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Guybrush Threepwood

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Alle Beiträge von Guybrush Threepwood

  1. Warum sollte es das nicht sein? Mir würde jetzt kein Grund einfallen der dagegenspricht. Das sind aber nur die Beurteilungsgespräche wo es darum geht den Entwicklungsprozess des Mitarbeiters zu fördern. Daneben wirst du am laufenden Band von deinem Chef oder Kollegen bewertet ohne das du das mitbekommst.
  2. Wobei ich jetzt mal vermuten würde das du diese Kosten dem anderen nicht in Rechnung stellen kannst, so dass sich das dann bei kleineren Beträgen wahrscheinlich nicht lohnt.
  3. Du meinst wie zum Beispiel sie in Foren zu verlinken?
  4. Naja ist wohl ein Kickstarterprojekt. Aber du kannst wohl auch anders an der Alphaphaseteilnehmen. Im Forum gab es zumindest einen Thread wo Leute Einladungen zu vergeben hatten.
  5. Bin gerade darauf gestoßen https://goblinworks.com/ Die Idee ein auf Pathfinder basierendes Sandbox MMO zu machen hört sich ja mal richtig interessant an. Bin mal gespannt wie das sich entwickelt. Oder spielt hier jemand in der Alpha Phase?
  6. Genau die Meldung hab ich vorhin auch gesehen. Schon lustig, eigentlich sollte man ja meinen das die das besser wissen sollten, da man so ja das Angebot 6 Monate lang testen kann und wenn sie dann Geld wollen sich einfach drauf berufen kann das kein Vertrag zustande gekommen ist (wenn man denn überhaupt interesse an den Premiumdiensten hat). Wahrscheinlich spekulieren sie drauf das die Kunde es auch nicht wissen. Aber das kann ja auch schnell nach hinten losgehen spätestens wenn ein Abmahnanwalt drauf stößt...
  7. Schau mal hier: HENSCHE Arbeitsrecht: Nebentätigkeit Da steht das genaue Gegenteil dazu
  8. Du solltest erstmal lesen lernen bevor du versuchst großspurig aufzutreten Wieso als Bittsteller? Langsam wirds lächerlich
  9. Was hat das Prinzip zu tun wenn dir Geld zusteht das der andere sich weigert zu zahlen? Aber wenn 33 Euro für dich unwichtig sind kann ich dir gerne meine Kontonummer geben und du überweist mir welche. Am Liebsten regelmäßig
  10. Ok der Mahnbescheid ist dann der Schreib der dem Schuldner vom Gericht zugeht wenn man rechtliche Schritte einleitet. Aber trotzdem muss die Kosten dafür letzten Endes der Schuldner tragen und von daher kann es nicht schaden mal bei einem Anwalt der sich mit sowas befasst oder vielleicht einem Inkassounternehmen nachzufragen wie die sowas handhaben und ob die die Gebühr nicht übernehmen.
  11. Das ist schon die Mahnung, welche man wie gesagt auch selber schreiben kann. Wenn der Andere dem dann nicht nachkommt muss der auch die daraus entstandenen Kosten zahlen. Dann kann man ja mal unverbindlich bei einem Rechtsanwalt in der Umgebung nachfragen wie die sowas Handhaben und ob da irgendwas selber Vorstrecken muss oder nicht.
  12. Sehr interessante Frage. Ich denke da spielen mehrere Aspekte eine Rolle. Zum einen kann dir dein aktueller Arbeitgeber nicht einfach so alle Nebentätigkeiten verbieten. Wenn ich mich richtig erinnere kann er nur von dir verlangen das du ihn informierst und sie dir dann nur unter bestimmten Umständen verbieten. Ich meine das wir da kürzlich schonmal irgendwo hier drüber diskutiert hatten. Zum anderen könnte aber § 8 BUrlG Erwerbstätigkeit während des Urlaubs - dejure.org schon dagegensprechen jenachdem wie man Erwerbstätigkeit auslegt. Ich würde aber aus dem Bauch heraus sagen das es nicht so ausgelegt wird das es gegen Probearbeit spricht sofern es nur 1 oder zwei Tage sind und nicht 1 oder zwei Wochen. Dann könnte es evtl. noch ein Problem darstellen wenn die neue Firma in Konkurenz zu deiner aktuellen steht. Ich würde mal sagen genauso wie wenn du irgendwo sonst bei deiner Arbeit oder auf deinem Arbeitsweg verunglückst. Du hast ja einen Arbeitsvertrag mit der neuen Firma (ein solcher muss ja nicht schriftlich vorliegen), dieser ist halt auf die Dauer der Probearbeit beschränkt.
  13. Wieviel Wasser wir hier "verschwenden" oder nicht verschwenden hat so oder so keinerlei Einfluss darauf wieviel Wasser in Afrika & co. zur Verfügung steht. Außerdem wird in Deutschland eh viel zu viel Wasser gespart so das die Leitungen kaputt gehen weil sie zu wenig benutzt werden. Von daher sind so Leute nicht nur scheinheilig, sie haben auch keine Ahnung
  14. Mahnen kannst du ihn auch selber Mahnung Der Vorteil ist das er AFAIK sobald er durch die Mahnung in Verzug gerät, Kosten die dir dann zum Durchsetzten deines Anspruchs anfallen (Rechtsanwalt) tragen muss.
  15. Ich wäre mir da nicht so sicher das die Kosten von normaler Dienstkleidung (also keine gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung) nicht doch am Ende beim AN landen, auch wenn der AG sie stellt http://www.arbeitsratgeber.com/support-files/kosten-berufskleidung.rtf Das heißt natürlich nicht das es keine Ausnahmen gibt wo der AG das alles bezahlt. Aber ich glaube irgendwie nicht das die Ausnahme darin besteht das der AG es nicht bezahlt.
  16. Ist das Icon eine extra Datei oder ist das mit in die Exe compiliert worden?
  17. Ich könnte mir aber gut vorstellen das auch dies sehr stark zurückgeht. Den Meisten dürfte so langsam bekannt sein das sie z.B. die Kabel die sie bei den großen Elektronikläden für 20-30€ bekommen auch einfach online für 1-2€ bestellen können.
  18. Es gibt sie aber sie ist in AGBs nur sehr eingeschränkt möglich. Ich glaube nicht das man dafür einen Haftungsausschluss braucht da der Schaden ja nicht vom Dienstleister verursacht wurde.
  19. Das ist afaik gar nicht mal so einfach. Aber gibt es sowas wirklich?
  20. Ja typischerweise die die besonders gute Arbeit leisten, wo man sich später so richtig gut auf seine IT Infrastruktur verlassen kann.
  21. Doch ist es. Es bringt wie bereits gesagt nichts Gesetze nur Auszugsweise zu kennen. § 7 den ich oben schon genannt habe nennt zum Beispiel Abweichungen die davon in einem Tarifvertrag getroffen werden können. Genauso listet § 18 Fälle auf, auf die das Arbeitszeitgesetz gar nicht anwendbar ist. Jemand der Ahnung von der Materie hat wird wharscheinlich auch noch ein paar andere Ausnahmen aufzählen können. Du siehst also das es nicht auf jeden Fall so ist, sondern auf die jeweiligen Umstände ankommt.
  22. Es hilft dir aber leider nichts einzelne § zu zitieren ohne Zusammenhänge und Anwendungsbereiche zu kennen/verstehen. Zum Beispiel solltest du mal einen Blick auf § 3 und § 7 werfen. Von daher bezweifle ich das dir ein RA für Arbeitsrecht gesagt hat dass das immer und auf jeden Fall so ist
  23. Auf welchen § beziehst du dich mit dieser gewagten Aussage?

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