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FISI-I

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Beiträge von FISI-I

  1. Am 23.1.2023 um 13:45 schrieb RealPride:

    Also ist das einzige große Manko das es beides in einem ist richtig? Was sagst du denn so vom Inhalt her? Passt es? Dann ist das einzige was ich jetzt verlangen werde, das er mir die Zeugnisse seperat gibt.

    Es kann doch vom Inhalt her nicht passen., da hier Tätigkeiten, vordergründig das Lernen in der Ausbildung und dann das Anwenden in der Arbeitssituation nicht getrennt wurden.

    Mir scheint es eher so, dass dieses Arbeitszeugnis weniger von dem Willen mittels Auslassungen eine Note zu vermitteln geprägt ist, als von der Unerfahrenheit des Verfassenden.

  2. vor 3 Stunden schrieb hellerKopf:

    Da bleibt wohl die Frage:
    "Kann eine solche Prüfung überhaupt schon die Fähigkeiten des Azubi für den Berufsalltag erkennen?"

    Oder ist der Anspruch realistischer so einzuschätzen:
    "Der Prüfling soll nachweisen, dass er die vermittelten Themen auf einem gewissen Niveau kennt".

    Jedem Arbeitgeber ist doch klar, dass man auch einen Absolventen der Ausbildung noch weiter anleiten muss und ihm erstmal Erfahrungen ermöglichen muss.

    Der Berufsalltag steht bei der Prüfung nicht im Fokus. Das kann er auch nicht, da dieser zu vielfältig ist, als dass man diesen abbilden könnte.

    Es geht hier um die berufliche Handlungsfähigkeit und die beinhaltet in erster Linie Grundlagen bei Kenntnissen und Fertigkeiten und keine Abfragen zu Produkten. Sonst käme am Ende ein auf Produkte dressierter Arbeiter dabei heraus. Man kann sich ja mal vorstellen, wo der bei der Innovationsgeschwindigkeit in der IT bleibt, wenn er sich nicht fortbildet. In anderen Berufen mag das früher möglich gewesen sein, in der IT aber nie.

    Der zweite von Dir genannte Punkt wird ja von dem schriftlichen Teil der Prüfung abgedeckt.

    Letzterer Punkt, den Du hier benennst, ist und kann nur das Anwenden der gelernten Grundlagen speziell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Arbeitsplatzes sein, eben die Spezialisierung. Die kann die Ausbildung aus oben genannten Gründen gar nicht leisten.

     

  3. vor einer Stunde schrieb houseshow:

    Also mein praktischer Teil hat keine Monate gedauert, der eines Handwerkers auch nicht. Vlt. nimmt man sich beim FISI einfach zu wichtig, keine Ahnung. Also im Sinne von.. nen Maurer muss kein Haus bauen um sich Maurer zu nennen, wenn du verstehst was ich meine. Klar sind die Berufe eben auch nicht auf dem Level eines Informatikers aber muss ja nichts an der Herangehensweise ändern.

    Nun, ein Maurer muss in der Prüfung kein Haus bauen, weil sich eben sehr viele Handlungsschritte wiederholen, bis ein Haus gebaut ist. Diese oft auftretende Wiederholung sehe ich bei einer Projektaufgabe, die der FI bearbeiten soll gerade nicht. Und alleine daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer anderen Herangehensweise, wenn man nicht die Prüfungsinhalte so vereinfachen will, dass sie zum Ende hin ihre Aussagekraft verlieren.

    Letztlich steht am Ende die Frage: Verfügt der Prüfling über die geforderte, berufliche Handlungsfähigkeit?

  4. vor 21 Minuten schrieb Maniska:

    Trotzdem wird in der Bildung - gerade beim Grundwissen - sehr viel Wert auf die korrekte Vermittlung gelegt. Oder warum überlässt man ABC-Schützen nicht einfach sich selbst, wenn das der beste Weg sein soll? Wofür gibt es dann überhaupt die Ausbildung wenn man es sich eh selbst beibringen kann?

    "Learning by doing"  schließt eine qualifizierte Anleitung durch eine Lehrperson (Ausbilder, Lehrer) ja nicht aus. Aber die Punkte "wissen wo anfangen" und "wie mache ich es richtig, statt einfach nur irgendwie", oder auch der Punkt, dass es keine Sinn macht, sich beim Thema Netzwerk direkt bis auf die Protokollebene durchzubeißen, sondern auch mal "gut sein" lässt...

    Falsch angeeignete Grundlagen wieder zu verlernen und neu zu lernen ist btw. deutlich mehr Aufwand als direkt "richtig".

    Könnte es sein, dass man ABC-Schützen aufgrund des Alters und der fehlenden Fähigkeit zu erkennen oder zu wissen, wie man sich gezielt Wissen aneignet, sich nicht selbst überlässt?

    Der TE ist ja nun nicht gerade mehr in dem Alter und hat wohl auch schon einige Schulzeit hinter sich. Es geht hier bei Grundwissen auch nicht um die Vermittlungsart "learning by doing", es gibt genügend Literatur anhand derer man sich das strukturiert aneignen kann. 

  5. vor 3 Stunden schrieb ExceptError:

     

    Aber ich finde wenn man in einem Betrieb ist, wo man sich wirklich das komplette Wissen selbst aneignen muss, kann etwas nicht stimmen. Und ja ob ich Disziplin dazu habe weiß ich nicht, werde ich dann vermutlich erst in 1 1/2 Jahren sehen wenns fast zu spät ist.

    Das ist richtig und nun das Aber. Niemanden interessiert es auf dem Arbeitsmarkt nachher, aus welchem Grund Du Wissen nicht hast. Und im Speziellen erfordert ein Beruf in der IT sowieso das ständige Lernen. 

  6. Aber das Grundwissen ist doch genau das, welches man sich eben selbst am besten aneignen kann. Es ist bekannt, um was es geht und setzt keine Erfahrung voraus.

    Wie soll denn das bei Deiner Forderung ablaufen? Dir überträgt man also eine Aufgabe, die Du dann selbstständig löst/lösen sollst. Um das zu tun, musst Du Dich also selbstständig informieren und Wissen aneignen. Das aber wiederum ist kein anderes Lernverhalten, welches man zum Erwerb des Grundwissens benötigt. Mal abgesehen davon, dass man sich fragen muss, wie Du die Aufgaben ohne das Grudnwissen überhaupt angehen, geschweige den lösen willst.

     

  7. Ein kleiner Hinweis: Es gibt keine stillschweigenden Verträge. Einzig das Zustandekommen eines Vertrages ist durch Stillschweigen möglich, allerdings auch nur dann, wenn vorher unter den Parteien das Stillschweigen als Zustimmung vereinbart wurde.

    Der Vertrag, der hier vorliegen könnte, ist entweder durch konkludentes Handeln oder aber durch eine vorherige Vereinbarung beider Parteien (Beginn, Dauer) zustandegekommen.

    Im ersten Fall ist es ein unbefristeteter Vertrag, der auch nach dem BBiG nicht den Mindestlohn, sondern eher dir branchenübliche Bezahlung vorsieht. Bei der zweiten Möglichkeit gelten eben die vereinbarten Konditionen.

  8. vor einer Stunde schrieb M1985:

    Hallo zusammen,

    kann jemand bitte diese Aufgabe lösen?

    Flugzeug Wartung

    Bitte erstellen Sie aus den folgenden Anforderungen

    -ERD

    - 3.Norm

    - Trigger : WartungsTrigger

    -Implementierung aller Typen

    - Testen

    WARTUNG

    Um die Sicherheit des Flugbetriebes zu gewährleisten, müssen

    die Flugzeuge in regelmäßigen Abständen gewartet werden.

    Die Geschäftsleitung des Flughafens hat Sie beauftragt,

    die Abwicklung der Flugzeugwartung in den bereits vorliegenden

    Architektur zu integrieren.

    Dabei sind

    insbesondere die folgenden Anforderungen zu berücksichtigen:

    Es gibt unterschiedliche Wartungsprogramme, je nachdem wie

    viele Flugstunden ein Flieger geflogen ist.

    Die Wartungen sind nach A-Check, B-Check benannt und müssen

    in bestimmten Intervallen erfolgen.

    Der A-Check wird am häufigsten durchgeführt und findet etwa alle 250

    Flugstunden statt.

    Der B-Check ist der intensivste aller Checks und

    findet nach ca. 25.000 Flugstunden statt.

    Für jedes Flugzeug wird zu bestimmten Terminen,

    wenn eine gewisse Anzahl von Flugstunden erreicht ist,

    eine entsprechende Wartung durchgeführt.

    Die Wartungen umfassen unterschiedliche Komponenten, wie zum Beispiel

    das Triebwerk, das Leit- oder Fahrwerk usw.

    Für die bei einer Wartung zu prüfenden Komponenten

    werden bestimmte Leistungen erbracht. Zu jeder erbrachten

    Leistung werden eine spezielle Kennung und der Zeitpunkt

    ihrer Verwendung protokolliert.

    Jede Leistung unterteilt sich dabei in eine Arbeitsleistung

    mit einer Dauer und eine Materialleistung mit Kosten.

    Zu guter Letzt muss die Person, die eine Leistung erbracht hat, namentlich erfasst werden.

    Ja, kann jemand, aber warum sollte jemand das für Dich tun?

  9. vor 1 Stunde schrieb Axtaze:

    Moin, 
    habe meine Einladung zur Präsentation + Fachgespräch diesen Freitag erhalten. Meine schriftlichen vorläufigen Noten kann ich bereits seit knapp 3 Wochen online einsehen, die der Projektarbeit hingegen nicht.

    Nun steht in der Einladung, dass ich zum Termin erscheinen soll, unter der Voraussetzung, dass ich meine Projektarbeit bestanden habe. Per Telefon und E-Mail darf ich nicht nachfragen, Online ist dies nicht einsehbar. Wie wurde das in den vergangenen Jahren geregelt?

    Bin bei der IHK Köln, falls dies eine Rolle spielt.

    Da sollte die IHK Köln sich mal anschicken, einen Prozess aufzulegen, der eben genau diese Einladungen erst dann versendet, wenn auch das (vorläufige) Bestehen der Projektarbeit bekannt ist. Alle Informationen liegen bei der IHK und die meint nun die Entscheidung zu Erscheinen/Nicht zu erscheinen dem Prüfling aufzuerlegen. Seltsame Ansichten der IHK.

  10. Dann überlege doch einmal, ob das Problem ohne die Nutzung eines Accesspoints überhaupt zu einem Hidden Station Problem werden kann und wie es sich davon unterscheidet, wenn sich zwei Geräte nicht erreichen können.

    Anhand des Scnaubildes auf der verlinkten Seite von Elektrokompendium ist das Problem doch gut zu erkennen. Beider erreich den AP, aber keinen von beiden den anderen, so dass diese die Kanalbelegung selbst nicht feststellen können, außer, dass eben vom AP nichts zurückkommt, da sich bei diesen die Sendungen überlagern.

  11. vor 20 Stunden schrieb breathtaking:

    Ich glaube hier ist iwie der faden verloren gegangen: es geht doch nicht darum, dass die azubis aktuell die schuld für die schlechten noten bei anderen suchen.

    Es geht doch darum, dass seit der neuordnung noch grosses chaos bezüglich der kommunikation und klarheit der in den prüfungen vorkommenden themen herrscht??

    Die Prüflinge erwarten etwas und bekommen anderes in den prüfungen, weil bildungsträger, schule oder betrieb diese themen entweder selber nicht kennen oder schlecht kommunizieren. 

    Ich weiss noch, als wir für die erste ap1 ganz viel netzplantechnik gepaukt haben, diese jedoch garnicht vorkam? Obwohl das früher ein ständiges thema in der prüfung war.

    Die Prüflinge sollten doch aber den Ausbildungsrahmenplan kennen und damit auch wissen, was in der Prüfung abgefragt werden kann.

    Du willst also quasi eine Aufstellung der Themen, die in den Prüfungen behandelt werden. Was heißt dass in toto? Genau, man muss ja nur für die Prüfung lernen und nicht für das spätere Berufsleben.

    So ist es nichts anderes als eine Wette auf die Themen der nächsten Prüfung als Schwerpunkt der Ausbildung statt sich auf die Berufsinhalte zu fokussieren. Und das bedeutet auch, dass man weder in sein Berichtsheft hineischreibt, was man gelernt haben will, obwohl (es) im Unternehmen nicht ausgebildet wurde, als auch das man sich aktiv hinsetzt und mit Themen beschäftigt, die zur IT gehören. Die Zeiten, in denen einem das Wissen herangetragen wurde, gibt es nicht mehr und hats wohl auch in der IT nicht gegeben. Gibt eine Begriff dafür und nennt sich Eigeninititiave.

    Das Schlüsselargument ist das von @ickevondepinguin, nämlich, dass es hier um einen Berufsabschluss geht und nicht um einen Zettel, wo draufsteht, was man sein sollte.

    Die Vorgabe nachdem die Prüfung und die Prüfer sich ein Bild von dem Prüfling machen, ist ob der Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit vorliegt.

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