Das ist leider der Fehler den viele machen (ich auch), das sie sich nicht vor Ausbildungsende um Alternativen kümmern. Selbst wenn du in der Firma bleiben willst bietet es dir eine sehr viel bessere Verhandlungsposition wenn du sagen kannst das du noch 2 andere Jobangebote hast.
Du hast jetzt entweder die Wahl abzulehnen und hoffen schnell was anderes zu finden (was eine schlechte Alternative durch die Arbeitslossigkeit ist) oder Anzunehmen und dich wegzubewerben (was auch schlecht ist weil du ein Jahr da festsitzt). Evtl. könnte das extrem niedrigere Gehalt aber nicht nur ein Grund sein um ein höheres einzuklagen wie oben bereits verlinkt wurde, sondern auch als außerordentlicher Kündigungsgrund dienen wenn du früher eine bessere Stelle findest. Da musst du dich aber mal an einen Fachanwalt wenden, der kann dir bestimmt genaueres zu deinen Möglichkeiten sagen.