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Zusätzlich als Aushilfe arbeiten?


BaybeeK

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Hallo,

mal eine Frage:

Muss ich es meinem Arbeitgeber melden, wenn ich bei einem Bekannten ab und zu im Geschäft aushelfe? (Nur ab und zu, also nicht irgendwie ein Job auf 400 Euro-Basis)

Kostet mich das was wenn ich es melden muss? Und bekommt man Schwierigkeiten wenn man es nicht meldet?

Danke schon mal!

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Ich würde dir auch raten, deinem Arbeitgeber von deinem Nebenjob zu unterrichten, auch wenn das neue Gesetz dies erlaubt. Aber so hast du jedenfalls die Gewissheit, das deine Firma voll hinter dir steht und musst nicht unbedingt ein schlechtes Gewissen haben. :)

Gruß,

Jusky

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Original geschrieben von BabyK

Hmm, also muss ich nur bescheid sagen, nix unterschreiben oder so? Weil des is ja wirklich nix regelmäßiges, nur auf Freundschafts-Basis ab und zu aushelfen.

Hey!

Wo soll dann das Problem liegen, wenn die ganze Sache nur auf Freundschafts-Basis läuft? Man muss doch seinem Chef nix sagen, wenn man nem Freund mal den Rechner einrichtet, wär ja noch schöner...

Bei nem Nebenjob ist das natürlich ne andere Sache...

cu

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Original geschrieben von DarkSchlumpf

Hey!

Wo soll dann das Problem liegen, wenn die ganze Sache nur auf Freundschafts-Basis läuft? Man muss doch seinem Chef nix sagen, wenn man nem Freund mal den Rechner einrichtet, wär ja noch schöner...

Bei nem Nebenjob ist das natürlich ne andere Sache...

cu

:) Stell Dir vor, Du hilfst im Geschäft ( und um ein solches handelt es sich ja wohl hier) Deines Freundes aus und Dein Chef steht eines Tages vor Dir --- und weiß nix von Deiner Tätigkeit. Ich würde das als eine ausgesprochen unangenehme Situation betrachten......

deshalb, lieber Bescheid sagen ....

:) schönen Gruß von T.

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aber der chef kann doch auch nix sagen, auch wenn er einmal vor ihm steht und es eine zugegebene dumme situtation ist!!

solang es nicht die 400€ grenze überschreitet, kann doch niemand was sagen!!

und eigentlich kann es deinem chef ja egal sein was du in deiner freizeit machst!!!

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Original geschrieben von Bella*

und eigentlich kann es deinem chef ja egal sein was du in deiner freizeit machst!!!

Nicht ganz, die Freizeit ist dazu da, um sich von der Arbeit zu erholen, um am nächsten Tag wieder ausgeruht seine Arbeitsleistung verbringen zu können.

Sie ist nunmal nicht für einen Zweitjob gedacht - nach dem Motto : Am Tage Tagschicht - in der Nacht - Nachtschicht und dazwischen Party.

Ich wäre da ganz doll vorsichtig.

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Hallo Baby,

mein Tipp ist, dies in jedem Fall zu melden. Nach deiner Schilderung kann dir daraus kein Schaden entstehen und du bist immer auf der sicheren Seite!

@DarkSchlumpf und die anderen "Nicht-Melder"...

Vorsicht! Wie bereits angemerkt kann es zu unangenehmen Situationen kommen. Und da ist die Beweispflicht beim "Nebenjobnachgeher". Hier spreche ich aber weder von Wettbewerbsverboten oder lohnsteuerpflichtigen Geschichten, sondern einfach vom Spülen oder Servieren am Wochenende oder "mal" abends... Da würde ich als Chef ganz schön happig reagieren!

LiGrü

Michael (der selber viele Nebenjobs angemeldet hat ;) )

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Es ist verboten per Arbeitsvertrag (oder in unserem Fall Ausbildungsvertrag) Nebenjobs zu unterbinden, weil du das Recht hast deine Arbeitskraft auch anderen zur Verfügung zu stellen.

Jedoch kann im Arbeitsvertrag geregelt werden, daß du Nebenjobs genehmigen lassen musst. Hab das gerade durchgegoogelt.

In deinem Fall dürfte das kein Problem sein.

Achja, 400 Euro Jobs für Azb gibt es net mehr. Grenze ist auf 325,- Euro wieder gesenkt worden siehe: Artikel in der Süddeutschen Zeitung :(

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