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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

HI,

so wie es aussieht, bin ich wohl 2 mal durch den schriftlichen Programmiertei gefallen.

Alles andere habe ich aber bestanden....sprich Wiso, GH2 und die Projektarbeit.

Jetzt weiß ich nicht wie es sich in so einem Fall verhällt?

Muss meine Firma mich auch bei einer dritten Prüfung noch unterstützen..?..oder können die einfach sagen....sie sind jetzt zwei mal durchgefallen und wir beschäftigen sie kein weiteres halbes Jahr.

Vielen dank und Gruß

ich habe das buch "handbuch zur Abschlussprüfung IT-Berufe"

da drin steht das man die Prüfung nur 2 x wiederholen kann

auf seite 306 unter dem Punkt Wie oft, wo und wann kannst du die Prüfung wiederholen

steht

Grundsätzlich darfst du deine Prüfung zweimal wiederholen.

§24 Abs 1 MPO zur Durchführung von Abschlussprüfungen[9].

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden (vgl. § 34 Abs. 1 Satz 2 BBiG)

ersteinmal danke.....

....und dann.....weisst Du ob mein Betrieb mich dabei unterstützen muss.....oder kann der jetzt einfach zu mir sagen "TSCHÜSS"

Gruß

Willkommen im Club !!!

Bin auch jetzt 2mal durch die schriftliche gefallen (FIAE) und hatte gestern ne mündliche Ergänzungsprüfung. Die Aufgabe war ziemlich einfach und konnte ich auch. Die waren zufrieden und ich hatte ich ein gutes Gefühl bis die mir gesagt haben, dass es zwar rechnerisch mögliche ist, die Prüfung zu bestehen. Aber theoretisch geht das gar nicht. Ich hätte 95% gebraucht. Und soviel bekommt man da nicht. Ich mein, sind die total ...!!!!!. Die IHK kannst total vergessen. Warum laden die mich überhaupt zu ner mündlichen Prüfung ein, die man sowieso nicht schaffen kann. Fühl mich ziemlich veräppelt von denen. Hätte auch gestern zu Hause bleiben können.

Der Ausbildungsvertrag endet üblicherweise mit dem Ereignis des Bestehens. Das ist bei Dir nicht der Fall, also bleibst Du Azubi

Nicht ganz: Der Ausbildungsvertrag endet mit Bestehen der Prüfung oder mit Ende des Vertrages. Eine Verlängerung bei Nichtbestehen der Prüfung gibt es "nur auf Verlangen des Auszubildenden".

§ 21 BBiG Beendigung

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.

(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

bimei

so stehts auch wieder in dem buch von mir

auf seite 309

..... Der Betrieb wird von sich aus nicht aktiv, denn du musst in dir das Verlangen verspüren und bei deinem Betrieb deinen Verlängerungswillen kundtun. Dein Betrieb muss deinen Antrag grundsätzlich annehmen, es sei denn, du stehst z.B. aus disziplinarischen Gründen ohnehin vor dem Rauswurf.....

§21 BBiG2005

Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung.

Nach §37 BBiG2005 kannst Du die Prüfung zweimal wiederholen.

Nach dem zweiten Mal durchfallen muss Dich Dein Betrieb aber nicht weiterbeschäftigen!

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