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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hoi,

bei uns bekommen wir jeden Monat die Telefonrechnungen für dienstliche und private Gespräch gesammelt zu uns, da wirft auch schonmal der Chef nen Blick drauf. Ist es Gesetzeskonform, dass die mit Privatgesprächen vertelefonierte Zeit, die diesen Rechnungne ja zu entnehmen ist, von der Nettoarbeitszeit abgezogen wird?

Wenn man in der Nachtwache nur "aufzupassen" hat dass kein Knopf rot aufleuchtet muss das ja nicht unbedingt beeinträchtigt werden.

Ohne zu wissen wie bei Deiner Firma die Privatnutzung des Telefons geregelt ist, kann nur eine allgemein gueltige Aussage gemacht werden:

Das "nur aufpassen waehrend der Nachtwache" ist grundsaetzlich Arbeitszeit, die im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag/Arbeitszeitgesetz festgelegt ist. Private Dinge sind normalerweise ausserhalb der Arbeitszeit zu erledigen.

Ohne zu wissen wie bei Deiner Firma die Privatnutzung des Telefons geregelt ist[..]

Ergänzend dazu : Der Arbeitgeber kann private Telefoniererei selbstverfreilich von der Arbeitszeit abziehen. Aber dafür gilt, dass es so geregelt sein muss, also der Arbeitgeber muss es im Vorfeld bekanntgemacht oder eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen haben, ansonsten kann er die Zeiten nicht abziehen. Ebenso wenig kann er einfach Gebühren berechnen. Aber ob & wie privates Telefonieren am Arbeitsplatz gehandhabt wird, obliegt dem Arbeitgeber.

Wobei sich der Chef sicher sehr beliebt damit macht wenn er das bei jedem macht. Bei einer Klatschtante würde ich das machen, aber doch nicht bei einem guten Mitarbeiter der mal kurz zuhause anruft und sagt das es später wird (~5 Minuten).

So etwas kann man nur entweder für den gesamten Betrieb machen oder man lässt es. Soweit ich informiert bin, gibt es eine Verordung zur Gleichbehandlung, was die Arbeitsbedingungen und Haus-/Arbeitsplatzordnung betrifft.

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