Veröffentlicht 18. August 200520 j hallo, also ich habe nach meiner ausbildung nen job angefangen. da es hier nicht so gut läuft hab ich mir was neues gesucht und hab das auch schon relativ sicher in der tasche. die frage ist nun, kann ich einfach so kündigen oder muss ich etwas beachten? zu welchem termin kann ich kündigen?
18. August 200520 j Also in der Probezeit darf man ohne Angabe von Gründen einfach von heute auf morgen gehen! Da gibt es keine Frist die du einhalten musst!
18. August 200520 j Hier der Gesetzestext:(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. BGB
18. August 200520 j Also in der Probezeit darf man ohne Angabe von Gründen einfach von heute auf morgen gehen! Da gibt es keine Frist die du einhalten musst! Hier gehts nicht um Ausbildung, sondern Arbeitsstelle. s. Posting von allesweg
18. August 200520 j Hier gehts nicht um Ausbildung, sondern Arbeitsstelle. s. Posting von allesweg Und? Auch bei Arbeitsstellen gibts sowas wie eine Probezeit - die Aussage war also vollkommen korrekt. Edit: Ich zieh meine Aussage zurück ... dachte das wäre so und bin nun eines Besseren belehrt worden.
18. August 200520 j Ja was nun. Darf man innerhalb der Probezeit von heute auf morgen, oder mit einer Frist von 2 Wochen kündigen?
18. August 200520 j siehe Dein Arbeitsvertrag! entweder steht dort was drin, es wird auf den Tarifvertrag verwiesen. Oder es gilt: Zitat von BGB § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. gruß Enno
18. August 200520 j Für gewöhnlich wird sich bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit aber auch kein betrieb quer stellen wenn man die frist nicht einhält, da sich ein mitarbeiter während der probezeit in der regel noch in der einarbeitungsphase befindet ist er ja eh mehr Last als Hilfe. Ein Gespräch mit dem Zuständigen (Vorgesetzter, Personalabteilung) schafft hier natürlich eher Klarheit.
18. August 200520 j Für gewöhnlich wird sich bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit aber auch kein betrieb quer stellen wenn man die frist nicht einhält, da sich ein mitarbeiter während der probezeit in der regel noch in der einarbeitungsphase befindet ist er ja eh mehr Last als Hilfe. Ein Gespräch mit dem Zuständigen (Vorgesetzter, Personalabteilung) schafft hier natürlich eher Klarheit. Denke ich auch. Desweiteren ist es ja so, dass man nach der Kündigung auch vielfach freigestellt wird, also nur noch auf dem Papier die 2 Wochen Frist einhält, aber nicht mehr zur Arbeit geht.
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