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Gehalt


Fireblade1983

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Also ohne jemandem die Illusionen rauben zu wollen. Aber bei einem angenommenen Tarifgehalt (und nur danach kann man gehen) von 2000 EUR gibt es wöchentlich 173,25 EUR Arbeitslosengeld. Macht also ca. 700 EUR / Monat. das ist nicht viel und nur unbedeutend mehr als das Azubi-Gehalt von dem wir hier reden.

Würde das Arbeitsamt wirklich die 2500 EUR zugrundelegen (was ich stark bezweifle), dann gäbe es 203,63 EUR / Woche, also etwas über 820 EUR / Monat.

Berechnen kann man das jeweils selber hier:

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/selbstberechnung/index.html

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Hi an alle.

Bin ja, wie man oben sehen kann der Initiator des Ganzen hier.

Zur Info.

Hatte gestern noch einmal mit meinem Chef geredet. Hatte Ihm vorgeschlagen 50% auf meinen Azubilohn draufzuschlagen. Das wäre dann so ca 1000€ Brutto.

(Mehr hätte eh keinen Sinn für die 2 Monate gehabt, da er sowieso nicht drauf eingegangen wäre.) Schlussendlich haben wir uns dann bei 900€ getroffen. Ich weiß zwar dass es immernoch unter Wert ist, aber immerhin besser als nix und mit meinen Ausgaben komme ich jetzt auch recht gut hin.

Gruss

Fireblade

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Naja, damit bist Du wenigstens über dem geblieben, was wahrscheinlich vom Arbeitsamt gekommen wäre. Ist zwar nicht die Welt, aber solange Du damit klarkommst...

Wie ist das jetzt eigentlich? Bist Du jetzt quasi nur noch diese beiden Monate in der Firma oder kriegst Du danach einen neuen Vertrag, oder wie läuft es jetzt weiter?

Ich meine nur. Ansonsten hätte es sicher Sinn sich mal bei Gewerkschaft oder sonst irgendwo beraten zu lassen, ob Du das nachträglich anfechten kannst oder sowas. Immerhin ist das ja schon Ausbeutung, und das Du es annimmst liegt ja wohl mehr daran, dass Du evtl. mit einer Arbeitsamtssperre rechnen müsstest, wenn Du die Arbeit so nicht annimmst.

Bin leider kein Arbeitsrechtler, aber interessiert hätte mich das jetzt schon mal.

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@ Nalimov

Also, ich bin noch die beiden Monate in der Firma. Hab einen Zeitvertrag bekommen.

Befristet auf 2 Monate. Der Anfang war der 25.06.03 das Ende ist der 31.08.03.

Der 25.06.03 deswegen, da ich am 24.06 meine mündliche Abschlussprüfung mit Erfolg bestanden habe. Danach werde ich ja sowieso nicht weiter übernommen.

Wenn dies der Fall gewesen wäre, hätte mir mein Arbeitgeber einen "normalen" Arbeitsvertrag mit entsprechender Entlohnung zugestehen müssen.

Das mit der Arbeitssperre glaub ich weniger, da das Arbeitsamt mit der Sache prinzipiell nix zu tun hat.

Zum zweiten denke ich dass da keine Sperre fällig wäre, da der Bruttolohn weit unter dem "normalen" Lohn ist.

Gruss

Fireblade

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Naja, dann ist es ja gut. Trotzdem würde ich mich mal genauer erkundigen ob dieser Vertrag nicht anfechtbar ist (bzw. ob man nach den 2 Monaten nicht noch Kohle rausschlagen kann). Ist ja zugegeben nicht mein Problem, aber irgendwie dreht sich mir der Magen um, bei dem Gedanken, dass so ein Ausbeuter so billig davonkommen soll.

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Viel Erfolg!

Wünsch ich dir.

Wenn du jetzt in 2 Monaten keine Verlängerung bekommst, was dann?

Gehst du dann zum AA und meldest dich arbeitssuchend?

Soweit ich weiss, werden dann zur Berechnung des Arbeitslosengeldes der Durchschnitt der letzten drei Monate brutto genommen, bei dir also bestenfalls 1333 (2 mal 1000 und 1 mal 2000)€, davon das netto gebildet, ca 900€ und dann 60% davon, wenn du Kind hat, dann 67%.

Das wären dann 540€.

Hab ich das richtig verstanden?

Wären keine guten Aussichten.

Oder ist das ein offizieller Halbtagesjob. Das sähe dann besser aus.

Gruss

D_Z

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Original geschrieben von Darth_Zeus

Soweit ich weiss, werden dann zur Berechnung des Arbeitslosengeldes der Durchschnitt der letzten drei Monate brutto genommen

52 Wochen

Da wir aber schon besprochen haben, das er mit der Anrechnung des Tariflohns und davon 50% wahrscheinlich auch nicht besser dastehen würde, sollte das egal sein.

Zumal er in der Zeit ja suchen kann und vielleicht gar nicht zum AA muss.

Gruß Jaraz

PS: Kriegen wir von den 248€ mehr, Prozente? :D :floet:

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Original geschrieben von Nalimov

Also ohne jemandem die Illusionen rauben zu wollen. Aber bei einem angenommenen Tarifgehalt (und nur danach kann man gehen) von 2000 EUR gibt es wöchentlich 173,25 EUR Arbeitslosengeld. Macht also ca. 700 EUR / Monat. das ist nicht viel und nur unbedeutend mehr als das Azubi-Gehalt von dem wir hier reden.

Würde das Arbeitsamt wirklich die 2500 EUR zugrundelegen (was ich stark bezweifle), dann gäbe es 203,63 EUR / Woche, also etwas über 820 EUR / Monat.

Berechnen kann man das jeweils selber hier:

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/selbstberechnung/index.html

wut.gif!

2000 € durch 2 minus Steuern minus 40%. Rest ist Arbeitslosengeld. D.h. grob 330 € im Monat. Bei Azubis können keine vorherigen Gehälter zugrunde gelegt werden, da ein Azubi kein Gehalt bekommt.

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@Marcello

Sorry, aber Deine Rechnung ist definitiv falsch. 2000 durch 2 is nicht. Wo steht das bitte geschrieben? Die Seite die ich oben gepostet habe und bei der Du das Arbeitslosengeld selbst berechnen kannst ist eine Seite des Arbeitsamtes selber. Ich denke mal, die werden es selbst am besten wissen... Abgesehen davon, ich war auch schon mal arbeitslos und bekam definitiv mehr.

Für die Berechnung wird das monatliche Durchschnittsgehalt in ein wöchentliches umgerechnet. Danach gehen Steuern und Sozialversicherung ab. Daraus erhält man einen Nettowert. 60 % oder 67 % dieses Wertes sind normalerweise das wöchentliche Arbeitslosengeld (da kommt es dann wieder auf verschiedene Kriterien an, ob Du die 67 % erhälst, z.B. Kinder, etc.)

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber man sollte Aussagen auch belegen können, wenn man Sie hier postet. Ich habe den direkten Link zu Seite des Arbeitsamtes gepostet. Was hast Du???

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Würdest du mal die Suchfunktion dieses Boards hier nutzen, fändest du hunderte Threads mit dieser Berechnung. Daher mein Kommentar mit entsprechendem Smiley.

Für fertige Auszubildende - um welche es hier in diesem Thread geht - gibt es eine Sonderregelung des Arbeitsamtes. Wie willst du denn das Arbeistlosengeld berechnen, wenn ein Mensch noch kein Gehalt hatte?

Und jetzt entspann dich mal!

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Bevor das mit euch beiden hier so weitergeht: Da liegt wohl ein Missverständnis vor, bzw. redet ihr von verschiedenen Dingen.

Original geschrieben von Nalimov

..., aber Deine Rechnung ist definitiv falsch. 2000 durch 2 is nicht.

Für Ex-Auszubildende, die im Anschluss an die Ausbildung arbeitslos sind gilt:

http://www.arbeitsamt.de/elmshorn/information/presseinfo/presseinformation_044_2003.html

Und dann tut selbstverständlich der von Nalimov gepostete Link seinen Dienst:

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/selbstberechnung/index.html

und berechnet für die verbleibenden angenommenen 1000 Eur ein wöchentliches Arbeitslosengeld von 106,05 Eur.

Einigen wir uns darauf, dass ihr beide recht und nur aneinander vorbeigeredet habt. ;-)

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@bimei

Darauf könnten wir uns einigen:)

Das Problem ist nur. Auf den Arbeitsamtsseiten findet man zu dieser Sonderregel nix (außer natürlich dem lapidaren Hinweis, dass es Sonderregeln gibt und man sich ans Arbeitsamt wenden möge). Und mit einem komme ich bei Deinem Posting (die Presseinformation, die ich übrigens auch bereits kannte) nicht so ganz zurecht. Und das war auch der Grund für meine Berechnungsgrundlage.

In der Pressemitteilung heisst es wörtlich:

Auszubildende, die sich unmittelbar nach bestandener Prüfung beim Arbeitsamt arbeitslos melden, erhalten in der Regel Arbeitslosengeld nach der Hälfte des zu erwartenden Gesellenlohnes.

Nun sind wir hier aber nicht bei einem Handwerksberuf (und nur da gibt es die Unterscheidung "Gesellen" und "Meister") der ja von der Handwerkskammer abgenommen wird, sondern wir reden zum Beispiel vom Fachinformatiker. Da gibt es keine Gesellen. Da gibt es nur Azubis oder eben Ausgelernte. Und darauf geht diese Pressemitteilung leider nicht ein. Würde mich also mal freuen (und sei es nur zur Wissensaufbesserung) wenn jemand einen entsprechenden Link hätte der auch dazu passt.

@Marcello

Was willste denn, bin doch ganz entspannt :). Nee, ganz im Ernst, mein Posting kam vielleicht etwas grober rüber als es sollte. Und mit der Boardsuchfunktion ist es so eine Sache. Einer rechnet es mal vor und andere übernehmen die Formel. Ich habe aber auch mit der Boardsuche keine "offizielle" Info über die Berechnungsmethode in diesem Fall gefunden. Also kann ich auch nur davon ausgehen, was die Arbeitsamtsseiten eben offiziell hergeben. Würde mich aber freuen (wie oben auch an bimei gepostet) wenn Du offiziellere Infos hättest. Ich will ja auch nicht dumm sterben...:) :)

Übrigens hakt Deine Argumentation an einer Stelle etwas:

Wie willst du denn das Arbeistlosengeld berechnen, wenn ein Mensch noch kein Gehalt hatte?

Auch die von Dir genannte Formel geht von der Grundlage eines bestimmten Gehaltes aus (nur dass eben halbiert wird). Genauso könnte man fragen: "Wie willst Du denn ein halbes Gesellengehalt ansetzen, wenn ein Mensch noch kein Gehalt hatte?" Deswegen habe ich nach offiziellen Infos gefragt. Die hier im Board genannten Berechnungsformeln kenne ich freilich, nur die Bestätigung fehlt mir. Und darauf zielte mein Posting an Dich ab. Wenn ich mich dabei etwas zu grob ausgedrückt haben sollte: Sorry, war keine Absicht. Let's be friends...:e@sy

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Original geschrieben von Nalimov

Würde mich aber freuen (wie oben auch an bimei gepostet) wenn Du offiziellere Infos hättest. Ich will ja auch nicht dumm sterben...:) :)

Sorry, hab jetzt leider keinen offiziellen Infos im Web zum verlinken. Ich hab nur das wiedergegeben, was mir die Mitarbeiter vom Arbeitsamt vorgerechnet haben. Woher das A'amt die Rechengrundlage, d.h. das Gehalt (bei mir um die 2.750 € (!)) hernimmt, ist mir unbekannt. Ebenso weiß ich nicht, wie das innerhalb der verschiedenen Bundesländer geregelt ist.

Diese besagte Regelung für Ex-Azubis sieht vor, dass der Ausbildungsbetrieb dem Arbeitsamt aufzeigt, wieviel sie denn für den Azubi im Falle einer Übernahme gezahlt hätten. Gibt der Ausbildungsbetrieb keine solche Daten an, nimmt das Arbeitsamt ein für den Beruf bestimmtes (tarifliches?) Gehalt zur Grundlage. Das gilt auch, wenn das vom Ausbildungsbetrieb angegebene Gehalt unter dem Gehalt des Arbeitsamtes liegt.

Bei der Rechnung wird dieses (Brutto-)Gehalt einfach durch zwei geteilt - warum auch immer. Danach werden ganz normal Steuern, usw. abgezogen. Letztendlich bekommt man von hiervon 60%.

Ich kann zu verschiedenen Meinungen ("Bei den Zahlungen würde ich mich auch arbeitslos melden" u.ä) hier nur noch eines hinzufügen: Arbeitslos zu sein, ist das mit Abstand Schlimmste, was ich je erlebt habe. Das Geld reicht kaum zum Leben, obwohl man sogar mehr als viele Andere bekommt. Das ist allerdings das kleinste Übel. Abgesehen von Depressionen, schiefen Blicken von vielen Leuten nach paar Monaten Arbeitslosigkeit ("wer arbeiten will, findet auch Arbeit" - Aaaargh) und inhaltslosen Gesprächen in Arbeitsämtern ist die Suche nach einem neuen Job das Schrecklichste. Ohne Berufserfahrung steht man auf einem Abstellgleis, von welchem man kaum mehr herunter kommt. :( Fazit: Zur Zeit haben die meisten von uns keine Wahl mehr, man muss jede Chance nutzen. Auch wenn Abstriche zu machen sind und man unter Wert arbeitet...

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Original geschrieben von Nalimov

@bimei

Darauf könnten wir uns einigen:)

Das Problem ist nur. Auf den Arbeitsamtsseiten findet man zu dieser Sonderregel nix (außer natürlich dem lapidaren Hinweis, dass es Sonderregeln gibt und man sich ans Arbeitsamt wenden möge). Und mit einem komme ich bei Deinem Posting (die Presseinformation, die ich übrigens auch bereits kannte) nicht so ganz zurecht. Und das war auch der Grund für meine Berechnungsgrundlage.

Würde mich also mal freuen (und sei es nur zur Wissensaufbesserung) wenn jemand einen entsprechenden Link hätte der auch dazu passt.

Fein. ;)

Aber klar doch, nur kein Link, Auszug aus dem dritten Buch des SGB:

§ 134 Entgelt bei versicherungspflichtiger Beschäftigung

(1) Für Zeiten einer Beschäftigung ist als Entgelt nur das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, das der Arbeitslose erzielt hat. [...]

(2) Als Entgelt ist zugrunde zu legen,

1. [...]

2. für Zeiten einer Beschäftigung zur Berufsausbildung, wenn der Arbeitslose die Abschlussprüfung bestanden hat, die Hälfte des tariflichen Arbeitsentgelts derjenigen Beschäftigung, auf die das Arbeitsamt die Vermittlungsbemühungen für den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat, mindestens das Arbeitsentgelt der Beschäftigung zur Berufsausbildung,

3. [...]

4. [...]

5. für Zeiten einer Beschäftigung zur Berufsausbildung mit Leistung von Unterhaltsgeld nach diesem Buch das Arbeitsentgelt, nach dem das Unterhaltsgeld bemessen worden ist, mindestens das Arbeitsentgelt der Beschäftigung zur Berufsausbildung,

6. [...]

7. für Zeiten einer Beschäftigung zur Berufsausbildung mit Anspruch auf Übergangsgeld wegen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben das Arbeitsentgelt, nach dem das Übergangsgeld zuletzt bemessen worden ist, mindestens das Arbeitsentgelt der Beschäftigung zur Berufsausbildung,

8. [...]

9. [...]

10. [...]

Der Ausdruck "Gesellenlohn" der Pressemitteilungen dient da eher der Transparenz, da der Begriff Geselle für viele "Berufsausübung nach der Ausbildung" ausdrückt. ;-)

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  • 2 Wochen später...

Hi,

das was hier geschrieben wurde stimmt schon :)

Will nur mal nen Beispiel aufzeigen wie es mir ergangen wäre:

ich hätte Brutto 1500€ in meiner Firma verdient. Das Arbeitsamt hätte mir nach deren Berechnung 83,09€ pro Woche bezahlt, was 332,36€ im Monat wären die ich ausgezahlt bekäme.

Jeden Monat muss ich persönlich ins Arbeitsamt und nachweisen dass ich mich um Arbeit gekümmert habe und mich beworben habe.

Ich habe mich dort gefühlt wie das Letzte. Da wurde mir echt bewusst, dass versucht wird einen zum arbeiten zu zwingen.

Zum Glück habe ich jedoch noch nen 2 monatsvertrag mit meienr Firma ausgehandelt.

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