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Versteckte Kosten bei Internetportal


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Hallo!

Kurze rechtliche Frage...

Im April habe ich mich kostenlos bei einem Flirtportal angemeldet, in den AGBs wurde

darauf hingewiesen das durch Nutzung weiterer Dienste Folgekosten entstehen.

Als ich Nachrichten verschicken wollte, musste ich meine Handynummer angeben und

über diese wurden nun 9,99 Euro abgerechnet.

Das schlimme daran ist, diewuren für April abgerechnet und im Kleingedruckten der

Seite (nicht in den AGBs) war zu lesen das pro Kalendermonat 9,99 Euro berechnet würden

und eine Kündigung erst zum Monatsende möglich ist. Nun haben wir Juni und das hieße

30 Euro für einen Dienst, dessen Kosten ich mir nicht bewusst war.

Die "Bestellung" der Funktion erschien über den Button "Nachricht verschicken" und war,

meiner Meinung nach nirgendwo deutlich gekennzeichnet.

Irgendwelche Tips, was ich dagegen machen kann und ob ich rechtlich Chancen habe?

Ach ja, heute las ich in den AGBs das Bestellung über einen einfachen Button möglich

und verbindlich sind...

Meiner Meinung nach ist das ganze nicht ganz rechtens da ich nicht über die Kosten

informiert wurde, also kein zweiseitiges Geschäft zustande gekommen ist.

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Tschuldigung aber ich kann über so was schon ein wenig lachen… :P

Gebe uns doch mal denn Link der Seite dann kann man sich ein besseres Bild von dem Anbieter machen… im Prinzip hast du ja einen Vertrag abgeschlossen das heißt du hast schon gelesen das es weitere Kosten gibt… und du hättest bei Unklarheiten auch vor absenden und Eingabe deiner Handynummer nachfragen sollen bzw. es einfach lassen sollen…

Die AGB’s sind ja auch nur immer eine Bestandteil des Vertrages nicht der eigentliche Vertrag.

Diese müssen nur zur Einsicht dem Kunden vorliegen und von diesem genehmigt werden und da du sie ja eingesehen hast, hast du sie dann auch akzeptiert.

Aber nun ist das Kind ja in den Brunnen gefallen….

Im Ende hilft dir nur der Gang zu Anwalt. Dazu muss man aber sagen das Verbraucherschutz ein Grundprinzip unseres Rechtssystem ist man hat also ganz gute Chancen… Allerdings ist das Recht auf Selbstbestimmung auch ein hohes Gut und somit ist man was Willenserklärungen abgeben angeht auch sehr uneingeschränkt… da Freie Meinungsäußerung auch ein rechtlich sehr hoch angesehenes Gut ist.. (heißt man kann und darf fast über alles Verträge abschließen… )

Lege auf alle Fälle sofort schriftlich Widerspruch gegen den Einzug des Geldes ein das kann nie Schaden…

Aber erstmal den Link….

(auch als Warnung für andere “Naive“)

Nadine

PS:

Habe dummerweise mein BGB gerade verliehen sonst würde ich da mal nach den Paragrafen nachschlagen …

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Also, ersteinmal wurde ich nie konkret über die Konsten informiert und war mir nicht im klaren darüber das diese durch den Klick auf den Button "Naricht schreiben" automatisch entstehen würden.

Habe jetzt den Anbieter angeschrieebn und ihm mitgeteilt das ich nicht über die Kosten informiert wurde und ich nicht damit eniverstanden bin.

Im übrigen ist ein Rechtsgeschäft gültig, wenn beide Parteien ihren Willen äußern. Da ich nie die Absicht hatte, einen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch zu nehmen ist dies bei mir ja nicht der Fall. T-Mobile habe ich auch angeschrieben und mitgeteilt das jemand von meinem Handy abbucht und ich dieses unterbinden möchte.

Bisher hat sich keiner der angeschriebenen Firmen bei mir gemeldet.

Habe nun einen Freund gefunden, der auch darauf riengefallen ist!

Bei dem Portal handelt es sich um www.ilove.de

Tja, mal schauen was wird.... :hodata

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Es gehört zur Jamba - Unternehmung.

Also erstmal nix unseriöses.

Die AGB's sind sehr detailliert und eindeutig. Das heisst, die must die Kosten in den jeweils gültigen Preislisten einsehen und diese durch klicken bestätigen.

Kündigung ist jederzeit zum Monatsende machbar.

Falls sie stur bleiben, wirst du es schwer haben, den Nachweis deiner Behauptungen zu führen. Dann haste für 30 Euro etwas für das Leben gelernt.

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meines Wissens nach ist es so, dass solange deren angebotener Dienst von Ihnen - also Jamba - erfüllt wurde, du schlechte Karten auf gerichtlichen Wege Einspruch zu erheben.

Anders wäre es z.B. wenn du ne 0190 Nummer wählst und nichts anderes als die Warteschleife läuft. Dies wäre ein klarer Grund zum Widerspruch, da der Angebotene Dienst nicht erfüllt wurde (es sei denn der Dienst war das verbleiben in der Warteschleife).

Aus diesem Grund muss ja vorher auch auf die AGBs verwiesen werden, beispielsweise bei der Registrierung.

gruss gurkenpapst

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Auszüge aus den AGBs :

Der Vertrag ist geschlossen, sobald der Nutzer sich erfolgreich bei iLove angemeldet hat.

Also einen Vertrag hast du eindeutig geschlossen

Verwirrend für den Kunden ist natürlich das da von Kostenloser Anmeldung gesprochen wird (als Leihe kann man denn davon ausgehen das ich das auch kostenlos benutzen kann)

Ob diese Passage aus den AGBs

Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Nutzung von bestimmten Diensten auf der Plattform entgeltlich zu gestalten. Bei Inanspruchnahme von entgeltlichen Diensten akzeptiert der Nutzer die damit verbundene Zahlungsverpflichtung durch Klicken auf das in diesem Fall angebotene Bestätigungsfeld. Die genauen Entgelte und Konditionen dieses Dienstes sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.

Rechtlich so OK ist, ist eine andere Sache... aber ich denke das Jamba da schon Anwälte hat drüber schauen lassen.

allerdings steht hier das man ja über ein Bestätigungsfeld das auch bewußt ausführt. Es muss also erkennbar gewesen sein das man jetzt in einen Kostenpflichtigen Bereich rein kommt.

Im Großen und ganzen sehe ich deine Chancen aber ehe als Gering an dein Geld wiederzubekommen (außer du bist unter 18) Schließlich hast du ja die Kostenpflichtigen Dienste anscheinden in Anspruch genommen und wenn du über 18 bist dann wird dir jeder Richter ein gewisses maß an Eigenverantwortung zusprechen... :cool:

ersteinmal wurde ich nie konkret über die Konsten informiert

Siehe Eigenverantwortung :floet:

Die Kosten waren für dich aufrufbar und du hast sie nur nicht gelesen... (= rechtlich = Selber Schuld)

Dazu findet man auf der Seite (unter dem Fragezeichen) dieses

Kostenlose Dienste bei iLove sind: - Registrierung - Anlegen eines individuellen Profils inklusive Foto-Upload - Suche nach Profilen anderer Mitglieder - Anzeige von Profilen anderer Mitglieder

Kostenpflichtige Dienste:

- Kontaktaufnahme mit anderen Mitgliedern

- Aufbau des Freundesnetzwerkes

- Schreiben von Kommentaren -

Preise und Konditionen Damit du einem iLover eine Nachricht schicken kannst, musst du ein iLove-Flirtpaket (9,99 €/Kalendermonat) haben. Der Betrag wird kalendermonatlich einfach und bequem von deiner Mobilfunkrechnung abgebucht. Mit der ersten Nachrichtenübermittlung an andere Mitglieder ("Nachricht abschicken"), wird der Vertrag zwischen dir und der Jamba! AG entgeltlich (â€ilove-Flirtpaketâ€).

Also nix mit ich habe es nicht gewußt.... :mod:

Man kann nicht von einem Vertrag wegen eigener Dummheit oder Naivität zurücktreten. Jeder muss selber prüfen bevor man was "Unterschreibt". Gekündigt hast du ja schon (ich hoffe du hast wenigstens eine schriftliche Bestätigung der Kündigung angefordert... )...

Sehe es als Lehrgeld an und sei künftig vorsichtiger mit der Eingabe von deinen Daten!

Und Lese dir AGBs und Vertragsbedingen genauer durch in Zukunft...

Grüße

Nadine

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So, kleine Ergänzung dazu.....

Es handelt sich wirklich um die Yamba AG, nach meinem Telefonat mit T-Mobile (die dem Abbucher angeblich keine Firma zuordnen konnten und erst auf meinen Hinweis mit ILove Beshceid wussten) konnte der Mitarbeiter mir auch nicht weiter helfen, weder konnte er solche Abbuchungen

sperren, noch zurückverfolgen und verwies mich direkt am Yamba.

Dort sagte man, das ich mehrfach auf die Kosten hingewiesen wurde (was ich

verneinte) und die einzige Möglichkeit die ich hätte, wäre die Kündigung des

Pakets. Also bin ich das Geld los und kann nichts dagegen tun. :-(

Aber mal etwas allgemeines....

Man könnte sich ja mal Probeweise anmelden und gucken wo man wirklich auf die Kosten hingewiesen wird. ICH konnte zumindest (damals) keinen Hinweis finden und auch laut T-Mobile Mitarbeiter "dürfen über Handy-Rechnung nur Handydiesnte abgerechnet werden".

Naja, ich werd's wohl wirklich als Lehrgeld abtun....

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  • 1 Monat später...

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