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Wehrdienst!!


Agent

Empfohlene Beiträge

Hi Leute,

ich habe heute(6.9.2001) Post vom Kreiswehrersatzamt bekommen, in der ich über meine

Einberufungsplanung informiert wurde. Geplant ist mich kurzfristig am 01.11.2001

oder am 1.1.2002(wenn bis zum 25.10.2001 kein einberufungsbescheid gekommen ist)

einzuziehen.

Kurz zu meiner Situation:

Gemustert wurde ich im Dezember 2000 mit der Tauglichkeitsstufe 3.

Meine Ausbildung zum Informatikkaufmann habe ich vor 1,5 Monaten an einer

Berufsfachschule beendet. Am 3.9.2001 (vor 4 tagen) habe ich nach ca 3 monatige suche

meinen neuen arbeitsplatz angetreten. Desto schwerer ist es jetzt für mich schon nach

einer Woche zum Arbeitgeber zu gehen und von meiner Einberufungsplanung zu unterrichten.

Da ich ja noch in der Probezeit bin habe ich natürlich Angst, dass man mir kündigt. Denn

was soll der Arbeitgeber mit jemanden anfangen der nach 2-3 Monate den Betrieb schon wieder

verlassen muss! Zudem muss man sagen das bereits Schulungspläne ausgearbeitet wurden, damit

ich so schnell wie möglich produktiv arbeiten kann.Natürlich weiß ich das man sich deswegen

zurückstellen lassen kann.

Jetzt möchte ich gerne wissen wie ernst eine solche einberufungsplanung ist?

Ist es schon 100%ig sicher das ich eingezogen werde oder ist das eine Art Abschreckung vom

Kreiswehrersatzamt damit einige der vielen Wehrpflichtigen verweigern?

Wenn ich jetzt eine Zurückstellung beantrage interessiert es mich wie lange man sich zurückstellen

lassen kann? Kann man nach den Ablauf der Zurückstellung einen weiteren Antrag stellen?

Ich muss sagen ich war heute ganz überrascht als die den Brief bekam. Von einigen Bekannten aber auch

von Wehrdienstberatern habe ich schon öft gehört das 3er gar nicht mehr eingezogen werden.

Mir wäre es eigentlich am liebsten wenn überhaupt keinen Wehrdienst oder Zivil ableisten müßste.

Den mit meinen Beruf in der Informationstechnologie habe ich es besonders immer auf den laufenden

zu bleiden. Besonders wenn ich jetzt einen Wehrdienst leisten muss, denn nach 10 Monaten werde ich

es bestimmt noch schwerer als jetzt haben einen Arbeitsplatz zu finden.

Vielen Dank für eure Ratschläge im voraus.

cu Agent

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Hi,

hatte ein ähnliches Problem. Habe letzten August ne Ausbildung zum Fachinformatiker angefangen und ein paar Monate später kam der Schrieb vom Kreiswehrersatzamt. Ich habe denen daraufhin einen netten Brief geschrieben, in dem ich meine Situation erklärt habe. Die hätten mich auch nicht zurückstellen müssen, aber haben's trotzdem getan. (IT-Ausbildung und so :)) Die sind da wohl ziemlich flexibel. Kommt auch auf den Sachbearbeiter an.

Schätze, dass du grundsätzlich gute chancen hast bis zum Ende deiner Ausbildung zurückgestellt zu werden. Wie ich aus deinem Beitrag gehört habe, machst du jetzt aber schon deine zweite Ausbildung. Wie da die Chancen stehen, kann ich dir leider nicht sagen...

Viel Glück!

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die ausbildung habe ich schon abgeschlossen.

die schulungen die ich jetzt habe sind von der firma

um mich in ihr ERP-System einzuarbeiten.

ich glaube fast, dass die mich vom bund wollen, denn der sachbearbeiter hat gesagt mein einsatzbereich wäre in der

datenverarbeitung. die bundeswehr wird wahrscheinlich probleme haben dementsprechende leute zu finden.

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Agent:

<STRONG>Hi Leute,

ich habe heute(6.9.2001) Post vom Kreiswehrersatzamt bekommen, in der ich über meine

Einberufungsplanung informiert wurde. Geplant ist mich kurzfristig am 01.11.2001

oder am 1.1.2002(wenn bis zum 25.10.2001 kein einberufungsbescheid gekommen ist)

einzuziehen.

Kurz zu meiner Situation:

Gemustert wurde ich im Dezember 2000 mit der Tauglichkeitsstufe 3.

Meine Ausbildung zum Informatikkaufmann habe ich vor 1,5 Monaten an einer

Berufsfachschule beendet. Am 3.9.2001 (vor 4 tagen) habe ich nach ca 3 monatige suche

meinen neuen arbeitsplatz angetreten. Desto schwerer ist es jetzt für mich schon nach

einer Woche zum Arbeitgeber zu gehen und von meiner Einberufungsplanung zu unterrichten.

Da ich ja noch in der Probezeit bin habe ich natürlich Angst, dass man mir kündigt. Denn

was soll der Arbeitgeber mit jemanden anfangen der nach 2-3 Monate den Betrieb schon wieder

verlassen muss! Zudem muss man sagen das bereits Schulungspläne ausgearbeitet wurden, damit

ich so schnell wie möglich produktiv arbeiten kann.Natürlich weiß ich das man sich deswegen

zurückstellen lassen kann.

Jetzt möchte ich gerne wissen wie ernst eine solche einberufungsplanung ist?

Ist es schon 100%ig sicher das ich eingezogen werde oder ist das eine Art Abschreckung vom

Kreiswehrersatzamt damit einige der vielen Wehrpflichtigen verweigern?

Wenn ich jetzt eine Zurückstellung beantrage interessiert es mich wie lange man sich zurückstellen

lassen kann? Kann man nach den Ablauf der Zurückstellung einen weiteren Antrag stellen?

Ich muss sagen ich war heute ganz überrascht als die den Brief bekam. Von einigen Bekannten aber auch

von Wehrdienstberatern habe ich schon öft gehört das 3er gar nicht mehr eingezogen werden.

Mir wäre es eigentlich am liebsten wenn überhaupt keinen Wehrdienst oder Zivil ableisten müßste.

Den mit meinen Beruf in der Informationstechnologie habe ich es besonders immer auf den laufenden

zu bleiden. Besonders wenn ich jetzt einen Wehrdienst leisten muss, denn nach 10 Monaten werde ich

es bestimmt noch schwerer als jetzt haben einen Arbeitsplatz zu finden.

Vielen Dank für eure Ratschläge im voraus.

cu Agent</STRONG>

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hi hades,

danke für die Antwort. jetzt stellt sich dann natürlich die Frage was passiert wenn ich mich für ein Jahr zurückstellen lasse?

bin ich dann überhaupt noch für die Bundeswehr interessant?

Schließlich werden Einberufungsanordnungen vom

Bundesministeriums für Verteidigung festgelegt. Es kann ja sein dass ich dann gar nicht mehr muss. Hinzu kommen die ganzen Standortschließungen hier in Bayern und das Finanzierungsdefizit.

Außerdem gibt es in einen Jahr schon wieder einen neuen Jahrgang.

kleinr Hinweis zwischendurch

Für was brauchen wir überhaupt eine Wehrpflicht??

Ein paar Wochen Grundausbildungen und dann kann man sich monatelang in ein Zimmer setzen und Däumchen drehen.

cu

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Agent:

<STRONG>hi hades,

danke für die Antwort. jetzt stellt sich dann natürlich die Frage was passiert wenn ich mich für ein Jahr zurückstellen lasse?

bin ich dann überhaupt noch für die Bundeswehr interessant?

Schließlich werden Einberufungsanordnungen vom

Bundesministeriums für Verteidigung festgelegt. Es kann ja sein dass ich dann gar nicht mehr muss. Hinzu kommen die ganzen Standortschließungen hier in Bayern und das Finanzierungsdefizit.

Außerdem gibt es in einen Jahr schon wieder einen neuen Jahrgang.

kleinr Hinweis zwischendurch

Für was brauchen wir überhaupt eine Wehrpflicht??

Ein paar Wochen Grundausbildungen und dann kann man sich monatelang in ein Zimmer setzen und Däumchen drehen.

cu</STRONG>

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"ich glaube fast, dass die mich vom bund wollen, denn der sachbearbeiter hat gesagt mein einsatzbereich wäre in der datenverarbeitung. die bundeswehr wird wahrscheinlich probleme haben dementsprechende leute zu finden."

Da hast Du 100%ig recht. Mein Bruder ist Berufssoldat und arbeitet in der EDV beim Deutsch-Französischen Korps in Strassburg. Er meinte, es sei logisch, dass der Bund da "Nachwuchsprobleme" hat. Wer will schon unbedingt "freiwillig" nach Kroatien oder sonst wohin, um da die Infrastruktur wieder aufzubauen ?

Wünsche Dir Glück, dass Du nicht "ran" musst.

Gruss

Mechlar

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Wenn du dich drum kümmerst, kannst du auch beim Bund auf die IT-Schine kommen. Aber man muss sich drum kümmern!!!

Denn es gibt auch genug Schwachsinnstätigkeiten die ich zum Glück nicht ausführen musste.

Auf Standortschliessungen niemals was setzen, die schicken auch Bayern nach Sylt!

Interessant bist du bis zum 28 Lebensjahr immer, da nicht der Sachbearbeiter, sondern das Karteisystem, oder die Datenbank, wo alle Personen dirnne stehen, das Interesse an dir wecken. Bei mir am Anfang in der Ausbildung beim Bund war einer, der 3 Tage nach der Einberufung 28 wurde, aber er war noch 27 eben zum zeitpunkt, und so musste er den Spass mitmachen :-)

Zuletzt sei gesagt: Die Zeit Beim Bund kann sehr interessant sein, und sie kann auch Spass machen! Man muss nur sehen, was man draus macht und nicht darauf warten, das einem Bürokraten die Zeit versüssen!

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von hades:

<STRONG>

die grundausbildung dauert 8 wochen, danach kommen meist noch mal 4 wochen spezialgrundausbildung (lehrgänge für führerscheine, für die instandsetzung ...). die restlichen 7 monate wirst du dann entsprechend deiner verwendung eingesetzt.

</STRONG>

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Also....es gibt da noch die Alternative THW, Feuerwehr, Rotes Kreuz -Verpflichtung auf 7 Jahre. Du kannst dort beitreten, solange du den Einberufungsbescheid bekommen hast. Das THW laeuft nebenberuflich ab und darf deine Berufspläne nicht beeinträchtigen. Natürlich musst du Freizeit aufwenden(je nach Ort mehr oder weniger). Ich finde, dass ist eine gute Alternative, weil du so beruflich am Ball bleiben kannst. Aber es ist deine Entscheidung.

cu

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hi Saturo

das mit den Ersatzdienst ist mir vorhin auch gekommen und muss sagen das ist keine schlechte idee. natürlich sind 7 Jahre doch sehr lange. jetzt muss ich mich mal informieren welche einsatzmöglichkeiten es in unserer gegend gibt.

was ist wenn man sich für den ersatzdienst entschieden hat und die wehrpflicht wird in 2 jahren abgeschafft, muss man dann immer noch den ersatzdienst ableisten?

oder wenn man während des Ersatzdienstes beruflich umziehen muss umziehen muss, wie sieht es dann mit den Ersatzdienst aus?

Generell glaube ich wär es für mich bestimmt nicht schlecht wenn ich einen Ersatzdienst bei der örtlichen freiwilligen feuerwehr ableiste.

naja mal schaun

cu Agent

<FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 07. September 2001 19:51: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von Agent ]</font>

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hm, also wenn du aus dem Ersatzdienst austrittst, musst du zum Bund...wenn es keine Wehrpflicht mehr gibt???....dann? dann müssen sie den Ersatzdienst auch anpassen...denke ich. Aber in 2 Jahren wird im lahmarschigen Deutschland nichts abgeschafft ;).

Mit dem Umziehen ist es so eine Sache, aber generell kein Problem, denke ich. Also ich bin ja beim THW. Wenn ich umziehen wuerde, dann würde ich halt in ein anderes THW gehen...in das meiner neuen Umgebung...so hab ich das jedenfalls verstanden.

Also Feuerwehr? hm, ich denke, dass das THW besser geeignet ist, weil 1. mehr junge Leute da sind und 2. es abwechslungsreicher ist. Beim THW gibts sovieles....zB. Partys veranstalten, Grillabende, Dienste, Autobahnwache usw...eben abwechslungsreich. Ich empfehle dir aber, deinen Ortsverband persönlich unter die Lupe zu nehmen, nicht das dann nur Alte Kerle dort sind ;). Ach ja...die von der Feuerwehr sind immer als 1. am Unfallort....d.h. unschöne Anblicke usw :(...das THW ist eher eine Unterstuetzungskraft und tritt später auf.

Ach ja, und beeil dich, denn du hast den Einberufungsbescheid ja schon angekündigt bekommen und der Papierkram beim THW braucht auch seine Zeit.

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beim sachbearbeiter im kwea habe ich telefonisch eine zurückstellung bis zum 01.04.2002 erreicht. *puh*

muss nur noch einen zurückstellungsantrag einreichen.

wie sehen denn die dienstpläne beim THW aus?

wieviele stunden muss man im monat leisten und an welchen tagen? (ich hab nur abends und an samstagen zeit)

kann man zum beispiel auch 3-4 tage dienst machen, damit man 2 monate seine ruhe hat?

die ersatzzeit ist ja ab 1.1.2002 6 jahre, wegen der verkürzung des wehrdienstes auf 9 monate. ich hab im internet gelesen das man sich aus beruflichen und privaten gründen insgesamt ein halbes jahr urlaub nehmen kann, stimmt das? (dann wären es 5 1/2 jahre)

ich überleg zur zeit ob ich mich für ein jahr zurückstellen lasse und dann wieder einen neuen zurückstellungsantrag stellen soll. aber das wird dann darauf hinauslaufen das es nur eine zeitliche verzögerung ist und ich dann wieder eine einberufsplanung bekomme.

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Also die Zeiten:

Ich muss alle 2 Wochen einmal fuer 3 Stunden hin. Wenn ich an einem Termin keine Zeit habe, muss ich es ne Woche vorher wissen(mindestens). Dann übernehme ich statt diesem Dienst eben ne andere Aufgabe(Werkzeuge putzen etc). Das ist bei uns kein Problem und die sind da recht flexibel, denn wenn du mal bis 9 uhr arbeiten musst und der Dienst fängt um 7 an, dann lassen sie dich schon arbeiten...aber ueber sowas musst du dich naeher beim Ortsbeauftragten(Chef in deinem Bezirk) informieren. Du hast beim THW eine Mindestanzahl an Stunden pro Jahr, die du voll kriegen musst. Die Übungen finden immer Abends oder an Samstagen statt. Also zB am Mittwoch ab 19 Uhr bis 22 uhr. Die PRobezeit beim THW ist 6 Monate.

Zusätzlich steht bei mir zu Hause noch eine Art Piepser...wenn Alarm ist, geht der los. Und wenn du daheim hockst, dann gehst du halt hin.

Das mit den 3-4 Tagen Dienst und dann Ruhe funktioniert nicht, weil alle auf einmal Dienst haben. Aber wenn du keine Zeit hast, dann gibt es Alternativen...die sind flexibel...siehe oben.

Was? 6 Jahre nur noch? muss ich da auch nur noch 6 Jahre gehen oder meine 7 Jahre voll machen, hast du da was gehoert?

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das hab auf der seite der Deutsche Friedensgesellschaft erfahren das es nur noch 6 jahre sind.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>

Dienstzeit im Zivil- und Katastrophenschutz

Frage: Ich leiste meinen Ersatzdienst bei der Feuerwehr und habe gehört das es da eine Verkürzung gibt aber es weiß mal wieder keiner was genaues!?! Vielleicht können Sie mir helfen! Im Voraus schon mal vielen Dank.

Unsere Antwort: Es ist zu erwarten, dass bei der beabsichtigten Verkürzung des Grundwehrdienstes auf neun Monate ab dem 1.1.2002 die Mindestverpflichtgungsdauer im Zivil- und Katastrophenschutz auf 6 Jahre verringert wird. Bisher liegt aber ein entsprechender Gesetzesentwurf nicht vor. Vermutich werden wir im März nächsten Jahres genaueres erfahren.

Jede Verkürzung von Dienstzeiten gilt auch für diejenigen, die schon Dienst leisten. Sie würden - sofern das Gesetz geändert wird - ab dem 1.1.2002 auch davon profitieren.

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