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Rohde

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Beiträge von Rohde

  1. Als erstes mußt Du natürlich feststellen, welches Board welchen Herstellers Du hast. Dies läßt sich am besten über diese elendig lange Nummer herausfinden, die am Anfang des Bootvorgangs angezeigt wird. Mittels dieser Nummer kannst Du unter http://www.wimsbios.com/ herausfinden, welchen Chipsatz Dein Board hat, welcher Hersteller welches Board hergestellt hat. Du solltest natürlich wissen, welches BIOS Dein Board verwendet. Je nach BIOS wählst Du auf der o.g. Seite im oberen linken Bereich "Award-Numbers" oder "AMI-Numbers" aus. Der Rest wird auf der darauf folgenden Seite erklärt. Solltest Du dabei Probleme haben, poste die Nummer hier einfach mal. Sollte die Nummer beim Booten ausgeblendet werden, bevor Du sie abgeschrieben hast (was sehr wahrscheinlich der Fall sein wird), drück während sie sichtbar ist einfach die Pause-Taste.

  2. Wie Du selbst anmerkst, liegt das Copyright beim U-Form-Verlag. Deine Frage ist also vergleichbar mit der Frage "Auf welcher Warez-Site kann ich mir Spiel XYZ saugen?".

    Was glaubst Du, wieviele Antworten Du darauf bekommen wirst? Ich denke mal, daß das nicht viele sein werden.

    Eine preisgünstige Lösung, die rechtlich im sauberen Bereich bleibt, wäre eine Umlage in der Klasse, von der Ihr Euch einen kompletten Satz Prüfungsaufgaben beim U-Form-Verlag kauft und diese dann jeder mal mit nach Hause nimmt.

    [ 25. Juni 2001: Beitrag editiert von: Rohde ]

  3. Ich hatte das Vergnügen, kurzfristig mit AIX arbeiten zu dürfen. Große Unterschiede zu Linux in der Bedienung gibt es nicht. Als Shell hatte ich damals die Korn-Shell. Die bei Linux sehr häufig benutzte bash soll aber kompatibel zur Korn-Shell sein. Als GUI kam damals bei mir CDE zum Einsatz, daß etwas anders gestaltet ist als KDE. Aber wer braucht schon GUIs. :)

  4. Ein Zurück-Button, der immer sichtbar ist? Mein erster Gedanke ging dahin, daß der Zurück-Button des Browser doch sowieso immer zu sehen sei (außer, wenn man per JS ein Fenster ohne toolbar öffnet), was soll also diese Frage.

    Nachdem Du dann - aus meiner Sicht sehr ungenau - das Problem beschrieben hast, konnte ich mit etwas Phantasie doch noch erahnen, was Du vielleicht meinst.

    Unter [url=http://www.ring-apotheke.com/pkworld/javascripts/navigation/always_on_bottom_menu.htm]http://www.ring-apotheke.com/pkworld/javascripts/navigation/always_on_bottom_menu.htm[/uR L] findest Du die Lösung. Scroll einfach mal runter und beobachte die Linkleiste am unteren Bildschirmrand.

    [ 22. Juni 2001: Beitrag editiert von: Rohde ]

  5. Das baust Du in die Seite ein, von der aus das Fenster aufgerufen werden soll. Läßt Du function fenster() und die beiden geschweiften Klammern weg, wird das Fenster gleich beim Start der aufrufenden Seite geöffnet.

    Willst Du das Fenster per Link öffnen, läßt Du alles so, wie es ist und setzt den Link wie folgt:

    <a href="Javascript: fenster();">Fenster auf</a>

  6. Powerline von RWE günstig? Nicht, wenn man den Stromverbrauch des PLC-Modems von Ascom berücksichtigt. Das langt mit knapp 100W nämlich richtig kräftig zu.

    Wesentlich besser hingegen scheint die Oneline-Box der Oneline GmbH (E.ON Konzern). Das Teil hat nur eine Leistungsaufnahme von ca. 25W.

  7. Bei http://www.suicidal.de findest Du unter Unterlagen/Prüfungen - Abschlußprojekte das Projekt von Timo Merten, mit dem ich das Vergnügen hatte, lernen zu dürfen. Es ist die Nummer 20.

    Er hat im Rahmen der "N21- Schulen in Niedersachsen online"-Initiative für eine Schule ein Konzept zur Einrichtung eines Schulungsraums erstellt. Die Einrichtung des Schulungsraums selbst war nicht Bestandteil des Projektes, sondern nur die Konzepterstellung. Neben den Raummaßen hat er dabei auch auf ergonomische Aspekte wie z.B. die Lichtstärken geachtet.

    Bewertet wurde seine Arbeit mit einer 2. Da Timo IT-Systemelektroniker gelernt hat, liegt der Schwerpunkt seiner Arbeit aber auf dem technischen Teil.

    [ 21. Juni 2001: Beitrag editiert von: Rohde ]

  8. Meines Wissens nach gibt es eine solche Regel nicht. Weder die Verordnung zur Berufsausbildung noch das Berufsbildungsgesetz schreibt etwas darüber. In irgendeinem Forum (evtl. sogar in diesem) habe ich aber mal gehört, daß diese Regelung nur für minderjährige Prüflinge bestehen soll. Der Poster konnte dies aber nicht durch entsprechende Gesetzestexte bzw. Verordnungen belegen.

    Bei einigen Unternehmen ist dies aber so geregelt, daß die Prüflinge den Tag vor der Prüfung frei haben.

  9. Original erstellt von Florum:

    <STRONG>Ich habe jetzt keine Ahnung ob eine Firma einem Lehrling das "Verkürzen" verbieten kann, ...

    </STRONG>

    Eine Firma braucht einem Lehrling eine Verkürzung gar nicht zu verbieten. Es reicht aus, wenn sie die Zustimmung dazu nicht gibt.

  10. Original erstellt von Technician:

    <STRONG>Kommen die, die verkürzen, in eine Extra-Klasse? Wenn nicht, dann wäre das doch blöd, oder?!</STRONG>

    Bei mir war es so, daß ich auch weiterhin in der gleichen Klasse geblieben bin. Und ich gehe auch mal davon aus, daß das der Normalfall ist. Schließlich würde das für die Schule einen riesigen Aufwand für wenige Schüler bedeuten, denn es müssen dann ja weitere Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden (incl. Planung für Räume, die durch mehrere Klassen genutzt werden), entsprechendes Lehrpersonal muß vorhanden sein und so weiter.

    Es wird erwartet, daß Du Dir die Lerninhalte, die in dem Zeitraum drankommen würden, den Du verpassen würdest, selbst aneignen wirst. Meiner Meinung nach ist das auch völlig okay so.

  11. Aus Deiner Sicht mag "mehr Geld" ganz klar Pro sein. Der Betrieb sieht das wahrscheinlich etwas anders, da er ja dann eine billige Arbeitskraft durch eine normal bezahlte ersetzen würde, wobei das Know-How keinen Unterschied aufweisen würde. Demnach kann man von "puren" Vor- und Nachteilen nicht sprechen.

  12. Zu Deiner Arbeitszeit hat kann ich promillo nur zustimmen. Wenn es keine andere Regelung gibt, gilt das Arbeitszeitgesetz. Andere Regelungen dürfen für Dich aber nicht schlechter als die im ArbZG getroffenen Regelungen sein.

    Nach §3 ArbZG heißt das, daß man pro Werktag max. 8 Stunden arbeiten darf, im Ausnahmefall auch mal bis zu 10, die dann aber im Halbjahres- bzw. 24-Wochendurchschnitt wieder auf 8 ausgeglichen werden müssen. Sollte in Deiner Firma auch der Samstag als Werktag gelten, so sind demnach bis zu 60 Stunden Arbeit drin, die aber wieder ausgeglichen werden müssen.

    Was die Übernahme der Kosten angeht: Ich nehme mal an, daß es sich dabei nicht um die Kosten einer vorher gegangenen Ausbildung handelt, sondern um ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung eines Studiums. Solche Regelungen sind dabei durchaus üblich. Pro Jahr gilt dann ein bestimmter Betrag als abbezahlt, so daß nach Ende der Verpflichtungszeit das Darlehen komplett abbezahlt ist.

    Sollte es für normale Mitarbeiterschulungen sein, halte ich eine solche Regelung aber für äußerst zweifelhaft, da sie eine unangemessene Benachteiligung des Mitarbeiters darstellen.

  13. Ich befürchte, Du hast da was in den falschen Hals bekommen, sprich mißverstanden. Mich stört gar nichts daran, daß man behinderten Menschen das Leben einfacher gestaltet, ganz im Gegenteil. Nur frage ich mich, ob ein solches Konstrukt, wie ich es oben geschaffen habe, theoretisch möglich ist, oder ob es auch für eine solche Vorgehensweise ein Gesetz gibt, die das unterbindet.

    Übrigens habe ich einen kleinen Fehler dabei gefunden: In Artikel 3 GG heißt es genau: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Vorteile gegenüber anderen darf man behinderten Mitbürgern demnach einräumen.

    Übrigens habe ich meine Abschlußprüfung schon seit einiger Zeit hinter mir, so daß mir eine derartige Verfassungsklage, wie von Dir angesprochen, keinen Vorteil bringen würde.

  14. Original erstellt von viris:

    <STRONG>Ausserdem steht im Rahmenplan der Begriff "Datenbanken" und nicht "SQL-Datenbanken". Wir haben also intensiver "Access" gehabt und da kann man dann mit SQL-Befehlen nix anfangen*grins*.

    [ 07. Juni 2001: Beitrag editiert von: viris ]</STRONG>

    Scheint ja nicht allzu intensiv gewesen zu sein, mit SQL und Access kann man schon 'ne ganze Menge anfangen.

    Da SQL wahrscheinlich die am weitesten verbreitete Möglichkeit ist, mit Datenbanken umzugehen, ist es eigentlich ein Muß, das durchzunehmen.

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