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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
    Hallo Joe und alle anderen, Ähnlich gestellt gab es die Frage sicher schon öfter, zum Verständnis beantworte ich das gern nochmal. Es gibt verschiedenste Gründe. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Threads in denen gestritten und beleidigt wird, irgendwann nicht nur zu Beschwerden, sondern auch zum Auschluss von Forumsmitgliedern führt. Ein Grund ist also auch der Schutz der User. Ein anderer Grund ist, dass wir hier Regeln haben. Oft genug gucken wir erstmal, ob es nicht doch mal klappt bestimmte und eigentlich unerwünschte Themen zu dulden und ob sie sachlich diskutiert werden. Nötigenfalls ermahnen auch mal, wieder gemütlich-sachlich zu werden. Klappt das nicht, tja, dann schliessen wir. Grund für Ermahnen, schliessen, Posting editieren, kann auch sein, dass es unhöflich für einen Threadersteller ist, dass sich entweder User über sein Problem lustig machen oder eben auch daran vorbei diskutieren. Der User sitzt aber wie auf heissen Kohlen und wartet auf eine Antwort/Hilfe wie auch immer. Ein anderer Grund kann z.B. sein, dass ein Thema dafür prädestiniert ist, Trolle aller Art anzulocken. Auch das hatten wir schon und ging im schlechtesten Fall auch schonmal bis zu persönlichen Bedrohungen, Neuanmeldungen im Minutentackt, Spam durch sämtliche Unterforen usw. Letzteres sind natürlich Extremfälle. Das heisst aber auch, im Zweifel einfach hinterfragen. Ihr könnt nicht immer den Grund kennen (weil für euch nicht alles vordergründig sichtbar ist) oder verstehen, wir formulieren vielleicht nicht immer für jeden verständlich oder möglicherweise habt ihr auch einfach mal eine Ermahnung o.ä. überlesen. Gründe gibt es eine Menge (von denen einige hier nicht erwähnte in früheren meiner Posting nachlesbar sind), es kommt eben immer auf Thema, Forum usw. usf. an. Ich sag ja, einfach fragen, wenn unverständlich. Am Rande bemerkt: Um denen, die bei dem sich entwickelnden topicfremden Thema mitdiskutieren würden, aber es nicht machen, weil sie gar nicht wissen, das das Thema existiert, die Möglichkeit einer Beteligung zu geben, wäre es aber ja auch möglich bei Aufkeimen des neuen Themas eine neuen Thread eben zu dem Thema aufzumachen und auf den anderen zu verweisen. Das liegt ja nun auch mit an euch. Was mir jedesmal auffällt ist, dass ganz schnell jemand mit Meinungsfreiheit um sich wirft. Verständlich (oder platt) gesagt an all jene, die das Wort Meinungsfreiheit so gern zur Hand haben: Wer sich in meinem Wohnzimmer nicht so benimmt, wie ich es möchte, den lade ich nicht nochmal ein. Möglicherweise schmeisse ich denjenigen auch schon vorher raus. Meinugsfreiheit ist nicht Beleidigen in privaten Bereichen. Aber gut ... Nochmal wiederholt, fragt im Zweifel nach, jeder Fall liegt anders. Und zu guter Letzt --> Thread verschoben nach "Fragen zum Board" bimei
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    1. Kann nur ein für das Forum zuständiger Mod oder Admins Anhänge freischalten. 2. Arbeiten auch Mods neben der Freizeittätigkeit hier. 3. Wenn Mods dann während ihrer Arbeitszeit mal hier surfen und lesen, lesen sie nicht nur die für sie interessanten Beiträge, wie manche User das machen. 3. kann also - Glück für das schnelle Freischalten bedeuten, weil der Mod das Thema überhaupt liest, oder -längeres Warten, weil viel nachzulesen ist für den Mod. Einfacher wäre es, wenn der User sich mal eben per PN bei einem zuständigen Mod meldet und um Freisvhaltung des Anhangs bittet. Dann muss man auch nicht nörgeln... :hells: bimei
  3. Ok, closed - ihr wisst warum. bimei
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Anwendungssoftware
    Verschoben --> Anwendungssoftware
  5. Vielleicht weil Du nicht bei jedem Sender den Inhalt kapieren würdest. :floet: Es gab Zeiten mit zwei Fernsehsendern, ohne Computer und den Informationsfluss des Internets. Stimmt, vielleicht sollte man die ganzen Sender, Internet usw. mal wieder wegnehmen, damit einigen klar wird, wie schwierig Informationsbeschaffung sein kann. Und gestritten wird dann in der Sandkiste, um Backförmchen ... Jetzt kommt mal wieder runter, sonst mach ich hier zu und das wird ein weiterer der üblichen Threads mit den üblichen Verdächtigen. Überrascht mich auch mal. bimei
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Nicht ganz, denn das ist gesetzlich geregelt. § 971 BGB Finderlohn (1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen. (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht. D.h., das "wieviel" über die 5% hinaus ist in deisem Fall Sache des Eigentümers. Auch bspw. "Eigentumserwerb des Finders" und "Rechte des Finders nach Ablieferung" sind gesetzlich geregelt. bimei
  7. Drück Dich bitte ab sofort im Forum sachlicher aus, ohne fäkalsprachliche, seitenhiebangehauchte oder eben z.B. herablassende Ausdrücke wie "alter im ernst". Und das ist mein ernst, weitere Entgleisungen der Art dulde ich nicht! bimei
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Mit einem absichtlichen "Durchfallen" verstösst man erstmal gegen das BBiG und im Grunde auch gegen den Ausbildungsvertrag. Man kann also sagen, das ist Aufforderung zu einer Straftat. bimei
  9. bimei hat auf beebof's Thema geantwortet in Plauderecke
    *mal wieder kurz reinhusch* Könnte aus "Unbreakable" sein, Samuel L. Jackson sagt das glaube ich. *weghusch*
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Doch, ich. Du darfst etwas mehr Geduld beweisen. Und schonmal eine Rückfrage, ohne den restlichen Inhalt gelesen zu haben (der Blick zur Schlussformel sozusagen): Warum steht dort nicht, warum Dir das Zwischenzeugnis ausgestellt wurde? bimei
  11. Und wo ist die Frage zu Deiner Antwort? Danke! bimei
  12. Moin, O-Ton Chef:"Wann bekommt denn die neue Mitarbeiterin ihr Notebook, mail, Zugriff auf die Server usw.?" Ich:"Welche neue Mitarbeiterin?" Chef:"Na die, die am 01.03. angefangen hat." :beagolisc Bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, das ist ein neuer Rekord im rechtzeitigen Bescheidgeben. *lach* Ist aber aus Blue Moon. :floet: Puh, Glück gehabt. Ich entäusche so ungern, weisst Du? *Kaffee zieh und Notebook suchen geh*
  13. Ich helf mal aus, da ich das gerade lese: Teil 1: Weihnachten in Kalifornien Teil 2: Flughafen Washington, kurz vor Weihnachten Teil 3: Sommer in New York (? *glaub*)
  14. "Können Fliegen fliegen?", "Kann Mr. Spock beamen?" Ok, her mit dem Krug. *grossen Schluck Ouzo nehm*
  15. FiSi's in VHS-Kursen Deutsch incl. Rechtschreibung beibringen? Gibts hier Ouzo? :beagolisc
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Tja, das liegt möglicherweise daran, dass "bei euch" keine Dozenten zur Verfügung stehen, die etwas anders lehren können. Du wärst doch aber z.B. ein Kandidat nebenberuflich abends für relativ wenig Geld das "Mehr" IT-mässsig zu unterrichten. Aua. Zwei Personen im Vergleich, also ein Teilnehmer an einem VHS-Kurs, bildet also bei Dir die Pauschalaussage für ganz Deutschland von VHS-Kursen abzuraten? Und noch dazu kennt Du die Person, die den VHS-Kurs in PHP gemacht hat mögl. gar nicht, weil "bei euch" ja maximal PowerPoint angeboten wird. Weia. aLeXL, letztmalig und diesmal deutlich: Hör auf mit Deinen Pauschalaussagen, deren Grundlage Deine vermeintliche Erfahrung ist, die aber meist nichtmal Deinen eigenen Tellerrand, geschweige denn einen allgemeinen, erreicht hat, sondern irgendwo schielend an Deiner Nasenspitze aufgehört hat. bimei
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    alligator und Der Kleine, mir war gestern schon fast klar, dass von euch beiden noch Postings hinzukommen werden, leider habt ihr mich nicht positiv überrascht. Also dann nun doch ein "Hinweis" von mir: Tragt eure Antipathie-Sticheleien auf anderer Ebene aus! Weitere Schlagabtausche wird hier und in ähnlich gelagerten Threads niemand mehr zu lesen bekommen. bimei
  18. Link zum Lesen, unter "Projektdokumentation"
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    http://forum.fachinformatiker.de/pruefungsaufgaben-loesungen/42947-alle-pruefungen-suchen.html
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    http://forum.fachinformatiker.de/abschlussprojekte/102430-hilfe-beim-uberarbeiten-projektantrags.html#post946301 hier closed
  21. Das kann Hawkeye gar nicht, aber ich oder einer der anderen DT-Mods. Seht dieses Posting als erhobenen Zeigefinger, ich wiederhole mich nicht. Und welche Konsequenz das auf künftige Threads "dieser Art" bis auf Weiteres wieder haben kann, sollte euch auch klar sein. bimei
  22. Ja, bitte vash, da bin ich auch sehr gespannt drauf. bimei
  23. Also meine Augen gehen vorm Anklicken eines Links immer kurz an den Browserrand, egal wo ich surfe. Insofern finde ich persönlich das nicht so schlimm, bzw. ist mir die "Funktion" vorher nie bewusst aufgefallen. Schlimmer finde ich, dass die Checkbox "Signatur anzeigen" angehakt ist, wenn ich so einige Signaturen sehe, die dann um das zigfache grösser sind, als das eigentliche Posting. :hells: Aber gut, das ist eine andere Sache. bimei
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Nein, kannst Du nicht. Aber nur deswegen, weil es falsch ausgedrückt ist. Du hast ja dann nicht als Externer an einer Prüfung teilgenommen, also auch keine Wiederholung. Richtig ist, Du kannst natürlich den zweiten Anlauf (zumindest im schriftlichen Teil) machen, ohne im bisherigen Betrieb angestellt zu sein. (U.a. darum heisst es im § 21 BBiG auch (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.) bimei
  25. *lach* Sorry und danke. Und Du verweist ja auch auf ein Posting, das ich nicht direkt verlinkt habe, passt doch. bimei

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