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Rohde

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Beiträge von Rohde

  1. Mehrfach habe ich jetzt schon in verschiedenen Foren davon gelesen, daß bei einigen von Euch, die jetzt die Prüfung (teilweise) geschrieben haben / schreiben wollten, soziale Bindungen auf's Spiel gesetzt wurden bzw. diese einer harten Prüfung unterzogen werden.

    Da war zu lesen, daß jemand bereits viele Freunde durch die Prüfungsvorbereitung verloren hat. Ein anderer wird durch die anstehende erneute Vorbereitungsphase seine Ehe auf's Spiel setzen.

    Der letzte Beitrag dazu war von Le Dompteur ( http://www.fachinformatiker.de/cgi-bin/ubbcgi/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic&f=3&t=000930 ), der gestern schrieb, daß viele seiner sozialen Beziehungen am Prüfungstag schon auf höchstem Krisenniveau waren.

    Meiner Meinung nach gehen Freundschaften und Ehen doch nicht in die Brüche, weil man sich intensiv auf eine Prüfung vorbereitet. Sollte ich mich in diesem Punkt irren (dann muß die Welt heutzutage aber schon ganz schön krank sein), sollte man sich die Auswahl seiner Freunde / Partner wohl doch etwas genauer überlegen.

    Es wäre schön, wenn einer der Betroffenen mal etwas darüber schreiben könnte, auf welche Weise seine sozialen Beziehungen gelitten haben.

    Übrigens: Ich weiß, daß es nur sekundär etwas mit dem Forum-Thema "Prüfung vor der IHK" zu tun hat, fand es aber doch irgendwie ganz passend. Außerdem werden sich die meisten der Angesprochenen wohl hier tummeln.

    Schönes Wochenende.

  2. Original erstellt von Beginner:

    <STRONG>Das waren noch Spiele, desen Schwerpunkt nicht die grafische Architektur war, sondern der Spielspaß.</STRONG>

    Endlich mal jemand, der es so sieht, wie ich.

    Elite, Giana Sisters, Katakis, R-Type, IK+, Maniac Mansion, Zak McKracken, Summer Games, Winter Games, Operation Wxxx (indiziert, auch wenn es äußerst stupide war, war es doch kult, was ich leider nie verstanden habe), The last Ninja-Reihe, Test Drive ...

    Ist es jemandem aufgefallen? Das sind alles Spiele aus der C64-Ära. Damals mußte man seine Fantasy noch ein wenig anstrengen, um richtig in die Spielwelt einzutauchen. Das wird einem heutzutage leider durch opulente Grafik- und Soundorgien abgenommen.

    Aber zum Glück gibt's ja Emulatoren.

  3. Ich habe meinerzeit die Dokumentation aufgeteilt. Der erste Teil (Projektbericht) befaßte sich mit dem Projekt an sich. Dabei wurden u.a. die einzelnen Projektphasen beschrieben. Auf diesen Teil bezog sich auch das Seiten-Limit der IHK. Der zweite Teil war die Betriebsdokumentation, die ich komplett in den Anhang gesteckt habe. Dort waren dann unter anderem Installations-Beschreibungen für den Server, den ich aufgesetzt habe, Quellcodes, Struktogramme und so weiter zu finden. Anhand meiner mit "Sehr gut" benoteten Projektdokumentation beantworte ich Deine Fragen mal wie folgt:

    1. Ja.

    2. Es sollte meiner Meinung nach keine Schulungsunterlage werden. Das kommt aber auch auf Dein Projekt an.

    3. Nein.

    Sieh Dir doch einfach mal die Projektdokus an, die Du bei Suicidal.de und Begga.de finden kannst.

  4. Original erstellt von Saga:

    <STRONG>Wie schaut denn die ganze Geschichte aus, wenn nur der Betrieb nicht zustimmt? </STRONG>

    Ziemlich schlecht. Das wäre ja eine einseitige Änderung Deines Ausbildungsvertrages. Der Betrieb wird schon einen Grund haben, Dir die Verkürzung zu verweigern.

  5. Ich habe es so gemacht, daß ich jedes meiner Skripte grafisch schön aufbereitet habe, oben beschrieben habe, was das Skript macht (Autor und Datum nicht vergessen) und anschließend jeden Abschnitt noch einmal mit entsprechenden Bemerkungen (Datenbankverbindung aufbauen, SQL-Statement absetzen, Datenbanverbindung schließen, ...) versehen.

    Hauptsache Du dokumentierst den Quellcode überhaupt.

  6. Folgende Bedingungen mußt Du erfüllen:

    - Durchschnitt letztes BS-Zeugnis < 2,5

    - Zustimmung Betrieb

    - Zustimmung BS

    Das verpackst Du in einem formlosen Schreiben an die IHK, die daraufhin ihre Zustimmung erteilen wird.

    Die einzige gesetzliche Grundlage, die ich auf die Schnelle gefunden habe ist §37 der Handwerksordnung, in der es in Absatz 1 heißt: "Der Lehrling (Auszubildende) kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen."

    Zu dem Thema habe ich auch entsprechende Infos und ein Beispielschreiben auf meiner Homepage.

  7. Hi Uli,

    ich muß zugeben, daß ich mir bei der Bezirksregierung auch ein klein wenig unsicher bin, ob das die richtige Adresse ist. Meines Wissens nach sitzen da aber die Schuldezernenten.

    Ich habe mich übrigens ebenfalls selbst hingesetzt, wenn Leerlauf war. Ein Beispiel dafür ist das Gebiet "Software-Ergonomie". Weder der Betrieb, noch die Berufsschule kam auf dieses Thema zu sprechen. Ergo: autodidakt! Und wenn ich mir meine Abschlußprüfung vom Januar diesen Jahres ansehe, war es ein Volltreffer, da das Thema auch dran kam.

    Als Verkürzer stehe ich mit einigen aus meiner ehemaligen Berufsschulklasse immer noch in Kontakt. Ich habe sowohl den Lehrern als auch den Schülern geraten, sich dieses Thema anzusehen, bzw. es zu unterrichten. Entsprechende Materialen bzw. Informationsquellen habe ich den Lehrern ebenfalls zur Verfügung gestellt. Und was hat sich bisher getan? Nichts. Na ja, die haben ja immerhin noch knapp eineinhalb Wochen Zeit bis zur Abschlußprüfung.

    Auch das Herunterschütteln von Dozenten ist sonnenklar. Der Anteil der Leute, die Lehramt in Richtung EDV machen ist wohl eher verschwindend gering. Die meisten gehen eh in die Wirtschaft, da dort die Gehälter ein klitzeklein wenig höher sind. Bei uns an der Schule wurde damals der Schritt gemacht, Gastdozenten aus den einzelnen Betrieben einzuladen, die dann einzelne Themen lehrten. Leider beschränkte sich das auf zwei mal, aber immerhin ein erster Schritt in eine Richtung, die ich nicht für verkehrt halte. Auf diese Weise können auch die Lehrer ihr Wissen noch erweitern, ohne das sie dafür extra Schulungen besuchen müssen, die die Schulen aufgrund der Kassenlage eh nicht bezahlen können.

    Auch was die Formulierung der Rahmenlehrpläne und der Ausbildungsrahmenpläne angeht gebe ich Dir recht. Sie sind wirklich sehr schwammig gehalten, so daß man alle möglichen Inhalte daraus ableiten kann. Das hat sowohl Vorteile als auch Nachteile. Der Nachteil ist halt, daß niemand so genau weiß, was eigentlich gelehrt werden soll. Ein Vorteil dabei ist aber, daß diese Pläne entsprechend zukunftssicher gehalten sind und nicht bei jeder technischen Neuerung aktualisiert werden müssen.

    Trotzdem kann ich jedem nur raten, Mißstände anzuprangern. Auch laut und öffentlich, wenn es sich nicht vermeiden läßt. Denn, wenn niemand etwas kritisiert, wird es für gut gehalten und wird nicht verändert/-bessert.

  8. Sollte sich das Problem nicht intern lösen lassen, geht doch einfach mal an die Öffentlichkeit. Das ist für die Schule zwar wie ein Tritt zwischen die Beine, aber wenn alles andere nicht hilft ...

    Vielleicht erzielt Ihr damit ja eine Änderung. Ihr könntet z.B. in einem Brief an die IHK oder an die Bezirkregierung auf die Mißstände in Bezug auf die Ausbildung an der Schule hinweisen. Auch ein Leserbrief in einer Tageszeitung könnte Denkanstöße geben. Dabei solltet Ihr darauf achten, daß die komplette Klasse hinter der Aktion steht. Die Verantwortlichen an den Schulen haben es nämlich überhaupt nicht gerne, wenn ihre Schule öffentlich kritisiert wird. Da gibt es dann nämlich immer unbequeme Fragen von deren Vorgesetzten.

    Ich habe mir damals erlaubt, einen Brief an die IHK zu schreiben. Der hat für ganz schön Wirbel gesorgt. Obwohl im Vorfeld die ganze Klasse immer die im Brief beschriebenen Zustände kritisiert hat, stand der größte Teil auf Anfrage nicht dahinter. Schade. Ich hatte damals den Eindruck, daß sich jeder gedacht hat, daß wenn er sich jetzt meldet, er würde hinter dem Brief stehen, bestimmt irgend etwas gefragt werden würde (bloß nicht auffallen). 2-frozen, der hier ja ebenfalls postet, stand damals übrigens hinter der Aktion.

  9. Ja, es gibt bestimmte Sachen, die gelehrt werden müssen. Was der Betrieb davon leisten muß, steht im Ausbildungsrahmenplan, den Du zu Beginn Deiner Ausbildung ausgehändigt bekommen haben mußt (das ist dieses DIN A5-Heftchen mit der Verordnung über die Berufsausbildung vorweg). Was die Schule lehren muß steht im Rahmenlehrplan.

    Beides findest Du übrigens auf meiner soeben komplett neu gestalteten Homepage. Da ich dazu gerade die URL umgeleitet habe, kann es sein, daß Du unter http://www.tobiasrohde.de noch die alte Seite findest. Mit Sicherheit funktioniert aber http://rohde.exit.mytoday.de/homepage

  10. Als ich den Beitrag von McL vom 12.02.2001 (1. Seite) gelesen habe, fiel mir sofort die Geschichte von dem WordPerfect-Hotliner ein, die ja gewisse Parallelen aufweist.

    Leider habe ich den Text damals nicht mehr gefunden. Danke Vampire.

    [ 03. Mai 2001: Beitrag editiert von: Rohde ]

  11. Oh, das ist ganz einfach geregelt. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sagt in §7(4) "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.", d.h. er verfällt nicht, sondern muß ausgezahlt werden.

    Solltest Du nach dem Bestehen Deiner Prüfung weiterhin für den Betrieb tätig sein, so solltest Du in Deiner Vetragsverhandlung danach fragen, ob es möglich ist, den alten Urlaub noch mit in das neue Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Viele Unternehmen lassen sich in Hinblick auf die Arbeitnehmerzufriedenheit darauf ein. Sollte Dein Arbeitgeber sich nicht darauf einlassen, so gilt §7(4), da Dein Arbeitsverhältnis ja mit dem Bestehen der Prüfnug endet.

    Den kompletten Gesetzestext findest Du beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter der URL http://www.bma.bund.de/download/gesetze/BUrlG.htm

  12. Die Antwort auf alle Deine Fragen ist ... 42!

    Wieso kannst Du die Sterne am Himmel sehen?

    a) Deine Augen funktionieren.

    B) Sie gehören zur Milchstraße und entfernen sich mit uns in die gleiche Richtung bei gleicher Geschwindigkeit vom Zentrum des Universums.

  13. Das ist nicht ganz korrekt. Bei W9x ist QBasic mit dabei, was man mit QuickBasic durchaus vergleichen kann. Nur lassen sich mit QBasic keine lauffähigen exe-Files erstellen.

    Ich persönlich habe aber noch nicht gehört, daß Microsoft QuickBasic zum Kopieren frei gegeben hat. Deshalb denke ich, daß es sich bei allen im Internet verfügbaren Versionen um Raubkopien handelt. Deshalb setze ich hier mal keinen Link (wird hier gar nicht gerne gesehen).

  14. Was der Betrieb dem Auszubildenden beizubringen hat (Mindestanforderungen) steht im Ausbildungsrahmenplan. Der Teil, den die Berufsschule vermitteln muß wird im Rahmenlehrplan aufgelistet.

    Dummerweise sind beide etwas schwammig gehalten, um sie nicht bei jeder kleinen technischen Neuerung anpassen zu müssen. Deshalb wirst Du da nichts über CAPI-Schnittstellen und Parallel-ISDN-Datenflüsse finden, sondern nur etwas wie "Öffentliche Netze, Dienste" und einen groben Umriß dessen, was Du anschließend für Fertigkeiten nud Kenntnisse haben sollst.

    Und überhaupt: "Er muß das ja auch nicht alles wissen, er macht die Ausbildung ja nicht." Das ist in soweit schon ganz richtig. Der Betrieb hat sich aber vertraglich dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, Dir die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten beizubringen. Natürlich ist es schwer, das seinem Chef so beizubringen (ist ja schließlich ein recht ordentlicher Tritt vors Knie, der bestimmt auch nicht gerade zur Klimaverbesserung beiträgt). Aber wenn es alles nichts hilft ...

    Und wenn Dein Chef Dein Ausbilder ist, dann ist "dafür hat er keine Zeit" ein richtiges Armutszeugnis für seine Tätigkeit als Ausbilder.

  15. Was die Zugehörigkeit des Deckblatts und des Inhaltsverzeichnisses angeht, habe ich im Gegensatz zu CaptainKirk noch nie gehört, daß das dazugehören soll.

    Ich habe die Seiten damals nicht dazugezählt und bin ganz gut damit gefahren. Außerdem habe ich meine Dokumentation in mehrere Teile aufgeteilt:

    - Deckblatt

    - Inhaltsverzeichnis

    - Projektbericht (7 Seiten)

    - Anlagen

    Das 10-Seiten-Limit bezog sich auf den Projektbericht, in dem ich auf die einzelnen Projektphasen eingegangen bin (Voruntersuchung, Planung, Realisierung, Abnahme, Abweichungen vom Projektantrag). Den ganzen technischen Teil, habe ich in die Anlagen als Betriebsdokumentation (Serverinstallation, Datenbankmodell, Quellcodes, Struktogramme, ...) gesteckt. Der Prüfungsausschuß fands gut.

    Ruf doch einfach mal bei Deiner IHK an oder frag jemanden aus dem Prüfungsausschuß. Die werden Dir bestimmt weiterhelfen.

  16. 2 Vorstellungsgespräche, davon 1 Einstellungstest?

    Du solltest Dir mal Gedanken machen, was Du im Vorfeld evtl. für Fehler gemacht hast. Normalerweise ist die Ausbeute an Einladungen wesentlich höher, wenn die Bewerbungsunterlagen ordentlich sind. Vielleicht liegt es auch nur an der Anzahl der versandten Bewerbungen?!

    Auch für dieses Jahr solltest Du den Kopf noch nicht in den Sand stecken. Es ist häufig so, daß zu oder nach den Sommerferien in den Zeitungen immer steht, daß wasweißichwieviele Schüler noch eine Ausbildungsstelle suchen. Daraufhin starten dann Arbeitsamt, IHK und so weiter noch einmal Offensiven bei den Betrieben, um nicht vielleicht doch noch die eine oder andere Stelle locker zu machen.

  17. Original erstellt von Flori:

    <STRONG>Ich wüßte nicht, daß es dazu irgendwelche Pläne gibt, lasse mich aber da gern eines besseren belehren.</STRONG>

    Dann sei hiermit belehrt. ;)

    Ich erinner mich an meine Zeit als Zeitsoldat, bei der für die Gestaltung eines Unterrichts ein entsprechender Plan benutzt werden sollte, der sich auch sehr leicht für das Thema "Präsentation" verwenden läßt. Da ich davon zu Hause noch ein Exemplar rumliegen habe, werde ich das mal umsetzen und veröffentlichen.

  18. @CrachDown :

    Es ist durchaus möglich, daß der Betrieb ihn ausbildet. Da die Ausbildung zum großen Teil auch aus kaufmännischen Inhalten besteht, ist es denkbar, daß er erst die kaufmännischen Grundlagen beigebracht bekommt, da der Betrieb auf diesem Gebiet vielleicht auch viel mehr Kompetenzen vorzuweisen hat. Leider schreibt Flori darüber nichts und begnügt sich mit seiner pauschalisierenden Gleichung.

  19. Hilfreich ist es auch, wenn Ihr Euch in einer Gruppe trefft und Präsentationen übt. Jeder präsentiert ein Thema und wird dabei Video aufgenommen. Anschließend seht Ihr Euch es an und sprecht in der Gruppe über gute und weniger gute Aspekte Eurer Präsentation.

    Ich durfte (aus Termingründen leider erst nach meiner Abschlußprüfung) an einem Seminar zum Thema "Professionell präsentieren" teilnehmen, bei dem so verfahren wurde. Anfangs gab es zwar noch einige Hemmungen, aber die legten sich rasch.

    Angeboten wurde das z.B. von der Firma Stöger & Partner. Das soll jetzt aber keine Schleichwerbung sein. Ich habe mittlerweile mehrere Seminare von denen besucht und es hat immer sehr viel Spaß gemacht und eine Menge gebracht.

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