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vermeindliche übernahme ...


taimant

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Hallo,

ich habe eine kleines problem und würde gern wissen was ihr davon haltet bzw. ob ihr en tipp für mich habt ...

Unzwar habe ich vor kurzem meine mündlich prfg bestanden und bin damit meines wissens nach kein azubi mehr ... somit ist der ausbildungsvertrag doch ebenfalls hinfällig oder ?!?!

Unsere liebe personal abteilung sieht das jedoch ganz anderes ... sie ist der meinung der ausbildugnsvertrag wäre noch bis ende februar gültig und ich würde bis dahin noch azubi sein (und entsprechend verdienen) ... ist das legitim ?! Hat da jemand vielleicht ein paar links/tipps für mich ?!

Weitere frage ist bzgl. der "kompletten" übernahme ... bis jetzt hab ich leider noch keinen neuen vertrag erhalten (anstalt öffentlichen rechts, die sind nicht so schnell ... ) jedoch die zusage das ich übernommen werde sowie die aufforderung die nächsten tage auch zu kommen ... ich habe gehört das man dadurch automatisch angestellt ist, vertrag hin oder her ... stimmt das ?!

ich sag jetzt schonmal vielen dank für die hilfe ...

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@grandmasta

ach du meinst diesen tollen sozialkunde unterricht in der berufsschule ?! das einzige was wir da gelernt haben ist was im ausbildungsvertrag (den wir schon längst unterschreiben haben) stehen mussen ... mehr aber aucht nicht !

@peiniger

nunja mein ausbilder geht in 2 monaten in rente und ist daher nicht sonderlich motiviert ... das einzige was er macht ist in der personalabteilung nachfragen die ihm dann aber das selbe sagt wie mir ...

aber danke schonmal ;)

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(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
BBiG § 21.

Quelle

Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
BBiG § 24

Quelle

Gratulation zum unbefristeten Arbeitsverhältnis.

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

§ 612 BGB

Quelle

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Wenn ich vorsichtig den Chief ergänzen darf:
Wäre ich vorsichtig.

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
BGB § 622

Quelle

Die Frage ist nun, wird in einer stillschweigenden Übernahme durch Weiterbeschäftigung auch stillschweigend eine Probezeit vereinbart?

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ahh oki danke, werde ich mich damit mal auf den weg zur personalabteilung machen :)

was ich aber noch nicht ganz versteh ist:

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

dieser teil verursacht bei mir jedoch noch kopfschmerzen ... mir ist zwar durchausbewusst das hier nicht von "taxis" die rede ist, was die beiden paragraphen besagen ist mir jedoch dennoch nicht klar ... könnte das vielleicht jemand übersetzen ?!

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Das heißt im Klartext eigentlich nur, das Du - wenn man normalerweise Geld für die Tätigkeit bekommt - auch Geld bekommst. Wieviel, das richtet sich nach den üblichen Gegebenheiten der Branche, des AGs, des Jobs usw. Im Normalfall zählt hier das vergleichbare Gehalt von Leuten in vergleichbaren Jobs bei Deinem AG.

Peter

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