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Guybrush Threepwood

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  1. Der Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns verjährt übrigens auch erst nach 3 Jahren. Das heißt du kannst zumindest die Differenz von 8,5€ zu deinem Stundenlonh für den Zeitraum vom 1.1.2015 bis zum 30.6.2015 noch von deinem AG verlangen und notfalls einklagen. Grob überschlagen wären das ja wenigstens auch noch 1600€
  2. Ich arbeite seit ein paar Jahren in Teilzeit mit einer 32h Woche, allerdings trotzdem noch 5 Tage pro Woche. Ich hatte mich aus gesundheitlichen Gründen dazu entschieden und bin halt einfach zu meinem Chef gegangen und habe gesagt das ich das gerne machen würde. War dann auch kein Problem. Den brauchst du auch nicht.
  3. Strafrechtliche Belange werden nicht in Zivilprozessen verhandelt Was hier der genaue Grund war hat der OP ja leider nicht gesagt. Aber im prinzip hast du Recht. Es ist allerdings Unsinn zu sagen, dass die Staatsanwaltschaft nur Fälle verfolgt bei denen die Allgemeinheit oder der Staat betroffen ist. Oder das ein finanzieller Schaden entstanden sein muss (es gibt auch andere Arten von Schäden)
  4. Aus welcher Barbara Salesch Folge sind denn diese Weisheiten?
  5. Mit welcher Begründung denn und habt ihr Beschwerde gegen die Einstellung erhoben oder eine Privatklage in Erwägung gezogen?
  6. Lassen die dich denn überhaupt rein? Edit: Ennos Post nicht gelesen
  7. Wow lange nicht mehr so einen geistigen Dünnpfiff gelesen :upps
  8. Klar dann ist jeder Urlaubstag einfach "weniger Stunden wert"
  9. Ich bin vor ein paar Jahren von 40 Stunden auf 32 Stunden die Woche gewechselt. An meinem Urlaub hat sich dabei nichts geändert. Allerdings gehe ich auch weiterhin 5 Tage die Woche arbeiten, nur jeweils eben kürzer.
  10. Setz in den Properties der Datei im Visual Studio die Build Action mal auf Embedded Resource
  11. Ist die pfx Datei denn auch in deiner Assembly vorhanden? Also ist die dem Projekt hinzugefügt und welche Build Action ist bei ihr eingestellt?
  12. Netzwerkkabel Cat.5e F/UTP flexibel grau 500 m, Trommel - KabelScheune.de Selbst ist der Mann
  13. Wenn du Zeugen für die Aussage hast, kannst du mal mit nem Anwalt reden. Denn dein Chef hat dir damit mündlich einen Arbeitsvertrag angeboten und ich gehe mal davon aus das du auf die Aussage nicht ablehnend reagiert hast, so dass ein Arbeitsvertrag zustande gekommen sein dürfte. Das hieße wenn sie dich nach deiner Ausbildung nicht mehr wollen müssen sie dich kündigen
  14. Die einzeln Stories und so sind auf jeden Fall nach wie vor super. Wenn die Kampagne weitergeht werd ich es auch bestimmt wieder ne Zeit lang spielen. Aber auf Dauer nervt halt, wie bei den meisten MMOs, der Grind irgendwann zu sehr und die Luft ist wieder raus. PS: wobei ich dieses Piratensetting auf dem neusten(?) Planeten doch eher etwas albern fand.
  15. Je nach Einstellung sieht man ja im Ordnerbild schon kleine Vorschaubilder
  16. Consulting oder Berater bedeutet entgegen dem Namen nicht, dass da einfach Kunden zu dir kommen und dich um Rat fragen wie sie etwas bestimmtes am Besten machen sollen. In den meisten Fällen ist das eher besser bezahlte Leiharbeit. Das heißt ein Kunde braucht jemanden um etwas bestimmtes umzusetzen und dann fährst du dahin und machst das. Das heißt im Prinzip machst du das Selbe wie ein "normaler" FI, nur halt ständig bei wechselnden Kunden anstatt innerhalb deiner Firma.
  17. Wenn du etwas im Rahmen deines Arbeitsverhältnisses entwickelst bist du aber nicht der Urheber sondern dein Arbeitgeber. Zumindest wenn ihr nicht explizit etwas anderes vereinbart habt.
  18. Klar können die dich nicht von heute auf morgen vor die Tür setzen
  19. Wenn die Begründung passt können sie auch wegen Eigenbedarf kündigen.
  20. Unser Kater wurde früher wohl auch mal in den Mund gestochen. Auf jeden Fall hat er plötzlich ein Kinn wie ein Löwe gehabt. Ist aber außer einem Tierarztbesuch zum Glück nichts weiter passiert.
  21. Bezahlten auch (solange es mindestens soviel wie im Gesetz steht ist)
  22. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen eher nicht, weil sonst der AG sein Wirtschaftsrisiko einfach auf den AN schieben könnte.

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