Zum Inhalt springen

Nörten Commander

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    28
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

  1. Moin @benten, und hast du unterschrieben? Hab deine Frage leider erst heute gelesen und hätte dir auf jeden Fall zu der Stelle geraten, Dein Gehalt ist für Thüringen in der derzeitigen Lage eigentlich sogar ziemlich gut, hängt aber auch von der Region ab. In den großen Städten entlag der A4 verdient man i.d.R etwas mehr, in den "Käffern" nördlich der A38 i.d.R deutlich weniger. Ich hab vor einem Jahr zum ITSE umgeschult, mein erster Betrieb ist inzwischen im Insolvenzverfahren und ich bin überaus froh, nach längerer Suche überhaupt etwas "ordentliches" gefunden zu haben. Ebenfalls befristet auf ein Jahr, 2.750€ pm, kein Urlaubs/Weihnachtsgeld während der Probezeit. Standort "nördlich der A38". P.S. Vermutlich bin ich doppelt so alt wie du wenn du gerade erst aus der Ausbildung kommst....
  2. Mahlzeit! Der TE macht einen auf SUPER MEGA HYPER DRINGEND und geht dann in Urlaub? Selbst wenn, kann er doch mindestens 3-5 mal täglich seine PNs checken? Was ist los mit den jungen Leuten? Was stimmt bei denen nicht?
  3. Wie @skylake schrieb, es hängt von deiner zuständigen IHK ab. Frag dort nach und bekomme eine amtliche Auskunft. Wer nicht fragt bleibt dumm...
  4. Mahlzeit, guckst du hier! Zitat aus o.a. Quelle: 11. Sofern die Ausbildungsordnung oder eine Regelung der zuständigen Stelle vorsieht, dass der Ausbildungsnach- weis zur mündlichen Prüfung mitgebracht werden muss, ist er dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Der Ausbil- dungsnachweis wird im Rahmen der Zwischen- und Abschlussprüfungen nicht bewertet Ist jetzt alles klar auf der Andrea Doria?
  5. Mahlzeit, liest er eigentlich noch mit??? Oder geb ich hier nur den Pausenclown???
  6. Mahlzeit, ich möchte hiermit mein gestriges Post korrigieren (Erst Posten, dann Prosten! ): 1. Die Projektarbeit muss bei einem geeigneten Unternehmen durchgeführt werden, ganz ohne Praktikum geht es also nicht. Rechne dafür mit mindesten 4 Wochen Dauer (Einarbeitung, Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung). 2. Es können nur bezahlte Praktika über die Berufseinstiegsföderung (EQ gem. § 54a SBG III) mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten gefördert werden. Es handelt sich hierbei um eine Kann-Leistung ohne Rechtsanspruch.
  7. Falls du eine längere (typisch zwei Jahre oder mehr) und nachweisbar fundierte Berufserfahrung in deinem aktuellen Umschulungsberuf hast, kannst du bei deiner IHK eine Verkürzung oder sogar Befreiung vom Praktikum beantragen. Dazu benötigst du jedoch einen validierbaren Nachweis, z. B. ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über diese fachspezifische Tätigkeit. Der Kostenträger und Bildungsträger müssen ebenfalls zustimmen, das dürfte aber bei einem Okay der IHK kein Problem sein... Während der Verkürzung musst du allerdings weiterhin am normalen Unterricht teilnehmen, Eierschaukeln is nich Zusätzlich gibt es für den Arbeitgeber die Möglichkeit, bei deinem Kostenträger eine Art "Aufwandsentschädigung" für dein Praktikum dort zu beantragen, hab leider den Fachbegriff vergessen... Viel Erfolg!
  8. Möchtest du die "gesundheitlichen Gründe" näher erläutern? Es macht doch schon einen Unterschied in der körperlichen und gesundheitlichen Belastung, ob du im Winter im nasskalten Rohbau kilometerlange Schlitze kloppen musst oder im vollklimasierten Büro eine zusätzliche Steckdose für den neuen WLAN Repeater nachsetzt?
  9. Mein letzter Arbeitstag ist laut schriftlicher Kündigung der 27.12.2024. Mündlich wurde zum Montsende gekündigt, was für mich der 31.12.2024 ist??? Kann ich mangels Zeugen leider nicht beweisen! Ich habe bis jetzt zeitnah keinen Fachanwalt konsultieren können wegen den bevorstehenden Feiertagen und die Frist läuft am 27.12.2024 aus. Das hat mein Ex-AG ja ganz gef*ckt eingeschädelt! <Edited by bigvic>
  10. Werde das ASAP von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Nachdem ich den Schock halbwegs überwunden habe, komm ich mir inzwischen ziemlich vera..... lbert vor
  11. Noch was vergessen: Gemäß Arbeitsvertrag verkürzt sich der Jahresurlaub im Falle einer Kündigung auf den gesetzlichen Mindesturlaub, anteilig berechnet. Ist wohl arbeitsrechtlich so zulässig und durchaus üblich (Quelle: IHK). Bei mir also 20 Tage/Jahr => 10 Tage bei 6 Monaten Tätigkeit im Betrieb. Und oh Wunder, genau diese 10 Tage brauche ich jetzt auf bis Monatsende. Ein Schelm wer....
  12. Wie gesagt, die "Überstunden", die wie ich dank @charmanta gelernt habe eigentlich Mehrarbeit sind, weil nicht angeordnet, ergeben sich überwiegend aus langen Anfahrtszeiten zum Kunden und auch durch längere Installationszeiten als vorgesehen on Site. Hab jetzt meinen Kram weggeräumt, Fahrzeug gereinigt und abgegeben. Ab jetzt Urlaub bis zum Schluß (31.12.2024)!
  13. Danke für den Hinweis. Der Unterschied war mir nicht bewusst. Es handelt sich tatsächlich um Mehrarbeit überwiegend bedingt durch lange Fahrtzeiten zum jeweiligen Kunden.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...