Veröffentlicht 27. Februar 200421 j Wollte mal das Thema Überstunden zur Diskussion stellen. In meinem aktuellen Arbeitsvertrag kann ich Überstunden nicht abfeiern. Ist es denn üblich, dass dies mehr und mehr Firmen ablehnen? Müsste das nicht gesetzlich vorgeschrieben werden, dass ein Ausgleich erfolgen muss? Klar muss ich froh sein, einen Job zu haben, aber viele Firmen geben doch einen Ausgleich. Wie sieht es bei euch aus?
27. Februar 200421 j Original geschrieben von palvoelgyi Wir müssen unsere Überstunden abfeiern. Wir auch, - sonst wäre ich um einiges reicher! Ansonsten, kenne ich nur noch die Variante der Überstundenbezahlung.
27. Februar 200421 j Original geschrieben von LuckyLuke Müsste das nicht gesetzlich vorgeschrieben werden, dass ein Ausgleich erfolgen muss? Hm. *grübel* Irgendwie meine ich, dass der Arbeitnehmer da ein Wörtchen mitreden kann. Ich glaube, er darf wählen. Müsste ich heute Nacht oder über´s Wochende mal das Arbeitsrecht wälzen. [Edit] Ich meine aber, dass ein Recht auf einen Ausgleich besteht. Nützt nur wenig ohne Quelle, gell ?
27. Februar 200421 j Bei uns ist das so, dass von Überstunden nichts im Vertrag steht. Bei der Einstellung wurde vereinbart, dass Überstunden keinen Ausgleich erhalten, aber dass man dafür mal früher gehen darf (was natürlich fast nie der Fall ist). Ich höre aber immer öfter, dass überstunden keinen Ausgleich mehr erhalten!!!
27. Februar 200421 j Überstunden müssen weder bezahlt noch durch Freizeitausgleich abgegolten werden, wenn das nicht vertraglich (Arbeits-, Tarifvertrag etc.) vereinbart ist. Vor Gericht muss der Arbeitnehmer beweisen, dass die Überstunden vom AG angeordnet oder zumindest bewusst geduldet wurden. Besonders schwierig ist die Vergütung von Überstunden durchzusetzen, wenn ein pauschales Monatsgehalt vereinbart wurde, theoretisch ist die Arbeitsleistung damit abgegeolten.
27. Februar 200421 j Habe etwas gefunden: Gemäß Â§ 10 AZG gebührt für Überstunden entweder ein (finanzieller) Zuschlag oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich. Dies ist in den meisten Kollektivverträgen ebenso geregelt. Der Überstundenzuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu berücksichtigen und gesondert auszuzahlen. Dies bedeutet, dass Überstunden, für die ein 50%iger Zuschlag zu leisten ist, im Verhältnis 1:1,5 und Überstunden mit einem Zuschlag von 100% im Verhältnis 1:2 abzugelten sind. Quelle Jetzt weiß ich nur nicht, ob das dann trotzdem nochmal im Arbeitsvertrag stehen muss. :confused:
27. Februar 200421 j Original geschrieben von Vin Jetzt weiß ich nur nicht, ob das dann trotzdem nochmal im Arbeitsvertrag stehen muss. § 10 bezieht sich auf Sonn- und Feiertage und ist auch relativ genau definiert, wen das betrifft.
27. Februar 200421 j Original geschrieben von LuckyLuke Ich höre aber immer öfter, dass überstunden keinen Ausgleich mehr erhalten!!! Bei allgemeinem Interesse, dies ist eine Europastudie von 2003 zu Überstunden.
27. Februar 200421 j Original geschrieben von LuckyLuke Wollte mal das Thema Überstunden zur Diskussion stellen. In meinem aktuellen Arbeitsvertrag kann ich Überstunden nicht abfeiern. Ist es denn üblich, dass dies mehr und mehr Firmen ablehnen? Müsste das nicht gesetzlich vorgeschrieben werden, dass ein Ausgleich erfolgen muss? Klar muss ich froh sein, einen Job zu haben, aber viele Firmen geben doch einen Ausgleich. Wie sieht es bei euch aus? In meinem Arbeitsvertrag sind auch Überstunden mit meinem Gehalt abegegolten. Allerdings ist mein Gehalt auch entsprechend dotiert und auch die äusseren Umstände wie Geschäftsreisen- Geschäftsessen, und auch Besprechungen werden gezahlt. Dh. auch für mich oft 50-60 h. Woche. Aber es macht Spass und es kommt mir nicht wie 50 h vor, sondern eher wie 20. Meine Zeit reicht nicht, um alles zu machen was ich gerne möchte. Ganz neue Worte von mir, aber es gibt noch Firmen die gut sind. In diesem Sinne. Cheers Lothy
1. März 200421 j bei mir in der Firma ist das auch nicht fest geregelt. Überstunden werden weder abgefeiert noch ausgezahlt. Wenn es mal aber deutlich länger wird kann ich mir frei nehmen und im Sommer kann ich füher heim gehn. Ansonsten nicht! So genau nehmens wohl nicht alle Firmen. ICh schreib mir dennoch mal immer alle überstunden auf die ich so habe und wenns mir mal wirklich zu viel sein sollte leg ich das auch meinem chef vor. Kann ja nich angehn das man da a und zu mal bis 22 Uhr noch für nix dann da steht.
2. März 200421 j Ähm... Also die Diskussion verstehe ich nicht ganz... Hat sich einer mal die Mühe gemacht, das Bundesarbeitszeitgesetz zu lesen? Auf http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/ Ist eine gute Übersicht über die Regelungen...
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