Veröffentlicht 31. Juli 200520 j Hallo zusammen, eine kurze Frage zu dem austritt aus einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts habe ich. Und zwar habe (oder hatte) ich bisher mit einem guten Freund eine GbR, die er nun aber verlassen will. Im Gesellschaftsvertrag ist die Beendigung der GbR und die Aufteilung des Geschäftsvermögens nach den bisherigen Anteilen vorgesehen. Da ich jedoch die Tätigkeiten weiter führen will (gibt es auch Einzel-GbRs ?, ich meine ja) müsste ich meinem Kollegen dann seine Anteile abkaufen?!? Was ist überhaupt zu beachten und zu Berücksichtigen? Was hat es für Asuwirkungen auf die Unternehmung, mich und eben meine zukünftige allein Unternehmung? Danke für Tips etc... S8
1. August 200520 j Diese Fragen solltest Du einem Steuerberater stellen. Nur er kann fundierte Aussagen treffen was wahrscheinlich von Bundesland zu Bundesland etwas anders ausfallen wird. Frank
1. August 200520 j Servus, wenn Dein Partner die GbR verlässt, dann besteht sie ja nicht mehr. Ihr seid ja nur zu zweit, oder? Wenn Du dann die Geschäfte weiterführen willst, ist es rechtlich eine neue Gesellschaft. Und zwar eine Einzelunternehmung. Informationen zu den Gesellschaftsformen findest Du ganz gut bei Wikipedia - dort habe ich letztes Jahr für eine Hausarbeit auch sehr viel gefunden. Peter
1. August 200520 j Formal endet die GBR mit dem Austritt des vorletzten Inhabers. Wegen der Modalitäten schliesse ich mich palvoelgy an, frag nen Steuerberater. Und einigt Euch im freundlichen wer Kunden und Masse der Unternehmung bekommt. Sowas geht nicht immer gut aus
1. August 200520 j Nagelt mich jetzt nicht drauf fest - ich habe auch keine Quelle parat, aber meines Wissens nach, geht bei einer GbR das eingezahlte Kapital nach einem Jahr in den Besitz der GbR über. Sprich, alles was dein Kollege in den letzten 12 Monaten eingebracht hat, bekommt er auch zu 100% wieder raus. Nachdem aber die GbR dann aufgelöst ist (alleine GbR is meines Wissens nich), bekommt erst mal jeder das, was er in den letzten 12 Monaten eingezahlt hat. Der Rest wird anteilsmäßig aufgeteilt.
1. August 200520 j So, zurück vom Steuerberater... Laut seinen Infos wird das Anlagevermögen nach den Anteilen der Gesellschafter verteilt, sofern keine Sonderregelung (anderweitige Verteilung oder Verkauf) getroffen wird. Weiterführen kann ich die GbR nicht, weil ich dafür eine weitere Person benötigen würde (mindestens zei Personen) und somit wird sie aufgelöst. Morgen nochmal Gespräche mit meinem Partner führen wie er sich das ganze nun vorstellt, denn er hört auf weil er Geld braucht. Allerdings kostet die Auflösung ja auch wieder Geld. Der Jahresabsdchluß, die Auflösung, die Absegnung vom Steuerberater, evtl. das auslösen aus bestehenden Verträgen... Gruß S8
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.