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FISI-I

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Beiträge von FISI-I

  1. vor 4 Stunden schrieb corsi86:

    Ich habe mir so einiges hier nun durchgelesen und werde immer depressiver wenn ich das hier weiter lese. Ich bin kurz vor Ende meiner Umschulung, Habe nicht wirklich viel mitnehmen können und fühle mich genauso schlau wie vor beginn dieser Umschulung. Ich habe eine Lese- lernschwäche oder wie Man es nennen Mag. Alles was mit schriftlichen Prüfungen zu tun hat musste ich sehr oft wiederholen bis ich mal eine bestanden hab.

    Was hast Du denn bisher gegen diese Schwäche bzw. für das Besserwerden getan?

  2. vor 16 Stunden schrieb Miaro:

    Heute erhalte ich per E-Mail eine Abmahnung, das ich meinen Anwesenheitspflichten nicht nachkommen würde und wie maßlos enttäuscht man von meinen Verhalten wäre.
    Meine erste Reaktion war, ich mahne den Verein jetzt auch an und fordere korrekten Unterricht ein. Habe ich erst mal gelassen, stattdessen das ganze ans Arbeitsamt weitergeleitet.

    Da muss man sich doch wirklich Fragen zu dem Bildungsträger in Bezug auf seine Professionalität stellen. Auf welcher Grundlage, mal abgesehen von der Art des im Zweifelsfall nicht nachweisbaren Zugangs, die Abmahnung ausgesprochen wurde bzw. wirksam sein sollte.

    Es wird diesen Unternehmen zu einfach gemacht, für das nicht wenige Geld des Maßnahmeträgers wenig bis keine Leistung zu erbringen und es daher gut, dass der TE das nicht so stehen bzw. mit sich machen lässt.

  3. vor 16 Stunden schrieb ZwennL:

    Wenn danach noch weitere "Vorlesungen" stattfinden sollen, zeichne diese auf (z.B. hiermit). Das ist vielleicht nicht die feine englische Art, aber sollte der Dozent weiterhin nicht auftauchen, ist das nicht verboten und Du kannst Deine Anwesenheit nachweisen.

    Zu so etwas zu raten, ist mehr als problematisch. Das kann dem TE sehr schnell als Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ( § 201 StGB) ausgelegt werden, wenn er sich nicht vorher eine ausdrückliche Zustimmung einholt.

  4. vor 2 Stunden schrieb mightymoo:

    Ich hatte in der damaligen Prüfung 100 Punkte - es war mir also egal ob das angerechnet oder gestrichen wird. Nun habe ich aber leider keine 200 Punkte in den beiden Teilen meiner AP2 bekommen und somit würde ich besser stehen wenn die alte Prüfung angerechnet werden würde.

    Und die generellen Konditionen stehen in § 62 Abs. 4  des BBiG weil ich Umschüler bin. Es steht dort eben nicht wie verfahren wird mit den Punkten.

    Für mich gilt der § 62 Abs. 4  des BBiG, dort ist aber eben nicht vermerkt wie das gehandhabt wird.

    Aber gut, dann kann ich davon ausgehen dass die damalige Prüfung schlicht angerechnet wird, danke.

    Ja, das kannst Du.

  5. vor 41 Minuten schrieb mightymoo:

    Da steht nichts drin ob und wie die Punkte gewichtet werden.

    Das wäre wunderbar wenn dem so wäre.

    Wo das Problem ist? Dass man nirgends etwas offizielles findet wie das gehandhabt wird.

    Wenn Du Dir einen Prüfungsteil hast anrechnen lassen, da dieser aus einem anderen Aubildungsberuf schon abgelegt wurde, dann gilt bei Fortbildungen der § 56 Abs. 2 Satz 1 und bei Umschulungen der § 62 Abs. 4  des BBiG.

    Warum sollte es hier eine andere Verfahrensweise in der Gewichtung geben, als die Note zu übernehmen?

    Die gültige Prüfungsordnung gibt die Relation der Prüfungsteile zueiander und die Bewertung derselben entsprechend vor. Das ist gängige Praxis.

     

     

  6. vor 1 Stunde schrieb mightymoo:

    Hallo zusammen, ich wurde von der WiSo-Prüfung befreit da ich diese Prüfung bereits einmal abgelegt habe. Wie setzen sich nun die Punktewertungen der AP2 zusammen?

    Laut dem Notenrechner sind es ja gesamt 30% bei der AP2 (also sollten es je Prüfung 10% sein). Wird nun die nicht abgelegt WiSo Prüfung prozentual auf die anderen beiden Teile aufgeteilt? Sprich 15%/15%/0%? Oder wird die vorher abgelegte Prüfung - bzw. deren Punkte - herangezogen um den Teil zu benoten? Also 10%/10%/10%(Punkte der vorherigen WiSo Prüfung)?

    Im Netz konnte ich dazu leider nichts finden, da kommt man nur ständig zu dem Teil dass man sich befreien lassen kann - aber nirgends steht wie sich die Punkterechnung verschiebt.

    Grüße

    Wo ist denn da jetzt das Problem? Wenn Du einen Prüfungsteil bereits abgeleegt hast, wird das Ergebnis für die Berechnung verwendet. Da ist die Notwendigkeit, etwas anders gewichten zu müssen überhaupt nicht gegeben.

  7. vor 15 Stunden schrieb Admin0815:

    Antwortest Du jetzt für andere User oder hast Du hier mehrere Accounts? 

    Wie kommst Du darauf das man sich ohne Zeugnis bewerben soll? Davon war und ist nie die Rede gewesen. Ich verstehe deine Aussage irgendwie nicht. 

    Wie kommst Du zu dieser Aussage? Sei mir nicht böse, aber irgendwie ist das alles vollkommen wirr was Du hier schreibst. Oder hast Du nicht richtig gelesen? 

    Auch diesen Satz verstehe ich nicht ansatzweise. "kauf vorstellen"... was möchtest Du kaufen? Gibt es hier wirklich so viele Menschen die vom Arbeitsleben einfach weniger als keine Ahnung haben? Sind das alles die Umschüler die noch nie gearbeitet haben? Es ist doch ganz normal, dass ein Auszubildender zum Ende der Ausbildung sich bei anderen Unternehmen bewirbt. Das gab es schon immer und das wird es auch immer geben. In welche Welt lebst und denkst Du eigentlich? 

    Selbstverständlich geht man davon aus, dass der Auszubildende die Ausbildung abschließt. Diese Frage steht doch gar nicht zur Diskussion und ich wundere mich gerade warum Du dich so in diese Frage reinsteigerst. So ganz normal ist das ja nicht. 
    Irgendwie schreibst Du für mich wirklich extrem wirres Zeug. 

    Ich habe mich zum Ende der Ausbildung ganz normal bei anderen Unternehmen beworben. Das machen unendlich viele Auszubildende scheinbar hast Du gar keine Ausbildung absolviert. Bist Du Umschüler der noch nie das Arbeitsleben gesehen hat? Du tust so als sei es weltfremd wenn sich ein Auszubildender zum Ende der Ausbildung bei anderen Firmen bewirbt, dabei ist es normaler als normal. 

    Am Ende bin ich bei der Firma geblieben, bei der ich die Ausbildung gemacht habe. Auch das ist ganz normal. 

    Vielleicht kannst Du beim nächsten Mal richtig zitieren ohne 4 neue Antworten hintereinander zu schreiben. Das ist dann übersichtlicher. 
     

    Dass Du meine Vertipper nicht verstehst, nehme ich ja noch hin, wenn auch Du selbst welche in Deinen Texten hast, die andere seltsamerweise nicht am Verständnis, des von Dir Geschriebenen hindern. Aber dass Du auf einmal nicht verstehen willst, dass es sich hier bei dem von mir verwendeten Begriff "Zeugnis" nur um das IHK-Zeugnis handeln kann, da Du beschrieben hast, Top-Angebote zu Arbeitsstellen bekommen zu haben, ohne dieses vorgelegt zu haben, wundert doch sehr. Und wenn dann auch noch die Frage, nicht Aussage, wie Du es mir unterstellst, von mir gestellt wurde, ob Du Deinen Status als Auszubildender vor dem Ausbildungsabschluss bei der Bewerbung angegeben hast, nicht mit dem gleichsetzen kannst, dass es dann ein IHK-Zeugnis gibt, was der Arbeitgeber verlangen/bekommen kann, dann ist das für mich Unwille zum Verständnis.

    Das IHK-Zeugnis ist nunmal der Nachweis, den die Unternehmen zuerst sehen wollen. Es hat auch nie den Status des Nachweises von Berufserfahrung haben sollen oder wie Du schreibst:

    Zitat

    Das IHZ Zeugnis bescheinigt nicht ansatzweise welche Kenntnisse und Fähigkeiten die Person Berufsalltag vorweisen kann.

     

    Schon alleine, weil es nicht den Berufsalltag als Vergleichsbasis gibt

    Die "Berufserfahrung" eines Auszubildenden ist mehr als übersichtlich, geschweige denn aussagekräftig. Zusätzlich kann der Auszubildende für den Zeitraum der Ausbildung auch kein Arbeitszeugnis haben, da er nominell keine Berufserfahrung erlangen kann. Die ist per definitionem erst nach dem Erlangen des Berufsabschlusses möglich.

    Für mich in der Sache ist die Diskussion allerdings spätestens an dem Punkt vorbei gewesen, als Du anderen das Maß Ihres Selbstbewußtseins vorschreiben wolltest, selbst aber eine gute Portion dadurch an den Tag legst und auch noch anderen  fehlende Realitätsnähe vorhältst.

    Wenn Du also andere nach Ihrer IT-Qualifikation fragst, dann musst Du Dich nach Deiner Qualifikation und Berechtigung fragen lassen, solche Aussagen über andere zu treffen. Keine Angst, diese Frage musst Du mir nicht beantworten. Kein Interesse.

     

  8. Am 20.5.2023 um 10:31 schrieb Admin0815:

    Ich merke gerade, dass das Thema hier besonders die Umschüler teilweise sehr reizt. Das soll nicht sein. 

    Ohne euch zu provozieren, aber ich habe den Eindruck einige von euch haben vom Arbeitsleben in der Realität sehr wenig Ahnung. Das IHK Zeugnis ist nur ein Teil. Das Arbeitszeugnis ist wichtig und ganz besonders was in dem Arbeitszeugnis steht. 

    Ich wurde damals nach der Ausbildung von meinem Ausbildungsunternehmen (Großkonzern) übernommen. Trotzdem habe ich mich zum Ende der Ausbildung bei einigen anderen Firmen beworben. Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch gar kein IHK Zeugnis und keinen IHK Abschluss. Ich habe mir aber vorab von unserer Personalabteilung ein Arbeitszeugnis über die Ausbildung ausstellen lassen. Mit diesem Arbeitszeugnis und ohne das IHK Zeugnis habe ich diverse Top Arbeitsangebote bekommen. Keine einzige Firma hat nach dem IHK Zeugnis oder dem schriftlichen IHK Abschluss gefragt. 

    Alleine das Arbeitszeugnis des Großkonzern war der Türöffner.

    Du hast also ein Arbeitszeugnis bekommen obwohl Du in keinem Arbeitsverhältnis gestanden hast?

    Du hast in Deiner Bewerbung nicht geschrieben, dass Du Dich in einer Ausbildung befindest und diese bald erfolgreich abschließt?

    Kann man sich kauf vorstellen, dass die bei den Unternehmen, die Dich habe wollten, einfach ins Blaus hinaus jemanden einstellen wollten.

    Könnte es nicht eher so gewesen sein, dass diese bei der Angabe, dass Du Deine Ausbildung demnächst erfolgreich abschließen würdest, dieses als Voraussetzung genommen haben, oder hat man Dir gleich gesagt, man nimmt Dich ohne Abschluss? Dann muss es ja eine gut dotierte Stelle gewesen sein und man muss sich fragen, warum Du dann noch die Ausbildung mit Zeugnis abgeschlossen hast. Fragen über Fragen.

  9. Am 20.5.2023 um 09:29 schrieb Admin0815:

    Lieber @ZwennL wenn ich jetzt genauso auf dein Posting eingehen würde, wie Du auf mein Postings eingehst, dann würde es hier wohl von deiner Seite sofort extrem eskalieren. Deswegen lassen wir das lieber. 

    Eine Umschulung endet genauso wie eine Ausbildung immer mit der IHK Prüfung. Dadurch kommen Umschüler in der Regel immer noch auf 22 Monate Umschulung, teilweise sogar noch auf 20 Monate Umschulung. Ob es am Ende aber 22 Monte Telelernen sind oder 23,5 Monate Telelernen, ist doch vollkommen egal. Genauso ist es egal ob ich 10 Youtube Videos geschaut habe oder 11 Youtube Videos. Durch ein Youtube Video mehr oder weniger, werde ich doch nicht zu einem ITler mit Berufserfahrung. Du musst einfach verstehen, dass Videos schauen Telelernen nichts mit dem Berufsalltag und der Berufspraxis zu tun hat. 

    Egal wie Du es auch drehst und wendest (das hat alles nichts mehr mit diesem Thema zu tun) Du hast als Umschüler nach einer Umschulung garantiert nicht die gleiche Qualifikation wie ein normaler dualer Auszubildender, so wie Du es immer wieder behauptest. 

    Und ich bleibe dabei, jemand der wirklich 16 Jahre Berufserfahrung in der IT hat, der absolviert keine Umschulung mehr zum Fachinformatiker. Nach 16 Jahren Berufserfahrung verlangt kaum ein Unternehmen mehr das IHK Zeugnis. Dazu würde dir mit der Berufserfahrung auch weder das Jobcenter noch die Agentur für Arbeit eine Umschulung finanzieren.

     

    Dann mach Dir mal den Spaß und bewirb Dich bei einem Unternehmen mit der Berufserfahrungszeit ohne Zeugnis und wundere Dich nicht, wenn man Dich auffordert, dass nachzureichen. Das eine Zeugnis mit zunehmender Zeit an Bedeutung verlieren mag, geschenke, aber es ist immer noch ein Flag, dass gesetzt sein muss, bevor man gegen andere, die eins haben, in die engere Wahl kommt. 

  10. Am 19.5.2023 um 15:15 schrieb XodBln:

    Es gibt Zehntausende offene Stellen, die nicht besetzt werden können. Natürlich gibt es einen mangel an Leuten. Sonst wären nicht so viele Stellen unbesetzt. Dass in Deutschland die Löhne nicht so prickelnd sind, schließt das doch nicht aus.

    Willst Du damit sagen, dass der Arbeitsmarkt nicht dem Marktprinzip Angebot und Nachfrage folgt/unterliegt?

  11. vor 3 Stunden schrieb bob32:

    Und weiter das Alltagsgeschäfts.

    Lässt für die Stellung wenig und für die Bezahlung noch weniger Gutes vermuten. Eine leitende Position kann nur im geringen Anteil im Tagesgeschäft mitarbeiten, da der Großteil der Zeit für dispositive Aufgaben und die Erlangung der Sachverhalte dazu verwendet werden sollte. Sonst kann man beides nicht, weder hat man den Überblick über die Arbeitssituation noch kann man eine Aufgabe sinnvoll zuenden bringen.

    Liest sich eher wie Beförderung ist als Belohnung genug.

  12. vor 14 Stunden schrieb ZwennL:

    Zunächst ist es kein Pseudocode, sondern ein Struktogramm. Das Ergebnis 16 ist richtig.

    Die Schleife läuft 3x durch. b hat den Ausgangswert 20. Nach dem dritten Durchlauf den Wert 5, womit b nicht mehr größer als 5 ist und die Schleife verlassen wird.

     

    Zum Verständnis: Es handelt sich um eine kopfgesteuerte Schleife. Daher wird diese nach Vorliegen der Bedingung genaugenommen nicht verlassen, sondern sie wird nicht ausgeführt.

  13. vor 42 Minuten schrieb Marubas:

    Mir wurden 3.000 pro Monat geboten, also 36.000 im Jahr. Auch mit direktem Bezug darauf, dass ich Umschüler bin und daher in der Praxis nicht auf dem Level eines Auszubildenden. Ich bin im gesamten Kurs (sind aber auch "nur" 6 Leute) allerdings der einzige, der überhaupt ein halbwegs vernünftiges Angebot bekommen hat.

    Was wieder genau zeigt, dass wir keinen Fachkräftemangel haben, der so oft beschworen wird, sondern alle Argumente so ausgelegt werden, dass das Unternehmen zu billigst möglichen Preisen Arbeitskräfte findet.

  14. vor 2 Stunden schrieb Daneck:

    Es war nur interessehalber zu wissen, wie und was schon "durchschaut" wurde.

    Da muss man nicht direkt so auffällig werden ;) 

    Das war auch meine Vermutung, dass die KI schon als eine Art "Betrugsversuch" gelten kann. 

    Du musst also vermuten, dass es nicht den Regeln entspricht, wenn man an eine Prüfung persönlich absolvieren muss, die dazu da ist, die berufliche Handlungsfähigkeit des zu Prüfenden in seinem Beruf festzustellen?

    Das wird ja in Zukunft sehr interessant, wenn man dann die Bezahlung für die erbrachte Leistung der "Ausgelernten" direkt an die Betreiber der KI überweist. Letztlich hat die K.I. ja dann auch die Leistung erbracht. Eine ganz andere und vor allen Dingen schnellere "Einführung" der K.I., auch noch durch die später Betroffenen selbst, kann es wohl nicht geben.

     

  15. vor 1 Stunde schrieb cobratc11.ls:

    Hallo zusammen,

    Nach dem Ende meiner erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung trete ich nun bald einen neuen job an im Netzwerkbereich, wo ich mich auch auf das Thema Netzwerktechnik und Sicherheit spezialisieren kann. Was für zertifikate ratet ihr mir zu machen. Ich werde nicht mit cisco arbeiten.

    Ist das security+ ein gutes angesehenes zertifikat? Braucht man dafür zwingend andere Zertifikate oder wird das nur empfohlen? 
    Oder wie würdet ihr das machen?
     

    Zertifikate sollen einen bestehenden Wissensstand, den man durch Erfahrung erlangt hat, nachweisen. Sie bilden nicht den Anfang eines Pfades, nach dem man dann Erfahrung sammelt.

    Meist ergibt sich, wenn man länger im Beruf ist, eine Richtung, bei der es sinnvoll ist, das man dann sein Wissen mit einem Zertifikat belegt.

  16. vor 8 Stunden schrieb frknue:

    Ja mein Betrieb übernimmt mich, mein Chef schaut auf meine Leistungen, weshalb ihm die Noten ziemlich egal sind. Er sagt halt du machst das im Endeffekt für dich, ich kann mit deinen Noten nichts anfangen. Recht hat er ja, aber zum Glück arbeiten wir in einer Branche worauf es drauf ankommt, ob man den Job drauf hat oder nicht.

    Spricht für Deinen Chef. Auf der anderen Seite, bindest Du Dich aber an ein Unternehmen. Beim nächsten kann es schon wieder anders gehandhabt werden.

    Und das Du es drauf hast, musst Du auch erst zeigen können. Im schlechtesten Fall kommst Du aufgrund fehlender Formalitäten (Berufsabschluss) gar nicht soweit.

     

  17. vor 21 Minuten schrieb frknue:

    Naja es gibt sicherlich Themen die öfter dran kommen als andere, aber trotzdem Danke.

    Stimmt, es gibt Themen, die öfter "drankommen". Aber was bringt Dir das, wenn das nicht öfter "Drankommen" genau in Deiner Prüfung passiert?

    Das ist kein auf Lücke lernen, sondern einfach Glücksspiel. Und wie da die Vorhersagechancen sein werden, kannst Du Dir wohl selbst ausmalen.

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