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Festplatte 2 Jahre Gewährleistung?


Noxy

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Hallo,

Hab mal eine rechtlichte Frage: Die Firma, bei der ich arbeite hat eine 60 GB Festplatte vor 1 Jahr, 2 Monaten gekauft. Diese Festplatte geht jetzt nicht mehr. Hat die Firma gegenüber dem Händler Anspruch auf Gewährleistung? Die Herstellergarantie von Maxtor beträgt bei der Platte 1 Jahr und ist bereits abgelaufen.

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Maxtor gibt nur 1 Jahr Garantie auf ihre Festplatten :eek:

Mir fällt jetzt dieses verflixte Wort nimmer ein. Aber auf alle Fälle ist ja eine Festplatte kein *nimmereinfallwort* so wie z.B. beim Beamer, die Lampe. Von daher sollte man dann schon die zwei Jahre Gewährleistung in Anspruch nehmen können. Ich würde mal beim Händler nachfragen, wo ihr sie gekauft habt oder bei Maxtor selber :)

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Da kommt mal wieder der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung zu Wort. Wen der Unterschied interessiert, einfach mal bei Google "garantie gewährleistung unterschied" eingeben.

Der Ansprechpartner in diesem Fall ist in erster Linie der Händler, bei dem Die Festplatte gekauft wurde. Sollte der (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr erreichbar sein, musst du dich an den Hersteller wenden.

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@ Chief

yepp das wars :D

so, ich hab jetzt nochmal nachgesehn. Also wie schon gesagt hast du zwei Jahre Gewährleistung auf die FP, das ist schon mal sicher und wurde auch oben schon erwähnt. Also ich weiß jetzt nicht welche spezielle FP du hast, aber ich seh bei denen die ich finden konnte überall eine Garantie von 3 Jahren. Kann zwar sein, das die das noch nicht solange anbieten, aber biste wirklich sicher das es nur 1 Jahr war?

Ich würd bei Maxtor einfach mal anrufen :)

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Seit dem 01.01.2001 oder 2002 ist das neue Garantiegesetz in Kraft. Das bedeutet das man auf alle gekauften Artikel 2 Jahre Garantie hat(ausnahme Verschleißteile(z.B. Reifen), Pflanzen, Nahrungsmittel). Ich glaube eine Festplatte fällt nicht unter diese Ausnahmen.

Wenn Maxtor das in Ländern mit anderen Gesetzen tut dann ist das O.K. aber in Deutschland wäre Maxtor gesetzlich dazu verpflichtet die Karte zu reparieren oder zu tauschen und für den durch den Ausfall entstandenen Schaden zu haften.

Nicht locker lassen!!!

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Also hier mal der Unterschied zwischen Garantie und gewährleistung:

[...]"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet. [...]

Also ich weiss nicht genau wie eure Verträge zwischen eurer Firma und dem Händler sind, aber umgetauscht werden muss die auf jeden Fall. Ob der Händler das jedoch übernimmt, oder ob ihr die selber zu Maxtor einschicken müsst, ist eine andere Frage. Da musst du in den Verträgen nachschauen... :rolleyes:
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Die Gewährleistung von 2 Jahren gilt ohne Einschränkung nur für private Endverbraucher. Wenn eine Firma Waren kauft, dann kann der Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränken. Du mußt da mal in die AGBs vom Händler gucken, ob er die Gewährleistung eingeschränkt hat. Wir hatten nämlich gerade das gleiche Problem mit einer Cisco Pix. Sie war 1,5 Jahre alt und Cisco gibt nur ein Jahr Garantie und der Händler hat die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränkt. Zum Glück konten wir die Pix selber reparieren, sonst hätten wir sie teuer reparieren lassen können.

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§13 BGB

Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu nicht gewerblichen oder beruflichen Zwecken abschließt. Verbraucher ist somit auch jeder Gewerbetreibende oder Berufstätige, solange die bestellte Ware/Dienstleistung einem nicht gewerblichen Zweck dient.

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html

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§13 BGB

Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu nicht gewerblichen oder beruflichen Zwecken abschließt. Verbraucher ist somit auch jeder Gewerbetreibende oder Berufstätige, solange die bestellte Ware/Dienstleistung einem nicht gewerblichen Zweck dient.

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html

nicht gewerblichen Zweck!

Es ist damit aber nur gemeint, das man diese Ware z.B. nicht weiterverkauft. Da die Firma aber die Festplatte selber benutzt ist sie Verbraucher.

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also ich hatte bei meiner 120er pladde von maxtor 3jahre garantie aber nur 6monate garantie von meinem fachverkäufer. leider is die pladde im siebten monat kaputt gegangen. bin dann zu meinem händler und der hat sie dann zu maxtor nach irland geschickt ... nach kurzen 9 wochen kam endlich meine neue pladde von maxtor bei meinem fachverkäufer an und ich war glücklich *gg*

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nicht gewerblichen Zweck!

Es ist damit aber nur gemeint, das man diese Ware z.B. nicht weiterverkauft. Da die Firma aber die Festplatte selber benutzt ist sie Verbraucher.

Nein, die Platte hat ein Geschäft (Gewerbe) gekauft und wird deswegen gewerblich genutzt.

Bist du Anwalt?

Ne Freundin studiert gerade Rechtswissenschaften und die hat es mir bestätigt.

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Wär ich wenn ich Anwalt wäre hier ;)

Sie sollte lieber den Text nochmal genau durchlesen

Ich kauf als Firma das Produkt und verkaufe es an den Kunden weiter.

Ich kauf als Firma das Produkt und benutze es selbst ist immo ein Unterschied.

aber egal, auf alle Fälle hat der Threadersteller noch eine Gewährleistung auf der Platte.

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nicht gewerblichen Zweck!

Es ist damit aber nur gemeint, das man diese Ware z.B. nicht weiterverkauft. Da die Firma aber die Festplatte selber benutzt ist sie Verbraucher.

wo bitte steht, dass gewerblicher Zweck zwanghaft mit Weiterverkauf verbunden sein muss. Ein Gärtner wird seine Heckenschere nicht verkaufen, dennoch ist der Einsatz der Schere beim Kunden mit Sicherheit eine gewerbliche Nutzung, weil er damit für die Firma wertschöpfende Tätigkeiten ausführt ( keine Ahnung ob das wirklich so heisst, klingt aber wichtig, gell ;);););) ).

Genauso ist eine Serverplatte in einer Webserver-Farm in gewerblichem Einsatz.

Die Kaffeemaschine im Büro einer Firma würde ich dagegen, als nicht gewerblich genutzt betrachten, es sei denn ich vertick den Kaffee, dann habe ich wieder den "Tatbestand" der gewerblichen Nutzung erfüllt.

Gruss

Thoralf

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Die Kaffeemaschine im Büro einer Firma würde ich dagegen, als nicht gewerblich genutzt betrachten, es sei denn ich vertick den Kaffee, dann habe ich wieder den "Tatbestand" der gewerblichen Nutzung erfüllt.

Täusch dich mal nicht, das Gerät kann durchaus gewerblich genutzt werden, ich sage da nur Kundenbewirtung. ;)

Aber auch wenn die Kaffeemaschine nur für die Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird, kann man sicher von einer gewerblichen Nutzung ausgehen.

Jetzt aber Ende mit Kaffee, den gibts weiter unten im Coffeehouse, hier war die Frage nach Garantie und Gewährleistung.

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so kann man es auch sehen aber geht doch mal davon aus, das wenn eine Firma einkäuft, sie dann nie irgendwo diese Leistung in Anspruch nehmen könnte. Ist doch irgendwie unlogisch oder ned.

Wir haben vor paar Monaten ein X für X € bei ihnen gekauft und jetzt ist es kaputt. Ihr Pech, dann müssen sie selber zahlen :rolleyes:

was meint denn unsere Bimei dazu? :)

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Jetzt aber Ende mit Kaffee, den gibts weiter unten im Coffeehouse, hier war die Frage nach Garantie und Gewährleistung.

und davon sind wir auch nie abgewichen, denn das Gewährleistungsrecht unterscheidet sich ja doch im B2B deutlich von B2C Geschäften, die "Kaffeemaschine" war ja nur ein Beispiel im Sinne des Topic, also hat dieses spezielle Gerät nix im Coffeehouse verloren ( in dem Lotterladen ists gewiss keine gewerbliche Nutzung :marine :marine ;););) )

Ich hab leider keine Gesetzbücher zur Hand, kann das nicht mal jemand nachschlagen ?

Gruss

Thoralf

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so kann man es auch sehen aber geht doch mal davon aus, das wenn eine Firma einkäuft, sie dann nie irgendwo diese Leistung in Anspruch nehmen könnte. Ist doch irgendwie unlogisch oder ned.

Wir haben vor paar Monaten ein X für X € bei ihnen gekauft und jetzt ist es kaputt. Ihr Pech, dann müssen sie selber zahlen :rolleyes:

was meint denn unsere Bimei dazu? :)

Das Problem an der Sache ist, dass sich zwei Gewerbe untereinander jegliche Gewährleistung ausschließen können, aber nicht müssen.

Beispiel: Eine Firma kauft eine Festplatte 50 euro günstiger, dafür ohne Gewährleistung. Geht die Platte kaputt nach einem Monat, hat die Firma Pech gehabt. Hält sie 2 Jahre, hat sie Glück gehabt.

Garantie vom Hersteller ist eine freiwillige Leistung der Hersteller und kann immer in Anspruch genommen werden.

In unserer Firma werden z.B. Computer mit einer Gewährleistung von 3 Jahren gekauft, weil die Computer über 3 Jahre abgeschrieben werden.

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na das ist mal einen Antwort mit der ich was anfangen kann. Also liegt es nur am Verkäufer und ist nicht gesetzlich geregelt bei Gewerbe zu Gewerbe.

Richtig ;)

Natürlich gibt es da auch Gesetze, nämlich das Handelsgesetz.

Aber das hat nichts mit dem Schutz von Verbrauchern zu tun. (Gewerbe/Privatperson)

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