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ITSKChristian

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Reputationsaktivitäten

  1. Positiv
    ITSKChristian reagierte auf skylake in Der "Wieviel verdient ihr" - Diskussionsthread   
    Beamte. Die haben weder einen Tarif- noch Arbeitsvertrag. Es heißt zwar immer, die Konditionen seien dem Tarifvertrag angelehnt, dass das ein schlechter Witz ist, wissen aber auch alle.
    Es gibt in jedem Berufsfeld Menschen, die sich weit unter jedem Wert verkaufen. Ich habe Azubis, die im 3LJ weniger Vergütung bekommen als der Schnitt meiner Klassen im 1LJ und trotzdem finden diese Betriebe immer wieder Auszubildende. Genau diese Betriebe stellen weder Dienstgeräte, zahlen keine Fahrtkosten, lassen die Azubis am WE antanzen und unbezahlte Überstunden ableisten und trotzdem gibt es dort keinerlei Gegenwehr.
    Manche Personen sind scheinbar einfach nur froh, irgendwo unter zu sein und scheuen den Konflikt wie der Teufel das Weihwasser. Das Sprichwort 'ein dummer findet sich immer' stimmt leider nur zu gut.
  2. Positiv
    ITSKChristian reagierte auf Maniska in Gehaltsangabe in Bewerbungsanschreiben: Soll man einen festen Betrag oder einen Bereich angeben?   
    Am Ehrlichsten wäre es, wenn in der Stellenausschreibung schon die Eckdaten (Mindestengehalt, Urlaubstage, Wochenarbeitszeit...) genannt werden würde. Das würde beiden Seiten am meisten Arbeit ersparen.
  3. Positiv
    ITSKChristian reagierte auf Amorphium in Arbeitszeugnis für die abgeschlossene Ausbildung   
    Ich kann verstehen, dass du Angst hast, im schlimmsten Fall ohne Job da zu stehen. Andererseits kommst du grad aus der Ausbildung - noch bist du vermutlich sowohl von der Lebens- als auch von der Wohnsituation auf relativ wenig Geld eingestellt. Was ich damit sagen will: Arbeitslosigkeit kann nervig sein und ist nicht immer einfach, aber es ist auch kein Weltuntergang, vor allem wenn man (noch) nicht viel Besitz und teure Gewohnheiten hat.
    So wie du deinen Chef beschreibst, wird es vermutlich eher früher als später eh knallen - dann solltest du lieber die Zügel in der Hand haben als dein Chef.
    Und noch was: Mag sein, dass dein Chef es als Verrat sieht, wenn Angestellte über einen Wechsel nachdenken, aber das ist sein Problem. Letztendlich wird es dir niemand danken, wenn du dich für ihn "opferst" und gute Jobangebote ausschlägst. Das Unternehmen mag sein "Baby" sein, deines ist es nicht!
  4. Positiv
    ITSKChristian reagierte auf Maniska in Arbeitszeugnis für die abgeschlossene Ausbildung   
    Den Punkt musst du angehen. Im Zweifelsfall bekommst du ohne Zeugnis keine neue Stelle und bist bei deinem jetzigen AG gefangen. Je länger du wartest, desto eher ist es ein Alarmzeichen das Zeugnis zu fordern.
    Fakt ist, jeder potentielle neue AG wird stutzen wenn das Teil fehlt. Im Zweifelsfall wird man dich lieber nicht einstellen.
    Fakt ist, dass es dir zusteht.
    Fakt ist aber auch, dass eine Frage nach dem Zeugnis immer merkwürdiger wird, je länger die Ausbildung vorbei ist.
    Ohne gesetzlichen Kündigungsschutz kann dir das auch so passieren, nach der Probezeit dann halt mit 4 Wochen Vorlauf anstelle von 2. Ob das wirklich so viel besser ist? Zumal du dann erst anfängst dem Zeugnis hinterher zu rennen, und das dann doppelt, einmal das für die Ausbildung und einmal das für das beendete Arbeitsverhältnis.
     
  5. Positiv
    ITSKChristian reagierte auf Maniska in Arbeitszeugnis für die abgeschlossene Ausbildung   
    "Hey Chef, mir ist aufgefallen dass mein Abschlusszeugnis der Ausbildung noch fehlt, kann ich das bitte haben?" Je nachdem wie er dann reagiert kannst überlegen was du machst.
    EIne erneute Probezeit nach der Ausbildung ist zwar zulässig, da die Ausbildungszeit aber auf die Betreibszugehörigkeit mit angerechnet wird, genißt du trotzdem den gesetzlichen Kündigungsschutz (sofern dieser bei deinem AG überhaupt greift). Einfach so rauswerfen ist also nicht.
    Solltest du übernommen werden, ist eine erneute Probezeit gesetzlich möglich und dein Arbeitgeber kann auch die gesetzlich höchstzulässige Probezeit von sechs Monaten nach § 622 Abs. 3 BGB in Anspruch nehmen.
    Allerdings genießt du dann als Arbeitnehmer sofortigen Kündigungsschutz in Kündigungsschutz begründet sich nicht nur aus der Betriebsgröße (i. d. R. mindestens 10 Beschäftigte), sondern ist auch an die Voraussetzung geknüpft, dass der Beschäftigte mindestens 6 Monate lang im (Ausbildungs-)Betrieb beschäftigt gewesen ist. Hier müssen Sie das vorangegangene Ausbildungsverhältnis mit berücksichtigen. Der Kündigungsschutz des „neuen“ Beschäftigten setzt im Falle einer Übernahme aus dem Ausbildungsverhältnis also unmittelbar ein. Quelle
  6. Positiv
    ITSKChristian reagierte auf bigvic in Arbeitszeugnis für die abgeschlossene Ausbildung   
    Wie allesweg sagt - so oder so bekommt man sich das. Insofern ist die Frage danach normal und kann man leicht parieren. 
    Aber idR dauert das einige Zeit und wenn du beim jetzigen AG Druck machst, dann ist das in der Tat auffällig. Daher ruf den potenziellen neuen AG an und sag du hast bisher versäumt eines zu beantragen. Da würdest du nun nachholen, aber kann einige Zeit dauern da du dort kein Druck machen möchtest um deine jetzige Stelle nicht zu gefährden. Sollte dem neuen AG einleuchten. An dem wird eine Einstellung nicht scheitern bzw auch da gibts ne Probezeit.
  7. Positiv
    ITSKChristian reagierte auf allesweg in Arbeitszeugnis für die abgeschlossene Ausbildung   
    es geht um ein Ausbildungungszeugnis, kein Arbeitszeugnis. Wichtiger Unterschied du hast Rechtsanspruch auf dieses gesonderte Zeugnis, und bevor die Bewertung dieses abgeschlossenen Zeitraums schwierig wird weil so viel Zeit dazwischen liegt, willst du das jetzt. Du hast gerade erst davon erfahren, dass es hier ein gesondertes Zeugnis geben muss. (Das lernt man heutzutage nicht mehr während der Ausbildung in Wiso?) BBiG §16 mal anschauen...
  8. Like
    ITSKChristian reagierte auf Maniska in Erhalt der Abschlusszeugnisse   
    Wie @allesweg sagt: schriftlich.
    Da gibt einen netten Zettel auf dem angekreuzt wird ob bestanden oder nicht. Den Zettel legt man im Ausbildungsbetrieb vor (Original behalten, die können sich ne Kopie machen!) und ist "frei". Je nachdem was man danach vor hat gibt man dem neuen AG Bescheid, oder geht zum Jobcenter und meldet sich arbeitssuchend. Letzteres kann man auch tun, wenn man schon einen neuen Job hat um für die Zeit zwischen Prüfung und neuem Job nicht komplett ohne dazustehen.
    "Hey, Chef, auf welche Vertragsgrundlage? Welches Gehalt? Für 40€/h können wir drüber reden. Ist dir zu viel? Tja, dann eben nicht..."
  9. Like
    ITSKChristian reagierte auf Maniska in Erhalt der Abschlusszeugnisse   
    Nicht direkt mit den magischen Worten "Sie haben bestanden"? Ich war der Meinung, sobald der PA dich "los spricht" bist du kein Azubi mehr. Sonst müsst man ja bei einem Prüfungstermin direkt um 8 Uhr früh noch den Rest des Tages als Azubi weiterarbeiten.
    Nur wenn man die Aufgaben auch macht. Man kann allerdings auch einfach sagen "Nö, ich geh jetzt heim". sollte man aber nur tun, wenn man dort nicht bleiben will, bzw einen AV bei einem anderen Unternehmen unterschrieben hat .

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