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Ausbildung zu Ende - nächstes Jahr Steuern zurück?

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi,

ich weiß es geht mir mal wieder nur ums Geld, aber trotzdem.

Kann mir einer sagen, wie man die Steuerrückzahlung berechnet, wenn man in diesem Jahr ausgelernt hat.

Gegeben:

Gehalt jetzt = NL

Azubigehalt = AG

Gehalt aufs Jahr anteilig = AL

Steuern jetzt = NS

Steuern anteilig aufs Jahr = AS

Meine Rechnung:

NL x 6 + AG x 6 = Gesamtbruttogehalt / 12 = AL

Steuern aus AL = AS

(NS - AS) x 6 = Auszahlung

Stimmt das? Und was mach ich mit Weihnachtsgeld?

Oder kann man das so gar nicht ausrechnen? Kann man das denn irgendwo nachgucken?

Danke und Gruß,

Containy, der kurzweilig mal größere mal kleinere Dollarzeichen in den Augen hatte.

  • Autor
Als du noch Azubi warst hast du doch sicher keine Steuern bezahlt. Also bekommst du davon auch nichts zurück.

Aber Steuern werden aufs Jahresbruttogehalt berechnet. Aber monatlich abgezogen. Da ich aber 6 Monate voll verdient habe und 6 Monate als Azubi stehen mir die Steuern die ich jetzt zuviel bezahle zu.

Gruß,

Containy

P.S.: Das ich was zurückbekomme weiß ich, nur nicht wieviel, bzw. wie man das genaust errechnen kann.

Aber Steuern werden aufs Jahresbruttogehalt berechnet. Aber monatlich abgezogen. Da ich aber 6 Monate voll verdient habe und 6 Monate als Azubi stehen mir die Steuern die ich jetzt zuviel bezahle zu.

Gruß,

Containy

P.S.: Das ich was zurückbekomme weiß ich, nur nicht wieviel, bzw. wie man das genaust errechnen kann.

Das können wird dir hier auch nicht so genau sagen. ;)

Hängt davon ab, wieviel du von der Steuer absetzen kannst. Dieser Betrag wird von deinem Jahreseinkommen abgezogen, und das ergibt dann dein zu versteuerndes Einkommen.

Ich würde mal nach einer Lohnsteuertabelle im Internet schauen. Ich habe einen Link auf meiner Homepage. Ob die Werte stimmen, kann ich dir aber nicht garantieren.

Dann zählst du dein Jahresbrutto zusammen und schaust nach, was du für Steuern jährlich zahlen musst.

Das vergleichst du mit dem, was du tatsächlich monatlich als Vorschuss gezahlt hast. Der Unterschied wird erstattet.

Zusätzliche Rückerstattungen gäbe es bei Werbungskosten o.ä. Diese würden dein Brutto weiter drücken. Auch hierfür kannst du dir ja mal die Steuer berechnen lassen. Differenz = Rückerstattung.

Gruß

Menzemer

Archiv

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