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Wie war's???


jackie84

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Top-Benutzer in diesem Thema

Original geschrieben von softie

Die, die in der Musterlösung zwischen WLan und Switch sein muß.

Hab ich von unserem Prüfer (leider erst nach der Prüfung, ich hab

wenigstens nen Router mit Firewall reingemalt).

Bin auch nur draufgekommen, weil ich vor kurzem im Wardriver-Forum war.

Ist wohl vorgeschrieben bei WLan.

also die sinnhaftigkeit einer firewall zwischen LAN/WLAN möchte ich ja nicht in zweifel ziehen, jedoch halte ich es für ziemlichen blödsinn, dass diese vorgeschrieben ist.

weder meine recht aktuellen printunterlagen noch die suche im netz fördert hierzu ein entsprechendes ergebnis zu tage. es wird in manchen publikationen lediglich empfohlen aus sicherheitsgründen eine firewall einzuplanen.

allerdings bin ich der meinung, dass die ihk dann auch ihre fragestellung entsprechend hätte formulieren müssen, also z.b. "und zeichnen sie einen netzwerkplan, der auch sicherheitsaspekte berücksichtigt", oder ähnlich.

davon abgesehen, lässt sich auch ein accesspoint derart konfigurieren, dass er nur verbindungen von bestimmten mac-adressen akzeptiert, was ja auch schon ein plus an sicherheit wäre.

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Original geschrieben von Manitu71

...Hab dann sogar noch ne Aufsicht gefragt, was der Unterschied zwischen 8% und 9% ist? Parate Antwort von ihm:"1 Prozent" Gruml

Das kann ich Dir allerdings beantworten. In Bayern ist die Kirchensteuer 8 %, in den anderen Bundesländern 9 %. Dafür kommt dann in Bayern 1mal im Jahr ein Bettelbrief von wegen Kirchgeld und so...

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@captain_senseless

schau mal im Forum für wardriver nach, die kennen sich da bestens aus,

ich nicht :(

da gibt es einen fall, in dem sie einem ITler alle computer beschlagnahmt haben,

weil er in ein ungesichertes wlan geloggt ist. Hat alle wiederbekommen, weil

wlan nicht gesichert war gegen vorschrift ???

ich hab es von unserem Prüfer, der die Musterlösung (unverschämt !) während

der Prüfung gelesen hat. er hat nach der prüfung breit grinsend mitgeteilt, dass

ne Firewall in der Musterlösung ist.

mac-adressen helfen nicht, ist ganz einfach, die mac zu spoofen, ist in der

war-software mit drin.

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Original geschrieben von softie

Die, die in der Musterlösung zwischen WLan und Switch sein muß.

Hab ich von unserem Prüfer (leider erst nach der Prüfung, ich hab

wenigstens nen Router mit Firewall reingemalt).

Bin auch nur draufgekommen, weil ich vor kurzem im Wardriver-Forum war.

Ist wohl vorgeschrieben bei WLan.

hajo!

nur es mal so in den raum zu werfen. es gibt keine musterlösung für die prüfung, sondern nur korrekturhinweise, die ich persönlich sehr selten zu rate ziehe, denn das wort hinweise dürfte ja wohl jedem geläufig sein. :cool:

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Original geschrieben von Antibiotik

hallo zusammen,

nachdem hier einige sagen dass die prüfung im unterem leistungsnivea lag, hoffe ich dass dass nivea nicht plötzlich extrem bis zur nächsten ap nach ober korrigiert wird.

Ciao

Antibiotik

Naja, das mit dem Leistungsniveau ist so eine Sache (welche meinst Du AE oder SI-Prüfung???). So eine Meinung ist sehr subjektiv. Andere sind wieder der Meinung, dass das Leistungsniveau hoch war. Meines Erachtens liegt es (zumindest bei SI) wohl daran, dass man sich bei GH1 fast nur auf WLAN konzentriert hat und dass generell die Aufgaben auf die man sich vorbereitet hat (SQL-Abfragen, Subnetting, Struktogramme, etc. die sonst eigentlich immer irgendwie drankamen) nicht aufgetaucht sind. Unsere Dozenten bei CDI (bin selber Umschüler) hatten WLAN in der Prüfungsvorbereitung und auch im Kurs stark vernachlässigt (stattdessen hat man sich um Kabellängen und Spezifizierungen gekümmert, die man alle im IT-Handbuch nachschlagen kann). Entsprechend waren ich und meine Klassenkameraden auch alle ziemlich geschockt zumal die wenigsten von uns im Praktikum damit zu tun hatten. Für uns war die Aufgabe fast unlösbar (und wenn dann nur mit den Dingen, die im IT-Handbuch standen). Bei anderen Umschülern oder Azubis wurden vielleicht andere Themen vernachlässigt oder andere Schwerpunkte gesetzt. Die hatten dann vielleicht mehr Glück und wären dafür im letzten Jahr auf die Nase gefallen. Manchmal ist halt einfach etwas Glück (oder Pech) dabei.

Meiner Meinung nach war die GH1 ein Sargnagel. Zwar schätze ich dass ich die nötigen 31 Pkte und genug Ausgleichsmöglichkeiten habe, ein gutes Ergebnis wird es aber bestimmt nicht. Für mich persönlich war das Leistungsniveau also relativ hoch. Aber wie gesagt, das ist subjektiv. Für andere par es vielleicht "Pillepalle".

Naja, warten wirs mal ab...

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Original geschrieben von softie

@captain_senseless

schau mal im Forum für wardriver nach, die kennen sich da bestens aus,

hast du ne url?

interessiert mich ja schon, ob das mit der vorgeschriebenen firewall stimmt.

zu dem fall mit dem typen der in ein wlan eingedrungen ist, ist zu sagen, dass mir die sache recht komisch vorkommt. erstens wird nicht klar gesagt in welcher weise das wlan ungesichert war(es gibt ja auch von haus aus gewisse, wenn auch schwache, sicherheitsfeatures) und zweitens ist, soweit ich weiß, nach aktuellem recht auch das eindringen in fremde netze verboten, egal ob gesichert oder nicht. also hätte der typ sich so oder so strafbar gemacht.

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@senseless

das ist der Link, schau unter haussuchung und beschlagnahme nach

http://www.wireless4berlin.de/phpBB2/viewtopic.php?t=1039&sid=a2bcf78c7efa9bfd9138227d50bdf68d

wenn an drüber nachdenkt, hat die ihk recht, wlan ohne firewall

ist schon ein grober schnitzer, so wie ec-karte mit pin drauf, man hätte

aber trotzddem einen hinweis dazu geben können, war unfair

@goepp

war kein angriff auf die prüfer, macht nur lange Zähne, wenn die

L ö s u n g s h i n w e i s e nur 5 m von einem entfernt sind :)

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Original geschrieben von softie

...

wenn an drüber nachdenkt, hat die ihk recht, wlan ohne firewall

ist schon ein grober schnitzer, so wie ec-karte mit pin drauf, man hätte

aber trotzddem einen hinweis dazu geben können, war unfair

...

ich bin jetzt nicht dein prüfer, würde aber dir aber deswegen keinen pkt. abziehen. und im allgemeinen ist unser stand (obwohl stellenweise sehr verrufen) auf euerer seite. wie schon gesagt es sind hinweise und diese sind nicht ohne guten grund für die öffentlichkeit nicht zugänglich. :D

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Original geschrieben von softie

@senseless

das ist der Link, schau unter haussuchung und beschlagnahme nach

http://www.wireless4berlin.de/phpBB2/viewtopic.php?t=1039&sid=a2bcf78c7efa9bfd9138227d50bdf68d

wenn an drüber nachdenkt, hat die ihk recht, wlan ohne firewall

ist schon ein grober schnitzer, so wie ec-karte mit pin drauf, man hätte

aber trotzddem einen hinweis dazu geben können, war unfair

danke für den link!

ich hab den ganzen thread durchgearbeitet und er bestätigt meine vorherige vermutung. der typ ist in ein völlig ungesichertes wlan eingebrochen, also ein wlan in welchem nicht einmal die systemimmanenten sicherheitsfunktionen aktiviert waren. das ganze hat also mit einer zusatzsicherung in form einer firewall nichts zu tun, schon gar nicht gibt es eine rechtlich bindende verpflichtung eine solche zu installieren.

daraus wiederum folgt, dass die ihk mit ihrer form der fragestellung niemals verlangen kann, dass in den netzplan eine firewall reingemalt wird.

trotzdem danke für den hinweis, hat mir einige neue erkenntnisse gebracht.

ein beruhigter

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Original geschrieben von Schachcomputerfreak

Das kann ich Dir allerdings beantworten. In Bayern ist die Kirchensteuer 8 %, in den anderen Bundesländern 9 %. Dafür kommt dann in Bayern 1mal im Jahr ein Bettelbrief von wegen Kirchgeld und so...

siehste, selbst das hätt ich ned gewußt, obwohl meine Frau sogar Mesnerin ist, weiß die des auch ned :)

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Original geschrieben von Schachcomputerfreak

Andere sind wieder der Meinung, dass das Leistungsniveau hoch war. Meines Erachtens liegt es (zumindest bei SI) wohl daran, dass man sich bei GH1 fast nur auf WLAN konzentriert hat und dass generell die Aufgaben auf die man sich vorbereitet hat (SQL-Abfragen, Subnetting, Struktogramme, etc. die sonst eigentlich immer irgendwie drankamen) nicht aufgetaucht sind. Unsere Dozenten bei CDI (bin selber Umschüler) hatten WLAN in der Prüfungsvorbereitung und auch im Kurs stark vernachlässigt..

Wenn du hier im Forum gelesen hast, was die Leute denken, was auf jeden Fall drankommt, war das WLAN. Unserer Lehrer hat gemeint, es kommt auf jeden Fall WLAN dran. Jeden Azubi, den ich aus dem Bereich kenne hat gesagt, es kommt WLAN dran, also wenn ein Thema wirklich offensichtlich war dieses Jahr dann war es WLAN. WLAN in einer Prüfungsvorbereitung nicht dranzubringen ist ja grob fahrlässig und zeugt vom Unwissen der Dozenten in diesem Bereich. In der BS haben wir aber auch nicht wirklich viel gemacht, aber ich hab selbst in dem Bereich viel nachgearbeitet, weil es wie gesagt, ziemlich sicher war, dass das Thema drankommt.

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Original geschrieben von Noxy

Wenn du hier im Forum gelesen hast, was die Leute denken, was auf jeden Fall WLAN in einer Prüfungsvorbereitung nicht dranzubringen ist ja grob fahrlässig und zeugt vom Unwissen der Dozenten in diesem Bereich.

Naja, IPv6 oder Bluetooth sollten ja auch schon ewig drankommen....

WLan ist bestimmt ein wichtiger Part, ich bin zwar FI/AE aber ich fand, dass bei den

Systemintegratoren doch ein bischen viel auf WLAN rumgeritten wurde. Schließlich

gibt es da doch viel mehr Bereiche.

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Wobei aber schon immer die Themen dran waren, auf denen die Presse immer rumgeritten hat und das war in letzer Zeit eindeutig WLAN.

Gut Bluetooth und IPv6 hätte ich auch gedacht, dass drankommt, war aber nix. Aber das ist ja gerade die Kunst bei der AP, zu raten, welche Themen drankommen könnten. Die beiden bleiben aber weiter Top Kandidaten, dann halt für die nächste AP. Im Vergleich zu vorherigen Prüfungen, wo so Sachen wie IP-Telefonie drankamen, mit denen wirklich kaum einer was am Hut hat, war WLAN ja eigentlich gnädig.

Auch wenn man in der Firma momentan nix mit WLAN zu tun hat, irgendwann kommt es bestimmt. Und es waren ja eigentlich keine zu schweren Fragen dran, wenn man mal was über WLAN gelesen hat, konnte man die meisten Fragen beantworten. Immerhin sind sie nicht auf den ganzen a/b/g/h Standards rumgeritten.

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@captain_senseless

Hast du dir die Nacht um die Ohren geschlagen deswegen !? ;)

Die Auflösung erfahren wir eh nicht, man bekommt die

Prüfung hinterher ja nicht mehr zu Gesicht.

Habe übrigens die Lösungshinweise für GH2, die fand ich wesentlich

schwieriger, hab da nur ca. 75 % richtig (je nach Prüferlaune +-5)

Kann einigen Lösungen kaum nachvollziehen:

1.

Einführungsmethode Kassensoftware:

IHK: Probebetrieb in einigen Filialen

- und wenn die Software nen Fehler hat, sind die Kassendaten dieser

Filialen weg (schwachsinnsvorschlag?)

meine Lösung war: Parallelbetrieb

dazu sagt die IHK: wenig sinnvoll, würde doppelte Daten ergeben

sag ich: ja, genau, und dann kann ich vergleichen und prüfen, ob der Kram geht.

2. Wurm

IHK schreibt: Virenprogramme laufen selbständig ab und ...

Sorry, Wurm oder Virus, was denn nu ?

3. Katalogversand

IHK schreibt: schnellere Erfassung der Artikel, schnellere Verarbeitung der

Daten, automatischer Ausdruck der Aufkleber etc.

Sag ich HÄ?, haben wir da ein neues EDV-System eingebaut oder das erste

in der Firma, war da vorher Steinzeit ?

usw.

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Original geschrieben von softie

@captain_senseless

Hast du dir die Nacht um die Ohren geschlagen deswegen !? ;)

nö, keine sorge, habs dann doch vorgezogenen sushi essen zu gehen. Aber vorher hab ich das tatsächlich alle durchgelesen

Also irgend eine Möglichkeit, die Ergebnisse zu sehen, muss es geben. 3 Dozenten von uns, der eine selbst im IHK-Ausschuß, der andere Rechtsanwalt, die dritte unsere wiso-Dozentin; haben uns geraten, bei richtigen Antworten, die auf Grund von uneindeutiger Fragestellung, oder anderen Gründen, nicht nachvollziehbar als falsch gewertet wurden, die IHK zu verklagen. Dies geschieht wohl laut deren Aussage auch regelmäßig und hat oftmals Erfolg. Aber wie gesagt um überhaupt klagen zu können, muss ich ja wissen wie sie was bewertet haben.

Wie gut, dass ich ne (Berufs)Rechtsschutzversicherung hab :D

ja, ich fand die GH2 auch wesentlich ekliger(da schwammiger), als die GH1. Und wenn ich mir deine 3 Beispiele so anschaue, sehe ich auch schon erste Diskrepanzen bei mir im Vergleich zum Lösungsvorschlag.

ich hab zur 1: Erst Probebetrieb in simulierter Testumgebung dann stufenweise Einführung. Wenn sich Terminal 1 in der Praxis bewährt, dann sukzessive alle anderen alten ersetzen.

zur 2: ein wurm ist ein sich selbst vermehrendes und weiterleitendes(z.b. über email) programm, mit oder ohne schadensroutine.

zur 3: weiß ich leider nicht mehr so genau was ich geschrieben habe, kann mich aber erinnern, dass ich diese aufgabe mit am idiotischsten fand(von der frage her)

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Original geschrieben von captain_senseless

...unsere wiso-Dozentin; haben uns geraten, bei richtigen Antworten, die auf Grund von uneindeutiger Fragestellung, oder anderen Gründen, nicht nachvollziehbar als falsch gewertet wurden, die IHK zu verklagen. Dies geschieht wohl laut deren Aussage auch regelmäßig und hat oftmals Erfolg. Aber wie gesagt um überhaupt klagen zu können, muss ich ja wissen wie sie was bewertet haben.

das sind ebenso neue wie spektakuläre nachrichten. ich haber noch von einem solchen fasll gehört, geschweige denn von "regelmäßig".

gibt es hierzu handfestere informationen? welche prüfung, welches fach, welche ihk, welches ergebnis der auseinandersetzung?

eine klage müsste ja ein zitierfähiges urteil erbracht haben.

magst du mal nachfragen?

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Na ja, ihr könnt es ja gerne Mal versuchen Eure Prüfung anzufechten. Aber da werdet Ihr zumindestens in Bezug auf die Richtigkeit der Korrektur wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Man kann Einsicht in die Prüfung nehmen. Wenn einem daraufhin etwas nicht gefallen sollte er sich schriftlich bei der zuständige IHK melden. Die IHK überprüft dies dann und teilt mit ob das berechtigt ist oder nicht. Wenn Du aber von einem Fehler der IHK überzeugt bist und die IHK das aber anderst sieht, hast Du die Möglichkeit die IHK zu verklagen. Aber wie gesagt, da sehe ich nicht besonders viel Erfolg.

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Na ja, ihr könnt es ja gerne Mal versuchen Eure Prüfung anzufechten. Aber da werdet Ihr zumindestens in Bezug auf die Richtigkeit der Korrektur wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Man kann Einsicht in die Prüfung nehmen. Wenn einem daraufhin etwas nicht gefallen sollte er sich schriftlich bei der zuständige IHK melden. Die IHK überprüft dies dann und teilt mit ob das berechtigt ist oder nicht. Wenn Du aber von einem Fehler der IHK überzeugt bist und die IHK das aber anderst sieht, hast Du die Möglichkeit die IHK zu verklagen. Aber wie gesagt, da sehe ich nicht besonders viel Erfolg.:confused: :confused:

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Original geschrieben von captain_senseless

[...] , die IHK zu verklagen. Dies geschieht wohl laut deren Aussage auch regelmäßig und hat oftmals Erfolg.

Es passiert zwar immer mal wieder, daß ein Azubi nach einer Prüfung Einsicht in die Prüfungsunterlagen verlangt. Ab und zu wird dann auch eine Neu-Bewertung vorgenommen. Aber meistens sind das nur Kleinigkeiten, die nicht zu einer Änderung der End-Zensur führen.

Ich weiß ja nicht, wie die zitierten Herrschaften "regelmäßig" und "Erfolg" definieren. Hier, im Bereich Bonn/Rhein-Sieg kommt so'was pro Jahr höchstens 1 bis 2 Mal vor; und das bei allen FI-Fachrichtungen zusammen. Das sind also in etwa 0,3 Prozent. Und dabei habe ich noch nie erlebt, daß sich die End-Note dadurch geändert hätte. "Erfolg"??

gruß, timmi

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