Zum Inhalt springen

Zugelassene Hilfsmittel


nemonic

Empfohlene Beiträge

Moinsen!

Ich hab mal grad meine Einladung für Dienstag gelesen und folgenden Satz gefunden: ".. Als Zusätzliches Hilfsmittel für die ganzheitliche Aufgabe 1+2 ist ein Tabellenbuch zugelassen"

Naja da stellt man sich schon so die Frage ob man das Buch bei Teil 3 (WISO) nicht benutzen darf?!

So long

Phil

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

sollte aber dabei stehn, das es in WISO ned hergenommen werden darf. Glaub zumindestens das es drin stand oder es wurde uns wirklich noch gesagt.

In das Tabellenbuch kannst auch ne Menge einkritzeln, Schnellmerker zum finden der Seiten einkleben, oder auch direkt Seiten einkleben. Nur lose darf im Buch nix sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Manitu71

In das Tabellenbuch kannst auch ne Menge einkritzeln, Schnellmerker zum finden der Seiten einkleben, oder auch direkt Seiten einkleben. Nur lose darf im Buch nix sein.

Verlass dich da nicht drauf. Das ist von IHK zu IHK und von Prüfungsausschuss zu Prüfungsausschuss anders.

Vorher bei der zuständigen IHK nachfragen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Manitu71

In das Tabellenbuch kannst auch ne Menge einkritzeln, Schnellmerker zum finden der Seiten einkleben, oder auch direkt Seiten einkleben. Nur lose darf im Buch nix sein.

Und mit einem solcherart modifizierten Tabellenbuch solltest Du dann nicht unglücklicherweise in eine Prüfung geraten, in der ich Aufsicht führe. Denn dann würdest Du umgehend wegen Betrugsversuch ausgeschlossen werden.

Ich lasse nur "saubere" Tabellenbücher zu. [s. die entsp. ausführl. Threads dazu]

gruß, timmi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das geht wohl bei den meisten Prüfungen in Ordnung. Denn es wird ja kein weiteres Wissen hinzugefügt, sondern nur der Index verbessert.

Original geschrieben von Manitu71

In das Tabellenbuch kannst auch ne Menge einkritzeln, Schnellmerker zum finden der Seiten einkleben, oder auch direkt Seiten einkleben. Nur lose darf im Buch nix sein.

Bei unserem PA muss das Tabellenbuch im jungfreulichen Zustand sein. Schnellmerker werden aber zugelassen.

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Von timmi

Und mit einem solcherart modifizierten Tabellenbuch solltest Du dann nicht unglücklicherweise in eine Prüfung geraten, in der ich Aufsicht führe. Denn dann würdest Du umgehend wegen Betrugsversuch ausgeschlossen werden.

Dann müßt ihr das auch explizit in die Einladung schreiben und nicht nur einlegen.

Es ist auch kein Betrugsversuch. Ich kleb ja nicht 20 andere Bücher rein.

Und wenns dir ned passt, dann zeig mir erstmal wo das steht, das man das ned darf.

Du kannst dir lediglich mein Buch nehmen und es schütteln. Wenn nichts rausfällt haste Pech gehabt. Wenn was rausfällt, dann geb ich Dir recht, ansonsten hau ich auf die Finger falls sich immer noch jemand beschwert. Man kennt ja schließlich die bayrische Mentalität ;)

Nachtrag:

auf den eingeklebten Zetteln stehen nur Ergänzungen und keine Lösungen oder Lösungswege, falls du das damit meinst

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Manitu71

auf den eingeklebten Zetteln stehen nur Ergänzungen und keine Lösungen oder Lösungswege, falls du das damit meinst

Ich kann bei einer Prüfung nicht alle mitgebrachten Bücher daraufhin prüfen, ob sie "erlaubte" oder nicht erlaubte Zusätze enthalten. Ich muß aber die Chancen-Gleichheit aller garantieren.

Wenn Du Dir Deine Prüfung also mit mehr prickelnder Spannung versehen willst, dann ergänze Dein Buch womit auch immer Du willst - und warte ab, ob Du nicht vielleicht doch einen solchen pragmatischen (ich weiß: Du würdest ein anderes Adjektiv benutzen) Prüfer wie mich erwischt. Ob Du dann im Recht bist oder nicht: Diese Prüfung ist für Dich erst einmal gelaufen. Lohnt sich dieses Risiko wirklich?!?

gruß, timmi (der mit dem "längeren Arm") ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die Prüfung wäre sicherlich ned für mich gelaufen, denn es steht kein genauer Wortlaut darüber drin. Ob damit der Prüfer klarkommt ist seine Sache.

Ausschließen kann er damit aber einen nicht von der Prüfung.

Dazu hat er keine rechtliche Handhabe in diesem Fall. Der Prüfling hat nicht gegen Regeln verstoßen.

Der Prüfer könnte lediglich einen Kompromiss machen und die eingeklebten Seiten entfernen, wobei das auch schon wieder so ne Sache ist, aber ihn dann mitteilen, das er heimgehn kann, das kann er nicht.

Meinem Vordermann z.B. hat heute auch ein Prüfer wegen seiner eingeklebten Merker zum auffinden der Seiten angesprochen, das dies ned erlaubt wär. Was hat er gemacht? Kurzes Gerede mit dem Prüfling, es steht auch nix drin im Text, also weitermachen (ich hab selber auch gute 30 solcher Merker zum Schnellfinden drin gehabt). Die nächste Aufsicht die vorbeikommt, regt sich nicht über die Merker auf, sondern weil die Merker beschriftet sind !?!

Sagt mal wo leben wir denn eigentlich, wenn man mit sagen wir mal 1500 Leuten in ner Halle sitzt, auf die sagen wir mal z.B. 150 Aufsichten aufpassen und jeder davon hat ne andere Auffassung? Dem einen passt dies nicht, dem anderen passt das nicht.

Ist doch die IHK selber Schuld. Sollen sie halt mal eine richtige Angabe machen und dann kennt sich jeder aus.

Ich hab meine 5 Zettel zumindestens doch noch am Vortag mit Abrede eines Prüfers entfernt, damit mir vielleicht keiner die Seiten rausreißt. Hab die Ergunzungen halt ins HB direkt rein geschrieben. Gebracht hats nichts, aber wer weiß schon vorher was dran kommt ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich sags ja immer, man darf ueberhaupt keine Hilfsmittel zulassen. Alles andere fuehrt unweigerlich zu Endlosdiskussionen ueber Ermessensspielraeume, Gerechtigkeit und Einheitlichkeit.

Die IHKs sind so nett (oder so bloed, denn Gutheit ist Dummheit, wie der Volksmund weiss), und haben trotzdem Tabellenbuecher zugelassen. Also freut Euch einfach, anstatt alle moeglichen Beispiele herauszupulen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Manitu71

die Prüfung wäre sicherlich ned für mich gelaufen, denn [...]

Jaja... Du hast ganz bestimmt Recht.

Alle anderen hier kann ich nur dringendst vor einem solchen Vorgehen warnen. Wie ich bereits sagte: Diese Prüfung ist für einen solchen Prüfling vorbei, wenn ich ihn mit einem solcherart modifizierten Tabellenbuch erwische. ...Und ich bin stärker. ;)

gruß, timmi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich finde das albern.

klare regelungen wären einfach:

- keine hilfsmittel

- taschenrechner + (vorzugsweise jungfräuliches) tabellenbuch

- alles erlaubt.

ansonsten würde mich tatsächlich interessieren, was beim aufeinandertreffen von timmi und manitou (ist das der gabelstapler oder die heidnische gottheit?) tatsächlich passieren würde.

den betrieb möchte ich sehen, der es hinnimmt, dass sein azubi von der prüfung ausgeschlossen wird, nur weil eine aufsicht meint in der sekunde "der stärkere" zu sein.

wenn die kammer dem betrieb oder dem azubi telefonisch/schriftlich eine andere auskunft gegeben hat, wäre ich tatsächlich auf das ende der auseinandersetzung gespannt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von apiphil

....wenn die kammer dem betrieb oder dem azubi telefonisch/schriftlich eine andere auskunft gegeben hat, wäre ich tatsächlich auf das ende der auseinandersetzung gespannt.

solange es nicht in der prüfungsordnung steht, sind solche auskünfte der kammer bedeutungslos. der prüfer ist nur der prüfungsordnung, dem berufsstand und natürlich seinem gewissen verpflichtet.

also ab mit manitu in die ewigen jagdgründe! :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Manitu71

dann zeig mir mal, was in der Prüfungsordnung steht ;)

lt. eines mir bekannten Prüfers steht es ned drin, lasse mich aber gern eines besseren belehren...

hajo!

die prüfungsordnung schreibt sich jede kammer selber.

bei uns steht nur drin, dass sicherzustellen ist, dass keine unerlaubten hilfmittel verwendet werden und wenn ich jetzt ein modifiziertes tabellenbuch für unerlaubt erachte, dann ist es so.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hmmh, das is ja dann auch blöd, wenn überall was anderes steht.

Spricht für die IHK ;)

Ein und derselbe Verein und 12 mal andere Texte :D

Das es dann vom Prüfer Auslegungssache ist, find ich auch wieder ned gut. Der eine merkert da, wo der andere wieder nix sagt. In dem Fall könnt ich verstehn, das ein Prüfer sagt, so nicht. Keine eingeklebten Seiten im Buch. Allerdings kann ich ihn deswegen ned rauswerfen, weils ja auch ned auf der Einladung steht. Den Kompromiss, das die Seiten entfernt werden und weitergearbeitet wird, könnte man dann schon machen, aber sowas hatte ich ja auch schon erwähnt :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Manitu71

...In dem Fall könnt ich verstehn, das ein Prüfer sagt, so nicht. Keine eingeklebten Seiten im Buch. Allerdings kann ich ihn deswegen ned rauswerfen, weils ja auch ned auf der Einladung steht. Den Kompromiss, das die Seiten entfernt werden und weitergearbeitet wird, könnte man dann schon machen, aber sowas hatte ich ja auch schon erwähnt :)...

hajo!

in der regel wird es wohl auch beim entfernen der seiten bleiben. aber wie du schon geschrieben hast, ist es auslegungssache und kann im extremfall mit dem ausschluss enden.

modifikation am handbuch -> unerlaubtes hilfsmittel / vorbereiteter täuschungsversuch -> ausschluss

ich persönlich kann mir nicht vorstellen, das ein prüfer so handelt, sollte man jedoch einen streitsamen azubi haben, kann sich das ganze durch aus hochschaukeln.

naja ich hoffe das einige vieleicht einsehen, welches potentielle risiko sie mit einem modifiziertem handbuch eingehen und welchen wert im fall eines falles die auskunf von sachbearbeitern der ihk haben kann. so nun entscheidet selber ob die zusätzlichen einträge es wirklich wert sind!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

was mich jetzt wirklich mal brennend interessiert:

ist es jemals (gerade bei den hier postenden) prüfern/aufsichtspersonen zu einem derartigen vorfall gekommen.

und was ist hinterher passiert?

was haben azubi und/oder betrieb unternommen?

wie hat die kammer oder gar das verwaltungsgericht letztendlich entschieden?

meine behauptung ist (ohne beleg): dass traut sich doch kein prüfer.

wenn ich an die betriebe denke, in denen ich an der ausbildung mitarbeite; würden es sich diese keinesfalls bieten lassen, dass einer ihrer azubis aus der prüfung ausgeschlossen wird. jedenfalls nicht aufgrund von modifizierungen am tabellenbuch die herr... und herr... von der kammer abgesegnet haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von goepp

ich sehe es eher so: "das will kein prüfer einem azubi antun"

Das ist sicherlich richtig. Aber speziell durch die Dreistigkeit, die hier im Thread diesbezüglich deutlich zu lesen war, habe ich für mich mein wohlwollendes Verhalten noch einmal gründlich durchdacht.

Mein oberstes Prinzip für die Prüfungen lautet: Nachvollziehbare Chancengleichheit für alle. Und das kann ich nunmal nicht garantieren, wenn jeder andere (modifizierte) Hilfsmittel benutzt. Ich werde hier künftig hart durchgreifen. Das hat mich dieser Thread gelehrt. Sonst sind diejenigen, die sich korrekt an die Vorschriften halten, nachher die Dummen. Das will ich vermeiden helfen.

gruß, timmi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...