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fi-newbie

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Alle Inhalte von fi-newbie

  1. Danke erstmal für Eure Antworten! Also bei uns ist z.B. so, wenn jmd. die Ausbildung verkürzt und in der Firma bleiben möchte, muss er solange noch für Azubilohn arbeiten, bis die Ausbildung regulär zuende gewesen wäre. Und viele lassen sich das gefallen, bzw. müssen sich das gefallen lassen weil sie keine andere Möglichkeit haben. Das ist ja das schlimme... Kann ich denn ein paar Wochen vor der Prüfung sagen, dass ich mein Arbeitszeugnis spät. am Prüfungstag haben möchte? Mit welcher Begründung, bzw. es wird dann ja offensichtlich was ich vorhabe... Also jetzt z.B. kann ich mir kein Arbeitzeugnis ausstellen lassen, weil ich als Azubi kein Recht darauf habe. Hab ich u.a. hier im Forum gelesen. Da würde auch die "Notlüge", dass ich nen Job für's Studium suche, nichts bringen (oder???). Theoretisch müsste man ja nichts verhandeln, man hat das Recht einfach zu gehen. Keine Ahnung wieviele das wirklich so machen... War es bei euch eigentlich so, dass das Zeugnis schon vorher geschrieben wurde und ihr es auch anschauen konntet, falls eventuell noch was korrigiert werden musste oder was gefehlt hat? Ist das so üblich? Wenn nein, wie komme ich an ein neues Arbeitszeugnis, wenn ich nicht mehr in der Firma bin? Wenn das immer per Post geschickt wird, und wieder was fehlt, dass dauert ja ewig bis es passt... mfg newbie
  2. Also ihr seid eher der Meinung ich sollte die paar Wochen noch da bleiben? Seh ich eigentlich genauso, dass es auf die paar Woche nicht drauf ankommt. Aber ich hab ein Probem damit, nach de Ausbildung weiterhin als Azubi zu arbeiten, da ich in der Firma sowieso keine Zukunft habe. Wie sieht's im Studium aus, wenn ich nen IT-Nebenjob mache möchte, ist da das Ausbildungzeugnis nicht doch wichtig? mfg newbie
  3. Mir geht's nicht primär darum, dass ich Zeit für Wohnungssuche etc. brauche, sondern dass ich nach der Prüfung nicht mehr für Azubi-Gehalt dort arbeiten möchte... bin ja schließlich kein Azubi mehr. Das Problem ist nur, dass mein AG will, dass ich in dem Monat noch dort arbeite. Mache ich dies nicht, ist er verärgert, was sich wahrscheinlich in meinem Ausbildungszeugnis zeigen wird. Davor hab ich Angst, ich will meinen AG nicht verärgern. Und wenn ich ihn auf das BBiG hinweise, das wird ihn wenig interessieren... mfg newbie
  4. Also bis zu meinem Studium dort arbeiten kann ich nicht, weil ich aufgrund der Tatsache dass ich studieren werde von meinem AG nicht übernommen werde. Auch nicht für ein paar Monate. Ist bei uns grundsätzlich so... Und in dem Fall ist ja so, dass ich nicht übernommen wurde (ich hab also nicht selber gekündigt), und da müsste mir ja ALG zustehen. Ich würde dem Arbeitsmarkt natürlich in der Zeit zur Verfügung stehen. mfg newbie
  5. Wie ist es eigentlich mit Arbeitslosengeld aus in der Zeit zw. "Prüfung bestanden" und "Studium beginnen". Steht mir das zu, obwohl für mich feststeht, dass ich drei Monate später studieren werde? Wann genau muss ich mich arbeitslos melden, an dem Tag an dem ich die Firma verlasse? Bekommt man auch ALG, wenn man nicht in der Ausbildungsfirma bleiben will (wie in meinem Fall wegen Studienwunsch)? mfg newbie
  6. Danke für die schnelle Antwort! Erstmal Sorry, ich hab August mit Juli verwechselt. Also der Vertrag läuft bis 31.Juli. Also mein AG weiß, dass ich nach der Ausbildung ein Studium beginnen möchte. Er sagt mir, ich muss bis Ende Juli da bleiben (da der Vetrag solange läuft). Ich weiß aber, dass man nach der Prüfung gehen kann. Fall 1: Wenn ich bis Ende Juli bleibe, kann ich dann am 31.Juli gehen oder muss ich extra 4 Wochen vorher kündigen? Das schaff ich ja zeitlich nicht, da Anfang Juli bis 31.Juli keine 4 Wochen sind... Und wie würde es mit dem Gehalt aussehen, wenn ich z.B. Anfang Juli die Prüfung bestehe und ohne dass jemand was sagt dort weiterarbeite (der Vertrag geht ja bis 31.). Kann ich dann im Nachhinein das Geld "einfordern"? Fall 2: Ich geh am Tag der Prüfung. Kann der AG das "verbieten"? Muss ich irgendwas beachten, wenn ich einfach so gehe? Naja ich denke bei Fall 2 wäre mein AG sehr verärgert und würde mir ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Deshalb überlege ich ob es nicht besser wäre Fall 1 zu wählen und dann im Nachhinein mehr Geld rauszuholen (auch wenn das nicht "die feine englische Art" ist)... mfg newbie
  7. Hallo zusammen, wenn der Vertrag bis z.B. Ende August geht, man aber im JUli Prüfung hat und diese besteht, darf man dann sofort noch am selben Tag die Firma verlassen? Ich hab (v.a. hier im Forum) gelesen, dass man dann gehen darf. Jetzt hab ich aber Angst, dass ich dann ne schlechte Beurteilung bekomme, weil der AG "sauer " ist, dass ich nicht bis Ende August dagebliebn bin. Würdet Ihr trotzdem gehen oder würdet ich die Zeit "absitzen", um ne gute Beurteilung (Zeugnis) zu bekommen? Mein Problem ist, dass ich noch Zeit brauche mir ne Wohnung fürs Studium zu suchen usw., daher könnte ich etwas "Freizeit" nach der Ausbildung sehr gut gebrauchen... mfg newbie
  8. Also ich lese sehr viele dieser Zeugnisthreads hier im Forum. Und dabei sehe ich auch oft, dass viele AGs keine Standardformulierungen verwenden, weil eben viele gar nicht wissen,wie sie das was sie ausdrücken wollen in Zeugnissprache "übersetzen". Ich habe zwar auch noch nie eins geschrieben, aber aus diesem und auch aus anderen Foren einiges darüber gelernt. Ich würde mich nicht überbewerten, denn mir wird oft gesagt, was meine Arbeit wert ist. Nur ich hab halt Angst dass dies dann nicht auch im Zeugnis steht... Würdet ihr denn nun den AG fragen, oder sollte man dies nicht tun? mfg newbie
  9. Also der Grund ist, dass ich nen neuen Ausilder habe, der zum ersten Mal ausbildet und noch nie ein Zeugnis geschrieben hat... Auch wenn er die Absicht hätte ein gutes oder sehr gutes Zeugnis zu schreiben, würde es sicher nicht ein solches werden, weil keine der Standardfloskeln verwendte würden. Hab eine Art Zwischenzeugnis bekommen, was sehr gut sein sollte, es aber nicht ist, da der Zeugnisschreiber keinerlei Ahnung davon hat. Deswegen würde ich gern den Vorschlag machen, dass ich einen "Grobentwurf" verfasse, was ja dann geändert werden kann. Mir ist halt auch wichtig, dass nichts vergessen wird (Grund des Weggangs, Bedauern, usw...) Soll ich fragen oder lieber nicht? Schließlich ist ein Arbeitszeugnis heutzutage verdammt wichtig... mfg
  10. Hallo zusammen, hat jemand von Euch sein Ausb-Zeugnis selber geschrieben (bzw. nen Vorschlag fürs Zeugnis verfasst)? Oder ist das eher die Ausnahme? Ich würde das meinem Ausbilder gerne vorschagen, weiß aber nicht ob das zu überheblich ist... mfg nebwie
  11. Ich hatte als einziger in meiner Klasse die Prüfung, die anderen haben erst im März 2007... mfg
  12. Hmmm, also bei den zwei Monaten da dürfte man ja pro Jahr nicht mal 3 Wochen krank sein. Wenn man aber ne Grippe oder sowas in der Art hat, kann es gut sein, dass man mal zwei Wochen am Stück im Bett liegen muss. Dafür kann man doch nichts... Das heißt aber nicht, dass man das Ausbildungsziel nicht erreicht hat. Also wenn man wegen zuviel Krankheitstagen nicht zugelassen wird, das find ich schon ziemlich "heftig"... mfg newbie
  13. Hallo zusammen, hatte im September diesen Jahres meine ZP, aber die Ergebnisse sind immer noch nicht da. Kann das sein, oder ist da irgendwas verloren gegangen? Hat vlt. jemand die IHK-Lösungen, so dass ich mir wenigstens mein Ergebnis ausrechnen kann? mfg newbie
  14. Hallo zusammen, also mitschicken werde ich es auf jeden Fall. Bin ja stolz drauf, auch wenn die Noten nicht so "rosig" sind. Mich hätte nur interessiert, auf welches Zeugnis die Personaler mehr Augenmerk legen. Meiner Meinung nach ist das BS-Zeugnis wichtiger, weil es da ja um den Beruf geht, für den man sich dann wahrscheinlich bewirbt. Naja und faul war ich zur Abi-Zeit nicht, hab auch sehr viel gelernt, hatte nur vor lauter Aufregung nen Blackout, v.a. in der mündlichen Abi-Prüfung, obwohl ich den Stoff drauf hatte, und zwar sehr gut... Aber bei nem sehr guten BS-Zeugnis sieht man ja, dass der Bewerber nicht faul ist, denn so ohne weiteres kommen ja auch diese Noten nicht zustande. Man muss sich auch hinsetzen und lernen... mfg newbie
  15. Hallo zusammen, mein "Problem" ist folgendes: Ich habe ein relativ schlechtes Abi-Zeugnis (3,4). Für mich wars damals deshalb nicht leicht ne Ausbildungsstelle zu bekommen, weil viele eben (leider) nur auf die Noten schauen. Jetzt in der BS ist es so, dass ich nur 1er habe. Lerne auch fleißig dafür. Das hab ich jedoch früher beim Abi auch gemacht, aber ich hatte meistens nur 3er und 4er, obwohl ich wie gesagt alles andere als faul war. Was denkt ihr ist für nen Personaler wichtiger: das Abi-Zeugnis oder das Berufsschulzeugnis? Und was würdet ihr denken, wenn sich jemand mit diesem zwei doch sehr stark voneinander abweichenden Zeugnissen bewirbt? So eine Differenz ist ja denke ich mal doch recht selten... mfg
  16. Hallo zusammen, wann man nach der Ausbildung weiterhin beschäftigt wird, aber noch AzubiGehalt bekommt, kann man dies im Nachhinein (wenn man die Firma später verlässt, sobald man nen neuen Job gefunden hat) irgendwie "einklagen" vom Arbeitgeber? Oder ist man selber Schuld wenn man für z.B. 600 im Monat als Ausgelernter gearbeitet hat? In einem mir bekannten Fall ist es so, dass ein Verkürzer (er hat ein halbes Jahr verkürzt) für ein halbes Jahr weitehin nur Azubi-Gehalt bekommt, da er ja nach der Meinung des Arbeitgebers eigentlich erst ein halbes Jahr später mit der Ausbildung fertig gewesen wäre... mfg newbie
  17. Alles klar! Besten Dank! mfg
  18. Hallo zusammen, kan mir jemand sagen, wie ich unter WinXP die Desktop-Symbole transparent machen kann, so dass diese mit dem Hintergrund "verschmelzen" und nicht diese Kästchen um die Schrift herum sind? mfg newbie
  19. Es geht in dem Fall nicht um eine "offizielle Verkürzung", sondern um eine vorzeitige Zulassung zur AP. Die kann man als Azubi selber stellen. Die Prüfungszulassung muss der AG jedoch mit unterschreiben. Am Ausbildungsvertrag muss jedoch nichts geändert werden... Quelle: Telefonat mit der IHK mfg
  20. Kann sich ein nicht so gutes ZP-Ergebnis (werde so um die 80% haben) negativ auswirken? Kann der Chef des als Begründung nehmen, dass ich "zu schlecht" bin? mfg newbie
  21. Hallo nochmal, also ich bin in einer kleinen Firma, also nix mit nahmhaften Firmen wie Siemens usw. Ich würde wechselcht wollen, weil mir die Verkürzung zugesagt wurde, ich mich schon teilwise auf die Prüfung vorbereitet habe, und die Verkürzung jetzt ohne weiteres zurückgezogen wurde. Finde ich ziemlich besch***. Hätte man mir ja gleich sagen können. Und wenn ich wechseln könnte, würde ich natürlich keine Verkürzung wollen. Mir geht's darum, dass ich es in meiner jetzigen Firma keine zwei Jahre mehr aushalte. Und ich mir sowas wie jetzt z.B. nicht gefallen lasen möchte. Also wie gesagt, bei einem Wechsel würde ich noch restlichen 2 Jahre Ausbildung machen wollen... Wenn diese Beurteilung schlecht ausfällt (um wie esagt die Verkürzung zu verhindern), kann man da nix machen als Azubi? Wenn sich die IHK mit meinen Betrieb in Verbindung setzen wird, dann wird mein Chef nicht sagen, dass ich fachlich sehr gut bin (obwohl ich das bin, was mir mein Ausbilder immer wieder bestätigt). Wenn man ein 1er Zeugnis hat, der Betrieb jedoch nicht zustimmt, wem glaubt die IHK dann mehr??? Ich meine, wer so ein Zeugnis hat, der ist doch im Betrieb genauso fleißig und fachlich sehr gut wie in der BS, oder? Ich bin echt gespannt, wie die IHK dann entscheidet... Muss der Betrieb die Ablehnung bzw. die "falsche" schlechte Beuteilung begründen?? mfg
  22. Also das Einverständnis der Firma braucht man in dem Fall nicht. Man stellt den Antrag selber (als Azubi) und schickt das Zeugnis der BS und eine betriebliche Beurteilung mit. Wenn man diese nicht bekommt (was ja der Fall ist, wenn der Berieb die Verkürzung des Azubis verhindern will), geht's glaube ich gar nicht. Auf jeden Fall wird sich, wenn man den Antrag gestellt hat, die IHK mit dem Betreib in Verbindung setzen. mfg newbie
  23. Nein, also mit i.A. unterschreibe ich nicht. Ich dachte nur, dass man mit i.A. unterschreiben muss, wenn man Firmenpapier verwendet. Also was ich vorhab: Antrag auf Firmenpapier mit Firmenadresse usw. aber ohne i.A. Zum Schluß schreibe ich wie schon gesagt: Mit freundlichen Grüßen Mein Name Firmenname Geht das so in Ordnung?? mfg newbie
  24. Und wie hast Du das damals geamacht? Hat dir jemand "geholfen" und so ne Beurteilung geschrieben? Bei mir wird das wahrscheinlich nciht passieren, da sich niemand gegen den Chef stellen will. Haben zwar alle die große Klappe, aber wenn's drauf ankommt die Hosen voll... Muss man da nicht ein Formular ausfüllen? Oder reicht dieser formlose Antrag und ich werde, wenn dieser genehmigt wird, zur AP automat. angemeldet? Ohne dass der AG zustimmt? Das wär ja super... Also hat man, wenn ich das hier richtig verstehe, auch als Azubi ein Recht auf ein Zwischenzeugnis? Falls das mit der vorzeitigen Zulassung nichts wird, würde ich nämlich evtl. versuchen, die Ausbildungsfirma zu wechseln. Daher hätte ich gerne, bevor mein AG weiß dass ich gehen will, eine Zwischenzeugnis. Später würde das Zeugnis nämlich entspr. schlecht ausfallen, wenn sie wissen dass ich gehe... Was muss in dieser Beurteilung eigentlich drinstehen? Wie detailliert muss sie sein? Ich habe vor der Ausbildung ein Praktikum in dieser Firma gemacht, und über diesen Zeitraum ein Praktikumszeugnis bekommen (ca. 1 Jahr nachdem ich es (immer wieder!!) angefordert hatte). Würde dies als Beurteilung reichen, oder muss die Beurteilung zwingend über den Ausbildungszeitraum gehen?? Wie gesagt, wird sich niemand gegen den Chef stellen... Und wenn sie wissen, wofür ich die Beuteilung brauche, werde sie mir keine ausstellen, da sie verhindern wollen, dass ich die Prüfung vorziehe... Bin sehr gut und ein günstige Arbeitskraft, das ich der Grund... Kann man da echt nix machen als Azubi? mfg newbie
  25. Ich möchte einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur AP stellen. Und den stelle ich persönlich, heißt das, ich DARF ich gar nicht auf Firmenpapier schreiben? Auch nicht, wenn ich mit i.A. unterschreibe? Im unteren Teil schreibe ich Mit freundlichen Grüßen Mein Name Firmenname. Darf ich das? mfg

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