Das glaube ich nicht, denn wir hatten so einen fall vor kurzem im wirtschaftsprivatrecht und uns dozent (12 jahre richter am Arbeitsgericht frankfurt und jura prof) hatte so einen fall, das jemandem doppeltes gehalt gezaht wurde, mit dem hat er seiner freundin einen teure buchreihe gekauft und vor gericht behauptet, das er ihr nur den band gekauft hat, weil er doppeltes gehalt für einen monat bekommen hat. Man konnte ihm nicht das gegenteil beweisen und so kannte die das geld nicht zurückfordern (aus unrechtmäßiger bereicherung, da er ja nicht bereichert war, sondern seine freundin). In Dt gilt immer noch im zweifel für den angeklagten.
@tschaka: hat es wohl, wenn du das geld für dich ausgibst ist es wiederrum unrechtmäßige bereicherung.