagte dagegen Andreas Bähre von der ZPA auf Nachfrage von heise online. Entschädigungen für Teilnehmer, die wegen des Ersatztermins einen Urlaub absagen müssen, schloss Bähre aus. Die IHK-Abschlussprüfung sei ein öffentlich-rechtlicher Verwaltungsakt. Dies gelte auch für den Ersatztermin im Juni. Den Industrie- und Handelskammern bliebe nur der verwaltungsgerichtliche Weg, falls betroffene Auszubildende Klage erheben würden.

das ist der Absatz ...

Also dürfen wir schön brav jeder einzeln auf dem verwaltungsgerichtlichen Wege klagen ...

Obwohl die Aussichten laut meinem Anwalt net so schlecht stehen ... aber was bringt uns das ???

Nun ja also überlegen wir mal ...

2 - 6 Monate später eine Abschlussprüfung ...

schön oder ... also ich wähle diesen Weg jedenfalls nicht ...

Ich war auch ohne Internetprüfung auf diesen Abschluss gut vorbereitet und werde deshalb - wenn auch genervt - wieder zur Prüfung antretten ...

eguy

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