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Schliepi

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Alle Beiträge von Schliepi

  1. Schliepi hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Weiterbildung
    Glückwunsch! Danke auch, für die Rückmeldung!
  2. a) Eine Prüfung ist dazu da, dass DU zeigst, was du kannst (oder nicht kannst). b) Das ganze Netz wird grade mit KI slop geflutet. Meinst du wirklich solchen KI Unsinn auch noch in eine Präsentation einzubauen wird diese ganz besonders innovativ wirken lassen? Jedes Kleinkind vermag diese Werkzeuge zu benutzen. Das wird kein "aha"-Moment sondern deutlich eher ein "uff"-Moment werden.
  3. ähhh nee. Es kann auch eine normale Hochschule sein, auch wenn es natürlich darauf ankommt was man gerne machen möchte.
  4. Traurig genug, aber eine Prüfung ist eine Prüfung. Für jede Person mit einem IQ knapp über 80 ist erkennbar, dass dein Vorschlag aus einer Maschine stammt. Ich würde dir dringend empfehlen, in Vorbereitung, Durchführung und Präsentation einer Prüfungsleistung sehr penibel darauf zu achten, einen solchen Eindruck nicht aufkommen zu lassen. Ansonsten schließe mich den Vorrednern an: Du verschwendest hier Zeit von Menschen und da gebietet der Respekt einfach, dass die Frage bzw. der Vorschlag schon einen gewissen Reifegrad hat und nicht nur das Produkt eines Einzeilers ist.
  5. Ich kann lediglich für mich sprechen, aber: Das einfache Weiterleiten von KI-Texten empfinde ich in diesem Kontext (und jedem anderen) eher als verzichtbar.
  6. Zur Frage der Zielgruppe kann sicher jemand anderes besser beraten. Ich würde vermutlich sowohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte anschneiden. Aber: Die Aussage ist wertlos. Du denkst vielleicht damit clever die Unvollständigkeit an einigen Punkten heilen zu können. Aber dann wird aus "es ist Unvollständig" einfach ein "die Prioritäten wurden falsch gesetzt". Alles was du machst und tust ist immer eine Auswahl von dir. Es wird dir nichts helfen darauf hinzuweisen.
  7. Es ist richtig, dass die DSGVO nur den Schutz personenbezogener Daten bei natürlichen Personen einschlägig ist. Somit ist diese bei juristischen Personen (z. B. Aktiengesellschaften) erstmal nicht anwendbar. Aber in der Pauschalität kann man das trotzdem nicht sagen. Bei der ersten Einzelunternehmung als Personengesellschaft hast du den Bezug zu einer natürlichen Person. Es ist auch schon dann vorbei, wenn eine natürliche Person in der Kontaktadresse erkennbar wäre (max.mustermann@firma.de). Hier würde ich daher deutlich vorsichtiger sein.
  8. Wenn du Kundendaten an einen externen Dienstleister übermittelst, müsstest du hierfür eine Rechtsgrundlage haben. Darüber hinaus muss noch geprüft werden, inwieweit hier eine Auftragsverarbeitungsverhältnis vorliegt (oder nicht). Beides würde nicht von den erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen entbinden, die ebenfalls noch zu prüfen wären. Ferner muss es in der Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO berücksichtigt sein. Der einzige sinnvolle Vorschlag den es hier dafür geben kann ist der, dass du den Hinweis einfügst, dass eine Klärung zum Datenschutz im Falle eines produktiven Einsatzes erforderlich ist. Bitte sieh davon ab, selbst eine solche Prüfung durchzuführen. Es kann nicht die Erwartung an einen Fachinformatiker sein, eine abschließende rechtliche Prüfung durchzuführen. Und bevor man sie schlecht macht, und glaub mir, sie würde schlecht sein, macht man sie besser gar nicht. Das ist dann eine Baustelle für andere Leute.
  9. Einen Fachhochschulabschluss hat man üblicherweise erst, wenn man die Fachhochschule absolviert. Das konnte ich aus deiner Erläuterung zum Besuch des Abendgymnasiums nicht entnehmen. Ich sage das nur, damit du die Formulierung nicht in einem Bewerbungsschreiben oder ähnliches wiederverwendest, denn das könnte zu Irritationen führen.
  10. Der Lernzettel ist wirklich außerordentlich gut und präzise. Sehr beeindruckend!
  11. Vielleicht sollte man der Fairness halber noch sagen, dass die Meinungen zur „Wertigkeit“ von solcher Abschlüsse schon in diesem Forum unterscheiden und niemand seriös seine als die bessere bezeichnen kann. Akkreditierung ist und bleibt aber kein Garant für Qualität. Es gibt nicht ohne Grund Vorbehalte und Skepsis gegenüber Abschlüssen von privaten Hochschulen. Die gibt es nicht nur in diesem Forum, sondern auch bei Arbeitgebern. Ich denke, das muss dein Bestreben nicht maßgeblich beeinflussen. Wenn die private Hochschule das ist, was du machen willst, dann tu das. Niemand kann vorher wissen, wie dies bei einem zukünftigen Arbeitgeber eingeschätzt wird. Aber du solltest es auch in erster Linie für dich tun.
  12. SAP geht auch noch nach Hemispherektomie! Sorry für den Spam, konnte nicht widerstehen!
  13. Nein, diesen Vergleich führe ich nicht. Natürlich ist es weiterhin entscheidend, wo der Abschluss erworben wurde: auch in der Informatik. Alles andere ist einfach nur Wunschdenken. Damit habe ich alles gesagt, was von meiner Seite zu sagen war.
  14. Ganz genau so ist es. Ich fürchte du musst akzeptieren, dass die Akkreditierung allein keine abschließende Aussage über die Qualität des Studiums erbringt. Jeder, der mal bei einer Akkreditierung eines Studiengangs mitgearbeitet hat, weiß das auch. Auch die Frage ob der Abschluss von einer Universität oder (Fach)hochschule kommt, kann je nach Zielrichtung einen Unterschied machen. So wurde auch höchstrichterlich entschieden, dass ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium nicht automatisch ein wissenschaftliches Hochschulstudium (im Sinne der Patentanwaltsordnung) ist und somit keine Zulassung zur Weiterbildung zum Patentanwalt erteilt werden muss [1]. Damit gibt es eine rechtliche Ungleichbehandlung und ganz sicher kann es auch im Auge jener Personen eine geben, welche die Entscheidungen über Einstellungen und Weiterentwicklungen treffen. Ich möchte das nicht zu hoch hängen, denn ich glaube, dass Eigenschaften der Person selbst viel wichtiger sind als der Name der Schule, die auf dem Jodeldiplom steht. Aber wer denkt, dass der IU Abschluss von allen Menschen in gleicherweise anerkannt werden muss wie der Universitätsabschluss ist m. M. n. naiv. Ich verbleibe bei meiner persönlichen Meinung hierzu, ob sie dir passt oder nicht. Hat mich auch überrascht. [1] https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2013&Seite=7&nr=66956&pos=215&anz=3204&Blank=1.pdf
  15. Ich habe meine Gründe dafür. So habe ich Dozenten der IU kennenlernen dürfen, die 18 unterschiedliche Module lehrten. Das ist absurd viel; sie mussten selbst einräumen, dass das System IU nur auf Masse und nicht auf Qualität ausgelegt ist.
  16. Meine These ist, dass dies nur an den privaten Hochschulen der Fall ist. Ich persönlich halte die IU auch nicht für eine Hochschule, aber da gibt es sicherlich andere Meinungen zu. Die wenigsten staatlichen Hochschulen werden Ausbildungsinhalte als Prüfungsleistung anerkennen. Höchstens bei praktischen Modulinhalten oder für Prüfungsvorleistungen.
  17. Ehrlich gesagt finde ich solche Aussagen immer schwierig zu bewerten. Wenn ein Studiengang akkreditiert ist, bedeutet das, dass er in Deutschland grundsätzlich auch anerkannt ist – das gilt für viele Programme, etwa auch die der IU. Ob jemand den Studiengang als seriös empfindet oder nicht, ist jedoch eine subjektive Einschätzung und kann von Person zu Person stark variieren. Jemand, der den Studiengang als nicht seriös einschätzt, wird diesen auch nicht als solchen anerkennen. Daher sehe ich nur wenig Sinn, Anerkennung und Seriösität zu trennen. Auch Menschen zu kennen, die den Studiengang bereits absolviert haben, liefert noch keine belastbaren Garantien für den eigenen Erfolg. Die Akkreditierung eines Studiengangs lässt sich jederzeit selbst nachvollziehen. Alles Weitere bleibt eine Frage des Vertrauens – und ein Stück weit auch der Hoffnung. Wie gut sich ein bestimmter Studiengang später in Bewerbungsprozessen auswirkt, lässt sich letztlich nicht pauschal oder abschließend vorhersagen.
  18. Solche Projekte haben Hoch- und Tiefphasen. Die Hochphasen sind allgemein weniger das Problem. Die Frage ist, wie du durch die ersten Tiefphasen kommen willst, wenn du nicht genau weißt, wofür du studierst und was du damit machen willst. Nur der Wunsch nach einem akademischen Abschluss wird dich möglicherweise nicht hinreichend intrinsisch motivieren. Das muss nicht so sein, aber habe es schon häufig beobachtet. Eine gewisse Abhängigkeit vom Erfolg ist nicht selten Voraussetzung für den Erfolg. Wenn das gar nicht gegeben ist, seh ich das kritisch. Jedoch: Was hast du zu verlieren? Du kannst es ja auch einfach mal ausprobieren und sehen wie es läuft.
  19. https://tinyurl.com/stkwkj4k
  20. So ist es auch. Die Zahl hinter dem Slash stehen für die Anzahl der Bits (von links nach rechts) welcher den Netzanteil der IP bilden. Die ersten 51 Bit sind also erstmal "unveränderlich", denn das ist das Netz, was du zur Verfügung bekommen hast. Das ist also dein ganzer Kuchen, mehr hast du nicht. Wenn du jetzt den Kuchen in weitere Teile aufteilen willst, dann verlängert sich dieser Netzbereich. Denn jetzt bilden nicht mehr die ersten 51 Bit den Anteil, sondern zusätzliche weitere Bits den Netzbereich. Wie viele Bits das sind ist davon abhängig, wie viele Netze du schaffen willst. Wenn du also vier Netze schaffen willst, brauchst du 2 Bits dafür. Somit wächst der Netzanteil von 51 auf 53. Würdest du noch mehr Netze schaffen wollen, würde der Netzwerkanteil immer länger werden. Mit jedem zusätzlichen Bit für den Netzbereich verringert sich die Anzahl der möglichen Hosts pro Bits um die Hälfte. Du hast also immer mehr Netze mit immer weniger möglichen Hosts in diesen Netzen. Du kannst die Grenze jenseits der /51 beliebig setzen. Du kannst auch aus den ersten 100 Bit ein Netz Bilden, womit dir nur noch 28 Bits für die Hosts bleiben. Es gibt noch die "Regel" dass man nicht jenseits der /64 Subnetze bilden soll, aber das hat mehr was Effizienz zu tun. Funktionieren würde das.
  21. Die Anzahl der Bits bekommst du über den aufgerundeten Logarithmus dualis von der Anzahl der Netze. Für 4 Netze benötigt man zwei Bits, da 2^2=4 ist. Für 8 Blöcke wären es 3 Bit. für 12 Blöcke wären es 4 Bit (2^4=16), usw.
  22. Im ersten Schritt musst du herausfinden, wie weit die /51 in der Adresse gehen. Jeder Block, der mit einem Doppelpunkt startet/endet, sind 16 Bit. Also sind die ersten drei Blöcke schonmal 48 Bit. Die verbleibenden 3 Bit finden wir somit im vierten Block. Um vier Subnetze zu erstellen brauchen wir zwei weitere Bit. Alle vier Kombinationen bilden dann die jeweiligen Netzadressen.
  23. Ein nicht ganz zu unterschätzendes Problem bei deiner Aufgabe ist, dass dies garkeine gültige IPv6-Adresse/Netzkennung ist. Kann es sein, dass du ein Doppelpunkt vergessen hast?
  24. Ich will gar nicht widersprechen und würde dir auch empfehlen eines einzufügen. Dennoch würde ich gleichermaßen empfehlen, Akronyme bei erstmaliger Nutzung im Text vollständig auszuschreiben. Ggf. auch Begriffe, die für den Leser unklar sind, mit einem erklärenden Satz einzuführen. Das findest du so in jedem Fachbuch. Es ist für die Leser deutlich angenehmer um den Lesefluss nicht zu unterbrechen zu müssen.

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