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Guybrush Threepwood

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  1. Ich glaube wichtig dabei ist das du ihm eine bestimmte Frist setzt bis zu der er das Überweisen soll. Das macht es dann AFAIK einfacher wenn du es danach durch rechtliche Schritte einfordern musst weil er nach dieser Frist dann schon im Verzug ist. Schau auch mal hier Lohn & Gehalt: Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt? oder hier Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt? | JuraRat PS: Am Besten wendest du dich damit aber direkt an einen Anwalt der das Ganze dann für dich übernimmt und sich um alles kümmert.
  2. Wäre ja mal interessant auf welcher Rechtsgrundlage denen das vom Gericht überhaupt zugesprochen wurde. Ich bezweifle mal das sowas hier möglich wäre.
  3. Kann gut sein, aber dann würde es ja evtl. schon ausreichen einen anderen Arbeitgeber zu suchen bei dem er etwas mehr gefordert wird.
  4. Was du da beschreibst ist eher der klassische Programmierer und den dürfte es nur noch sehr selten irgendwo hier geben
  5. Wobei ich das schon noch als die normalen Entwicklertätigkeiten einstufen würde, so dass der TE wenn er keine Lust mehr auf Softwareentwicklung hat auch als Berater höchstwahrscheinlich trotzdem die selben Tätigkeiten machen würde. Von daher wäre es wohl am Besten wenn er sich erstmal überlegt was genau er nicht mehr machen will, bzw. was genau er machen will.
  6. Hmm ich (als jemand ohne Erfahrungen in dem Bereich) hätte jetzt gesagt das der Berater im IT Bereich immer (bis auf vielleicht wenige Ausnahmen) quasi der Leiharbeiter ist, der eigentlich das gleiche macht wie ein normaler Softwareentwickler oder Systemadmin. Nur das er sich dann halt oft in bestimmten Dingen besonders gut auskennt und deshalb halt von anderen Firmen ausgeliehen wird weil sie selber niemanden haben der das kann oder zu wenige.
  7. Da hast du Recht, afaik gilt das aber nur als Arbeitnehmer. Das heißt wenn du nebenbei selbstständig tätig bist zählt das nicht zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit.
  8. Da hier aber bereits eine fertige Gameengine benutzt werden soll (im Gegensatz zu alles selberentwickeln) , ist die Frage was diese einem schon an grundlegenden Problemen abnimmt.
  9. Ist es nicht und selbst wenn das in einem Vertrag so drin steht dann ist die Klausel ungültig. Was erlaubt ist, ist eine Klausel nach der man dem Chef den Zweitjob mitteilen muss oder das er das vorher genehmigen muss. Aber grundsätzlich verbieten ist, wie gesagt, nicht erlaubt.
  10. Schau mal hier: Vorstellungsgespräch: Welche Fragen sind erlaubt? | Arbeitsrecht Grundsätzlich wohl unzulässig, es kann aber Situationen geben wo es erlaubt ist danach zu fragen.
  11. Naja das sowas im Internet passieren kann sollte ja für niemanden wirklich überraschend sein. Aber ganz unabhängig davon sollte jedem eigentlich auch klar sein das es sehr ungünstig ist alle seine Backups an der selben Stelle aufzubewaren, egal wo das ist.
  12. Dir ist aber schon aufgefallen das der Thread über 3 Jahre alt ist?
  13. Mit dem Arbeitsverhältnis anderer lässt es sich natürlich leicht fordern dieses Missverhältnis zu korrigieren Aber der TE hat glaube ich seit 3 Seiten nichts mehr dazu geschrieben, von daher ist die Diskussion sowieso ziemlich hinfällig. PS: Ups 2 Posts vorher hat er ja geschrieben
  14. Das ist ja noch die Frage, ob der Vertrag es zulässt das er vorzeitig kündigt.
  15. TzBfG - Einzelnorm In §15 Abs.2 steht nichts davon das es nur für den Arbeitgeber gelten würde und das hab ich auch sonst noch nirgendwo gelesen.
  16. In meinem steht z.B. drin das die gesetzlichen Regelungen gelten (also das Selbe wie wenn gar nichts drin stehen würde)
  17. Ich wüsste nicht warum es dir nicht zustehen sollte.
  18. Das ist falsch. Siehe z.B. hier: HENSCHE Arbeitsrecht: Befristeter Arbeitsvertrag - Kündigung möglich bei Vereinbarung von Kündigungsfristen Es muss dazu wie gesagt eine Regelung im Vertrag existieren, weil es sonst nicht möglich ist den ordentlich zu kündigen.
  19. Sicher das es nicht der nicht ganz so Große ist?
  20. Weil du ein befristetes Arbeitsverhältnis normalerweise nicht ordentlich kündigen kannst. Das ginge nur wenn dazu extra etwas vereinbart ist. Innerhalb der Probezeit geht es aber, da hast du Recht. PS: Du hast aber auch in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen sofern nichts anderes vereinbart ist.
  21. Das ist leider der Fehler den viele machen (ich auch), das sie sich nicht vor Ausbildungsende um Alternativen kümmern. Selbst wenn du in der Firma bleiben willst bietet es dir eine sehr viel bessere Verhandlungsposition wenn du sagen kannst das du noch 2 andere Jobangebote hast. Du hast jetzt entweder die Wahl abzulehnen und hoffen schnell was anderes zu finden (was eine schlechte Alternative durch die Arbeitslossigkeit ist) oder Anzunehmen und dich wegzubewerben (was auch schlecht ist weil du ein Jahr da festsitzt). Evtl. könnte das extrem niedrigere Gehalt aber nicht nur ein Grund sein um ein höheres einzuklagen wie oben bereits verlinkt wurde, sondern auch als außerordentlicher Kündigungsgrund dienen wenn du früher eine bessere Stelle findest. Da musst du dich aber mal an einen Fachanwalt wenden, der kann dir bestimmt genaueres zu deinen Möglichkeiten sagen.
  22. Genau deswegen hab ich ja vor ein paar Jahren angefangen Lotto zu spielen. Weil ein absolut unwahrscheinliche Chance viel Geld zu gewinnen trotzdem noch besser ist wie gar keine Chance Bis jetzt hats aber leider noch nicht geklappt
  23. Kommt drauf an als was deine 2 Daten (die Mehrzahl von Datum ) vorliegen. Wenn du sie nur als String hast dann musst du dir zunächst eine entsprechende Datumsklasse suchen und die dann darein parsen. Die Klasse sollte dann auch eine Methode haben um 2 Daten miteinander zu vergleichen.
  24. Hmm aber alle Gegenmeinungen zu deiner sind die von bösen, nur nach willkür handelnden Prüfern?

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