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Beschwerde über Prüfungsergebnis


summi

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moin ihrs,

hatte gestern meine projektarbeit presentiert und das fachgesprächt geführt. nach dem letzteren gab es dann als erstes die ergebnisse und eine kleine auswertung.

bestanden habe ich schonmal was auf jeden fall positiv ist und wenn man mich nicht kennt dann könnte man sich ja auch fragen wie so ich über eine drei (70 Punkte) als abschlussnote so enttäuscht bin. aber ich bin so enttäuscht weil die begründung für die note einfach keine 70 Punkte als ergebnis rechtfertigt.

Als mir nämlich nach der Prüfung erklärt wurde durch was sich die note begründet bin ich fast aus den schuhen gefallen. Ich fasse einmala grob zusammen: "Ihre Projektarbeit wieß fachlich keine fehler auf und war umfangreich. was uns jedoch fehlte war eine vorstellung des betriebes, in dem sie das projekt umgesetzt haben. ebenso störte uns das kein soll-ist-vergleich in tabellarischer form vorgenommen wurde. [von einem prüfer noch so reingeworfen] naja, wenn sie es genauer wissen wollen habe ich hier noch einige notizen. was die presentation anging so wieß sie fachlich auch keine fehler auf. es fiel uns nur schwer zu erkennen wo sie in ihrer presentation gerade sind. sie haben keine navigationsleise an der wir das erkennen konnten. und ihr flappsiger ton ist auch nicht das was die note besser macht."

:pssst: bitte? flappsiger ton? navigationsleiste? die eigene firma in der presentation nicht vorgestellt? kein soll-ist-vergleich in einer tabelle? was sind das denn für grüne um die bewertung so abzugeben.

nirgendwo konnt ich nachlesen das als darstellungsform eine tabelle zu wählen ist. warum auch? ein fließtext kann dies genau gut leisten. und die fehlende presentation des eigenen unternehmen ist ja wohl auch mehr willkühr als ihnhaltlich wichtig. von den gründe für die presentation ganz mal abgesehen. das ist doch alles so wischi waschi und nichts was gegen eine 2 spricht (wieviel punkte auch immer).

ich weiß ja nicht wie man das werten soll aber für mich steht bei so einer prüfung das fachliche im vordergrund und die angebrachten gründe können doch eigentlich nur zwischen 1 und 2 entscheident sein und nichts weiter.

vielleicht könnt ihr ja mal die situation einschätzen und mir sagen, ob ihr euch beschweren und eine gemeinsame aussprache fordern würdet?

tschau

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Du wirst praktisch keine Chance haben ;)

Wegen des flapsigen Tons musst Du Dir sicher an die eigene Nase fassen. Ansonsten wundert mich, daß der PA überhaupt eine Begründung für die Benotung abgegeben hat. Das ist weder üblich noch ratsam.

Einen Widerspruch kannst Du nur wegen formaler Vorgänge einleiten, das Ergebnis selbst ist unanfechtbar.

Entspann Dich und stell einfach fest, daß Deine Leistung offensichtlich professionellen Ansprüchen nicht optimal gerecht wurde. Wenn ein PA Dir diese Punkte schon vorhält wird dies ein Kunde sicher noch lauter tun...

Der Post gehört übrigens eher in den allgemeinen Teil ;)

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Wegen des flapsigen Tons musst Du Dir sicher an die eigene Nase fassen.

dieser bewertungspunkt ist weder objektiv noch relevant. jeder hat andere vorstellung von flappsigkeit und das ist wohl zu 100% auslegungssache. so etwas kann wohl nur maginal entscheident sein.

Ansonsten wundert mich, daß der PA überhaupt eine Begründung für die Benotung abgegeben hat. Das ist weder üblich noch ratsam.

habe mich auch gewundert aber darüber auch gefreut. finde es äußerst "arrogant" noch für den prüfling nicht sinnvoll da er gar keine changse hat aus seinen fehlern zu lernen.

Einen Widerspruch kannst Du nur wegen formaler Vorgänge einleiten, das Ergebnis selbst ist unanfechtbar.

wiederspruch möchte ich nicht einleiten aber wie hier zu lesen ist http://caesborn.de/pruefungspage/rechtsmittel.html steht einer beschwerde und einem daraus resultierenden gespräch nichts im wege. auch der PA hat mich so darüber informiert das die möglichkeit besteht.

Entspann Dich und stell einfach fest, daß Deine Leistung offensichtlich professionellen Ansprüchen nicht optimal gerecht wurde. Wenn ein PA Dir diese Punkte schon vorhält wird dies ein Kunde sicher noch lauter tun...

naja, sowas ist leider ansichtssache. meine kundenpresentationen die ich bis jetzt gemacht habe wurden noch nie bemängelt das ich flappsig oder ähnliches war. habe eher immer positive resonanz von meinem ausbilder erhalten.

naja,vielleicht gibt ja noch andere einschätzungen der laage.

Der Post gehört übrigens eher in den allgemeinen Teil ;)

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Die "Sprache" und "Überzeungsfähigkeit Deiner Sätze" ist ein Bewertungspunkt, der ( nach unserer IHK ) 10% der jeweiligen Teilnote ausmacht ;)

Die Tatsache, daß der PA nur die Noten verkünden darf, sich aber normalerweise nicht in ein Gespräch verwickeln sollte ist mir auch ein Dorn im Auge. Du hast völlig Recht, ich persönlich möchte auch vielen Prüflingen ( auch denjenigen, die bestanden haben ) durchaus noch ein paar Tips geben. Aber als Prüfer müsste man das komplett vom Prüfungsablauf trennen und das geht praktisch nicht an einem Prüfungstag.

Wenn Du Beschwerde einleiten willst wird das, wie gesagt, meiner Meinung nach nichts bringen. Du scheinst Dein Gespräch ja praktisch schon gehabt zu haben ... ich mag nicht daran glauben, daß sich danach die Note noch ändert.

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Hi!!

Ein guter Kumpel von mir hat letztes Jahr seine Abschlußprüfung ebenfalls mit einer drei bestanden und war mit dieser Note überhaupt nicht zufrieden. Seine Projektarbeit war 1A, wurde von 1 Lehrer und 2 Profs. mit einer 1 benotet.

Die Präsentation war gut, keine 1 aber auf jeden Fall ne 2.

Endnote: 3

Die Begründungen(also das Fachgespräch) verlief sehr gut, die Prüfer hatten nur zwei Mängel aufgestellt:

1. Keine Navigationsleiste in der Präsi....

2. Zuviele "ähhhm" beim Vortrag...

Mein Kumpel hat alles versucht, diese Note zu verbessern. Eine Klage wurde abgelehnt, Prüfungsausschuss wollte mit Ihm nicht mal reden.

Es ist traurig, aber an der Zensur kann man nichts mehr ändern, obwohl die Leistung ganz anders war....

Mfg

KING_KONG

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Wenn die Note einer Präsentation oder eines Fachgesprächs nicht gerechtfertigt erscheint, sollte man sich diese erläutern lassen bzw. eine ausführliche schriftliche Begründung zur Beweissicherung verlangen. Da es sich um nicht wiederbringbare Prüfungsleistungen handelt, kann ansonsten hinterher keine Bewertung erfolgen und auch ein Widerspruch hat keine Chance.

Man sollte aber gleich sagen, dass ein PA bei der Bewertung autonom ist und selbst ein Verwaltungsgericht nach meinem Kenntnisstand noch nie eine mündliche Note gekippt hat.

Anders sieht es bei der Doku aus, da hier die Leistung des Prüflings schriftlich vorliegt und auch eine nachträgliche Bewertung z.B. durch einen Gutachter leicht möglich ist.

Aus der Erfahrung kann ich aber sagen, dass man bei der nachträglichen Bewertung einer Doku eher noch mehr Kritikpunkte findet als beim ersten Anlauf. Daher lässt sich wohl jede Note vom PA so gut begründen, dass eine erfolgreiche Anfechtung fast unmöglich ist.

Bei meinem letzen Widerspruch gegen eine Doku haben wir im PA so viel Material zusammengetragen, dass eher eine weitere Abwertung um eine Notenstufe gerechtfertigt schien. :mod:

Ausserdem muss der Prüfling auch sehr gut begründen, warum er die Note anfechtet. Der alleinige Eindruck, dass da mehr hätte drin sein müssen, reicht nicht. Mit pauschalen Aussagen beschäftigt sich die IHK so oder so nicht und gibt das gleich zurück.

Mein Tipp an euch daher: akzeptiert eure Note.

Alleine bei formalen Fehlern habt ihr eine Chance, die Prüfung zu wiederholen.

Ansonsten gewinnt fast immer der PA.

Und auch wenn hier immer mal wieder Berichte über "unfaire" und "unfähige" PA ein eventuell schiefes Bild zeichnen: ca. 95% der Prüflinge haben ihre Note in der Form erwartet und akzeptieren sie auch ohne weiteres.

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Wenn die Note einer Präsentation oder eines Fachgesprächs nicht gerechtfertigt erscheint, sollte man sich diese erläutern lassen bzw. eine ausführliche schriftliche Begründung zur Beweissicherung verlangen. Da es sich um nicht wiederbringbare Prüfungsleistungen handelt, kann ansonsten hinterher keine Bewertung erfolgen und auch ein Widerspruch hat keine Chance.

Das ist das ja, es ist kaum möglich und wenn jemand von der IHK so was macht, macht mat man das nicht zum eigenen Nachteil!

Man sollte aber gleich sagen, dass ein PA bei der Bewertung autonom ist und selbst ein Verwaltungsgericht nach meinem Kenntnisstand noch nie eine mündliche Note gekippt hat.

Ja das stimmt schon, was hat damit Verwaltungsgericht zu tun?

Die Note kippen wird eben schwer möglich sein, aber Wiederholung vielleicht.

Dann wird der PA noch mehr sauerer sein oder vorsichtiger, das ist hier die Frage...

Anders sieht es bei der Doku aus, da hier die Leistung des Prüflings schriftlich vorliegt und auch eine nachträgliche Bewertung z.B. durch einen Gutachter leicht möglich ist.

Wenn man die Doku wieder bewerten kann, muss man sie auch neu präsentieren, so ist es und so war es ;-)

Bei meinem letzen Widerspruch gegen eine Doku haben wir im PA so viel Material zusammengetragen, dass eher eine weitere Abwertung um eine Notenstufe gerechtfertigt schien. :mod:

Wiedspruch gegen Widerspruch, ich kann auch unabhängige Berater zur Seite nehmen als Klagender.

Mein Tipp an euch daher: akzeptiert eure Note.

Alleine bei formalen Fehlern habt ihr eine Chance, die Prüfung zu wiederholen.

Ansonsten gewinnt fast immer der PA.

das würde ich an Deiner Stelle auch sagen, wenn ich PA wäre.:floet:

Und auch wenn hier immer mal wieder Berichte über "unfaire" und "unfähige" PA ein eventuell schiefes Bild zeichnen: ca. 95% der Prüflinge haben ihre Note in der Form erwartet und akzeptieren sie auch ohne weiteres.

Wieso erschwert IHK eigentlich das Leben anderer, man sollte nicht gegen die Kunden und nicht gegen eigene Schüler kämpfen ...tja im Allgemeinfall.:uli

ich denke, der Grund ist dafür sind hohe Kosten.

Wenn die Absprache mit denen nicht zum Ergebnis führt, sollte man klar handeln. Wieso lässt man dann überhaupt den Prüfling bestehen? Wäre doch einfacher gleich alle Wackelkandidaten durchfallen zu lassen - das schadet aber dem Ansehen!

Die IHKs haben in der Regel eigene Rechtsabteilungen…. zumindest Justiziare, die Volljuristen und als solche prinzipiell in der Lage sind - die Verfahren kompetent für die IHKs zu führen. Wenn aber die IHK in dem Kapazitätsverfahren einen Anwalt beschäftigt… ist für potenzielle Kläger klar - dass das Kostenrisiko immens gesteigert wird. Und die Abschreckung funktioniert.

Habe ich einen Anwalt, dann klage ich doch und scheue nicht die Kosten - das wäre dann meine Abschreckung, über einen Anwalt erst zu verhandeln ...:e@sy :hells:

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och leute...

das kennen wir doch alle zur genüge seit in der schule deutschaufsätze geschrieben werden :rolleyes:

es ist nunmal eine subjektive bewertung und die wird nie zu 100% bei jedem stimmen!

und JA vielleicht hat denen auch deinen nase nicht gefallen... trotzdem kannst du nix machen.

zumindest hab ich noch nie gehört das da was revidiert wurde!

und übrigens:

es heißt prÄsentation :)

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