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Minderjährige Mitarbeiter : Zugriff auf das Internet problematisch ?

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen !

Eine Bekannte von mir (welche übrigens schon lange volljährig ist ;) ) arbeitet bei einer Bank und diese erzählte mir jetzt, das minderjährige Mitarbeiter dort keinen Zugang, zum Internet bekommen !

Zugegeben : Heutzutage ist ja kaum noch einer minderjährig, wenn er seine Ausbildung beginnt - dennoch frage ich mich : Wie ist das in euren Firmen geregelt ? Gibt es gesetzliche Vorschriften, die besagen : "Kein Internet für Minderjährige !" ....kann ich mir (ehrlich gesagt) nicht vorstellen.

Wer weiss näheres ? In unserer Firma arbeiten keine Minderjährigen - daher bin ich diesbezüglich eher unbedarft......natürlich : Mir leuchtet es zwar ein, das - insbesondere bei Minderjährigen - auf gewisse Dinge (Haftung ect.) geachtet werden muss, aber das war es dann auch schon mit meinem diesbezüglichen Wissen.

Freue mich auf eure Erfahrungsberichte !

Gruss

BadDog

  • Autor
Also mir fällt auch kein Grund ein warum man das machen sollte

Eben - mir nämlich auch nicht ! Und gerade deswegen, würde mich interessieren, ob die Richtlinien der Bank ehe in die Kategorie "Einzelfall" einzuordnen sind.

Gruss

BadDog

Also ich bin im öffentlichen Dienst und minderjährige Azubis haben bei uns ebenfalls Zugriff auf das Internet.

Wir haben allerdings so ein Formular, in dem wir angeben müssen, ob wir das INet auch für private Zwecke nutzen, oder nur im Sinne unseres Arbeitgebers. Vielleicht bekommen die so einen Wisch nicht und dürfen es nur beruflich nutzen. Das weiß ich nicht, würde aber eher annehmen, dass es keine Einschränkung gibt.

kann mich persönlich phadiax anschließen, bei uns war in meinem Jahrgang auch kein Problem, allerdings gibt es bei uns ne gute Firewall die ne ganze Menge abblockt. Die neueren Jahrgänge haben kein Internet mehr bekommen weil man bei meinem Jahrgang und dem danach (aber mehr bei dem danach...) genug Sachen vorgefallen sind. Bei den neuen Jahrgängen hat man nen Lernlabor bereitgestellt wo die sich vorm surfen erst nen Modem von der Ausbildungsabteilung holen müssen, ist in meinen Augen richtig da man nun weiß wer wann im Netz ist, allerdings ist bei der Lösung wohl der Seitenfilter nicht aktiv, weswegen dem nicht dienstlichen Gebrauch hier auch wieder Tür und Tor geöffnet sind.

Das war mein Statement, schönen Tag noch

Ich bin minderjährig, in der Ausbildung und habe Zugriff aufs Internet.

Weiß auch nichts von einem Seitenfilter (habs aber auch noch nicht ausprobiert). Ein Formular hab ich auch nicht bekommen ^^

Habe allerdings vor ein paar Monaten nachgefragt, ob man auch private Dinge im Internet erledigen darf, was man auch tatsächlich durfte ^^ Alles in gewissen Maßen natürlich..

Also bei uns gibts da keine Begrenzung, es macht auch keinen Unterschied zwichen Voll- und Minderjährig. Und es ist auch noch nie was vorgefallen - aber es ist fakt, dass man in unserem Beruf immer mal das Netz braucht, ich hätte ohne Internetrecherche schon einige Zeit länger gebracuht, um einige Probleme zu lösen.

Momentan bin ich nicht in meinem Betrieb, sondern im Industriepark Höchst eingeteilt, hier ist z.B. ein Seitenfilter aktiv, der Seiten wie eBay sperrt...

aber es ist fakt, dass man in unserem Beruf immer mal das Netz braucht, ich hätte ohne Internetrecherche schon einige Zeit länger gebracuht, um einige Probleme zu lösen.

Geb ich dir vollkommen recht, ohne Netz hätte ich auch arge Probleme gehabt, bestes Beispiel ist zum Beispiel Solaris was hier nur als englische Doku vorlag, also Inet Deutsche Anleitung geholt, gleich viel besser arbeiten gekonnt.

Hab ich auch bei nen Nachfolger von uns erlebt die halt kein Netz bekommen haben. Der hatte hier im Praktikum schon arge Probleme.

Die Problematik ist nicht die Nutzung des Internet an sich, das kann ja nutzen wer will.

Die Problematik ist das es durchaus möglich ist das ein minderjähriger Mitarbeiter evtl. auf Inhalte zugreifen kann die nicht für Ihn bestimmt sind, z.B. Pornographische, Gewaltverherrlichende oder anderweitig strafrechtlich relevante Inhalte (verbotene Organisationen) wie Bilder/Videos.

Da der Arbeitgeber dann ja den Zugang bereitgestellt hat ist er auch strafrechtlich haftend, ähnlich wie beim Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch Mitarbeiter.

90% der Arbeitgeber ist das nicht bewusst oder Sie setzen transparente Lösungen ein. Die anderen arbeiten mit technischen Mitteln oder Verboten.

Meist wird es den Geschäftsführern aber erst bewusst wenn man sie darauf hinweist das Sie in solchen Fällen sehr schnell persönlich haftbar gemacht werden können, da obwohl praktikabel und implementierbar, keine Massnahmen getroffen wurden um dieses Verhalten zu unterbinden.

Also bei einer Bank könnte ich mir vorstellen, dass unterbunden werden soll, dass Minderjährige keine geschäftlichen Tätigkeiten (irgend was kaufen, verkaufen - Aktien z.B.) durchführen können.

Gerade bei einer Bank heikel.

Ansonsten wüßte ich allerdings keine Gründe...

Voller Internetzugang ist in vielen größeren, vorallem Nicht-IT-Firmen, eigentlich unüblich. In den meisten Fällen muß man diesen extra (mit stichaltiger Begründung) bei der IT-Abteilung beantragen sofern ihn die Arbeit nicht unmittelbar erfordert. Unabhängig davon, ob die Person minderjährig ist oder nicht.

Ich glaube bei uns war es wichtiger das die Arbeitszeit nicht weiter leidet.

Bei uns gab es lehrgänge die halt ununterbrochen gesurft haben (und Porno, einkaufen, etc sind schon gesperrt, dann hat man halt Browsergames gezockt, als die gesperrt wurden kamen die Singlebörsen und so weiter und so weiter) und ich verstehe voll und ganz das mein Arbeitgeber nicht bereit ist dafür noch eine Ausbildungsvergütung zu zahlen, deshalb hat man den jüngeren Lehrgängen unter mir die Zugänge gar nicht erst gegeben.

Also bei uns ist es auch so das man normalerweise nur einen beschränkten Internetzugang hat und nur mit Genehmigung einen Vollzugriff bekommt. Das hat aber nichts mit Minderjärig oder nicht zu tun.

Das mit den pornographischen oder gewaltätigen Inhalten ist jawohl auch eher allgeimen verboten/ungewollt auf der Arbeit und nicht nur bei Minderjährigen...

  • Autor
Das mit den pornographischen oder gewaltätigen Inhalten ist jawohl auch eher allgeimen verboten/ungewollt auf der Arbeit und nicht nur bei Minderjährigen...

Schon klar - aber ich kann mir (nach näherer Überlegung) schon denken, das es für die Legislative sehr wohl einen Unterschied macht, ob der Nutzer nun voll-oder eben minderjährig ist.

Soll heissen :

Zum einen gilt es wohl die Ansichten des AG zu wahren - letztere aber, haben sich widerum an den Vorgaben des Gesetzgebers zu orientieren. (so habe ich jedenfalls u.a. das Posting des Kollegen janlutmeh verstanden)

Bei einem erwachsenen MA der sich Pornos im Internet ansieht, macht sich wohl kaum der AG strafbar ........ bei einem minderjährigen MA hingegen, hängt der Kopf des AG wohl "in der Schlinge".....

Gruss

BadDog

Gruss

BadDog

Ich kenne es nur so, daß sich der AG absichern kann, indem er im Vertrag, in einer Arbeitsanweisung, etc. explizit darauf hinweist, daß private oder sonstige Internetsurfereien tabu sind. Wie schon öfters erwähnt, ist gerade in unserer Branche das Internet wesentlicher Bestandteil und egal ob minderjährig oder nicht, zu Recherchezwecken unumgänglich!

Aber ein totales Verbot für Minderjährige im Betrieb halte ich für sehr übertrieben, da gibt es genug andere Möglichkeiten, wie man sich rechtlich absichern kann.

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