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mcp2004

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  1. Ich vermute die "Ausreisser" werden auf das gewünschte Format hinweisen. Der höchste Grundsatz ist natürlich immer, den Wunsch des Arbeitgebers zu beachten ! Wenn nichts genaues im Inserat steht, PDF verwenden, ansonsten immer den Wunsch erfüllen !
  2. Bei mir ist ein .doc erst mal ein Minuspunkt ! Bewerber-/innen der IT Branche sollte es doch schaffen ein PDF zu versenden. Ich kenne einige Firmen die doc´s nicht so gerne sehen, aber keine die an pdf´s was aussetzen würden.
  3. Äh ... warum sollte ich eine Eingangsbestätigung für E-Mails verschicken ? Wir machen das weder bei "normaler" Mail noch bei E-Mails. Und das mit dem "am besten telefonisch nachfragen" ... das hasse ich (!) wenn ich Bewerbungen per E-Mail wünsche:mod: kann man ja wohl auch per E-Mail nachfragen. Je nach Stelle kann es schon mal "Monate" dauern bis eine "normale" Antwort eintrudelt. Aus dem Bauch heraus würde ich frühestens nach 2-4 Wochen per Mail nachfragen, ob die Stelle schon besetzt ist.
  4. Ich verstehe nicht warum ein Einspruch mit einer guten 3 ? Sinnvoll ist das nur bei FORMALEN Mängeln. Kein Richter kann sagen "Also gut, geben wir dem armen Mädchen ihren Punkt". DAS kann nur der Prüfungsausschuss. Und im Prüfungsausschuss war man wohl der Meinung, das Du die 2 nicht verdienst.
  5. Was will der arme Arbeitgeber auch machen ... aber so etwas merkt man sich ... irgendwann bist Du dann für die Temperatur an deinem Arbeitslosenplatz selbst verantwortlich.
  6. Welche "Abzüge", ich gebe NIE Abzüge sondern Punkte nach dem Notenschlüssel. 78 Punke sind ein gute 3, nach Notenschlüssel: Eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung
  7. mcp2004

    Gehalt AE???

    Also immer diese Umfragen .. gerade die Ausbildung abgeschlossen ... so irgendwo zwischen 18000 und 24000 € Brutto/pa. Beim Focus glaub ich eher das es sich hier um das Wunschgehalt handelt.
  8. In allen Links geht es immer nur um Fälle, in denen das private Surfen NICHT ausdrücklich verboten wurde.... Daher empfehle ich allen Kunden privates Surfen und private E-Mails generell zu verbieten, bzw. sich unbedingt mit ihrem Anwalt über dieses Thema zu unterhalten. Somit ist mal auf der "sicheren Seite". Wie (und ob überhaupt) auf verstöße gegen solche Verbote reagiert wird, ist eine ganz andere Sache.
  9. Dann geh zum Aldi ... Vom Grund her gleich, ein Einzelshandels Verkäufer hat einen IHK Abschluss, der Fachinformatiker hat einen IHK Abschluss. Ich wage aber mal zu behaupten, das Du Dich nach einem Tag "Aldi" nach deinem "schlecht" bezahlten Schreibtischjob sehnst.
  10. Schrecklich, ich hasse diese www.meinestadt.de Einleitungen. Die Angebote stammen fast immer vom Arbeitsamt (ist und bleibt ein Amt). Das kann man i.d.R. leicht erkennen, dann schreibt doch bitte auch die Original-Quelle rein.
  11. Also mal von den Lücken abgesehen, mußt Du natürlich diesen Abbruch erklären ! Mal was anfangen und nicht beenden ist immer schlecht.
  12. Klar, und der stellt sich dann so lange quer bis alles den Bach runter geht.
  13. Die (oftmals) realistischen Alternativen: 40 Std / 6 Tage / 1350 € + Zulagen oder 0 Std. / 7 Tage / 0 € + ALG I oder II
  14. Na ja 14% KV sind nicht nötig, die günstigsten liegen unter 12 % ! Die Abgaben sind in der Berechnung zu hoch. (Zulagen ?). Bei 1800 ergibt sich eine LSt von 206.83 €. Z.B nachzurechnen unter www_nettolohn_de (oder vielen anderen Brutto/Netto Rechnern).
  15. I.d.R. wurden mir Gehaltswünsche in der Mehrzahl als Monatsbrutto angegeben (ca. 90%). Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld ist freiwillig und wird bei uns nicht im Vertrag erwähnt. Bei Angaben in Jahresbrutto teile ich dieses halt zum Vergleichen durch 12. Man muss da ein bischen unterscheiden, bei großen Unternehmen ist sicherlich Jahresbrutto angebracht, bei kleinen und mittleren wohl eher das Monatsbrutto.
  16. 1.400,00 EUR Brutto: Lohnsteuer:96,91 EUR Solidaritätszuschlag 3,18 EUR Steuern insgesam 100,09 EUR Krankenversicherung(12%) 96,60 EUR Pflegeversicherung 15,40 EUR Rentenversicherung: 136,50 EUR Arbeitslosenversicherung: 45,50 EUR Sozialversicherung insgesamt: 294,00 EUR Ergibt netto: 1.005,91 EUR und nicht knapp über 900. 20 Tabe Urlaub sind kein Witz, sondern der gesetzliche Urlaub. Wenn Du 30 Tage Urlaub und eine fürstliche Ausbildungsvergütung hat, so ist das keinesfalls der Standard, freue Dich einfach über die Großzügigkeit Deines Arbeitgebers.
  17. :helau: Na da hat man aber den Bock zum Gärtner gemacht. Es hätte mich auch sehr stark gewundert wenn eine Gehaltsumfrage einer Gewerkschaft nicht so ein aberwitziges Ergebnis erbracht hätte.
  18. Da stimme ich vollkommen zu. Nur weil immer wieder von aberwitzigen 2k bis 3k Gehältern zu lesen ist, sollte man nicht denken dies sei normal. Auf eine Stellenausschreibung 2005 ehielt ich als niedrigste Gehaltsforderung 900 €, dann mehrere mit 1200 - 1400 € (in der Spitze dann auch bis zu 3600 €). Die mehrzahl lag im Bereich bis. 1800 € und somit im "Vernünftigen" Bereich.
  19. Offensichtlich bekommst Du es eben nicht, da Du keinen Job hast. Also zuschlagen und da Du ja auch noch im Vertrieb tätig werden sollst, frage mal nach einer Erfolgsprovision !
  20. mcp2004

    Gehal OK?

    Völlig egal, das ist sehr viel für einen Berufsanfänger.
  21. Also der Schuß geht i.d.R. aber auch nach hinten los. Wenn ich Bewerbungen von "Job-Hoppern" sehe, fallen die gleich durch´s Raster. Im übrigen sind 20% oder gar 25% Erhöhung schon ein Hammer, und das ohne "Scheine" ? Als als AG würde ich daraufhin SOFORT darüber nachdenken, wie ich denjenigen ersetzen kann.
  22. Nein. Das kann man natürlich einstellen. HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\Microsoft\Windows NT\CurrentVersion\Winlogon\DeleteRoamingCache = 1 dann werden die zwischengespeicherten Profile beim Abmelden gelöscht. .. Ähm zumindes sollte das so sein, wenn nicht mal nach "profile hive cleanup" googeln, das ist ein Fix falls die profile doch nicht gelöscht werden sollten.
  23. Der Lichtbild Ausweis dient dazu, den Prüfling zu identifizieren. Bei uns verzichten wir auf die Vorlage, wenn ein Prüfer den Prüfling persönlich kennt (i.d.R. also der Berufsschullehrer). Ob der Ausweis gültig ist, ist eigentlich egal, Hauptsache auf dem Foto ist der Prüfling auch zu erkennen.
  24. Man sieht manchmal Stellenangebote. I.d.R. ist IMMER ein einschlägiges Studium Voraussetzung !

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