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charmanta

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Beiträge von charmanta

  1. anzumerken ist auch, daß die gesuchten Fachkräfte scheinbar nicht die unerfahrenen ausgelerneten FiSis (&co ) sind. Der Markt will für dieses geringe Geld eher die erfahrenen Hasen mit Berufspraxis. Und der Markt ist nach wie vor so im Eimer daß er sie bekommt.

    Zu den anderen Träumereien mag ich mich nicht mehr äußern. Dieses Thema haben wir quartalsweise, immer mit dem selben Tenor.

  2. verdammt. Was Punsch so anrichtet. Ich fürchte, grade nach dem Beweis der §, ich bin überrumpelt.

    Chief, lösch meine Frau, verkauf meinen Account ... ich geh aufs Altenteil :D

    *schäm* hast Recht. Ein Bier geht auf mich :e@sy

    ###

    7. Verlängerung der Ausbildung bei Nichtbestehen der Prüfung

    Besteht der Auszubildende die Gesellen-/Abschlußprüfung nicht – wobei grundsätzlich unerheblich

    ist, warum die Prüfung nicht bestanden wurde - so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin (§ 14 Abs. 3 BBiG).

    Eine Verlängerung tritt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 30.09.1998 – 5 AZR 58/98) auch dann ein, wenn der Prüfling krankheitsbedingt nicht an der Prüfung teilnehmen kann.

    Hierfür genügt, daß der Auszubildende spätestens 3 Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungs-

    ergebnisses die Verlängerung vom Ausbildungsbetrieb verlangt. Eine Zustimmung des Betriebes ist nicht erforderlich, die Verlängerung wird ggf. auch gegen den Willen des Betriebes automatisch wirksam. Die Verlängerung ist der Kammer unverzüglich schriftlich mitzuteilen (Mitteilungsformular).

    Der Auszubildende hat für den Verlängerungszeitraum Anspruch auf Ausbildungsvergütung in der zuletzt gewährten Höhe.

    Wird die erste Wiederholungsprüfung bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis.

    Besteht der Auszubildende die erste Wiederholungsprüfung nicht und stellt er (abermals) ein Verlängerungsverlangen, verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis bis zur zweiten Wiederholungsprüfung, wenn diese noch innerhalb der Höchstfrist von einem Jahr (§ 14 Abs. 3 letzter Satzteil BBiG) abgelegt wird. Die Beendigungswirkung tritt dann unabhängig davon ein, ob die zweite Wiederholungsprüfung bestanden oder nicht bestanden wird (BAG Urteil vom 15. März 2000 – 5 AZR 622/98)

    Quelle: Ratgeber Recht - Prüfung passt aber auch hier

  3. Eigentlich findest auch alles hier:

    Amazon.de: IT-Handbuch für Systemelektroniker/-in, Fachinformatiker/-in. Tabellenbuch (Lernmaterialien): Amazon.de: Günstige Preise bei Elektronik & Foto, DVD, Musik, Bücher, Games, Spielwaren & mehr: Heinrich Hübscher,Hans-Joachim Pete

    Diese Schwarte ist am Lehrplan angenähert. Ich benutz die selbst gerne, sowohl zum Nachschlagen, wie auch zum "Aufmunitionieren" ;)

    Aber beherzige auch den Rat von 1pruefer. Du musst sehen, ob Du wirklich ausgebildet wirst oder in der Ausbildung "verheizt" wirst. Letzteres habe ich leider auch schon gesehen ... das wäre der wööööööst case.

    Schau mal, was Dein Ausbildungsvertrag und die sachl. und zeitl. Gliederung der Ausbildung so hergeben

  4. die nächste mögliche Prüfung wäre dann im Sommer 08.

    Wenn Du nicht bestehst verlängert sich das Ausbildungsverhältnis automatisch, da es zielgebunden ist. Wenn Du diesen Abschluß also schnell haben willst und nicht mehr lange bei dem Laden als Azubi arbeiten willst ... darfst Du ganz einfach nicht durchfallen.

    Tip: nach meiner Erfahrung fällt in Doku/Präsi/FG nicht durch, wer sonst auch "normale" Noten hat. Durchfaller sind meist schwache Kandidaten mit komplettem mangelhaften Wissen und manchmal auch Oberschlaue, die absichtlich (!!) eine besch* Doku abgeben. Ja, sowas gibts auch

  5. wohaaaa ... Inhaltlich halte ich das Thema für bedenklich. Du suchst eine ( sorry, aber ich geh mal nach den Anzeigen einer CT, IX, etc ) einfache Software, die den Zugriff regelt. Das klingt eher nach einem ITK/ITSK Thema, wenn Du nicht mehr auf die etwaige Komplexität eingehst.

    Wenn ich Recht haben sollte, dann ist das Thema nicht fett genug, sorry.

    Die Abwicklung indes ist vorbildlich ... und ich hoffe, es gibt auch Zahlen zu sehen ?

  6. irgendwie fehlt mir in Deinem Projekt der rote Faden.

    Ist schon unklar genug, wieso Du einen (!) Server durch einen (!) virtualisierst. Dein Text ist da zu kurz.

    Und nun wird der neue auch gleich Fileserver ??

    Virtualisierst Du einen und baust einen physischen dazu oder wie stellst Du Dir das vor ? Dein Text ist, wenn man versucht zu verstehen was die Beweggründe sind und wohin Du willst, m.E. zu unklar.

    Achja, wo bleibt ne Kosten/Nutzenbetrachtung ?

  7. Paranoid ? Mangelndes Selbstbewusstsein ? Gestresst ?

    Das IST ein FiSi Projekt, weil Du ausweist, daß Du eine Lösung für das Problem suchst. Das ist zwar durchgekaut bis zum Kiefer, aber es ist formal korrekt.

    Der Titel ist unpassend, schreib lieber "Suche eines Systems ...." statt Integration. Wer den Text nicht liest vermutet sonst ne Klickorgie ( und das wäre dann wieder kein FiSi Projekt :D ).

    Gib mir noch nen Hinweis auf ne Kosten/Nutzenrechnung und sogar ich bin happy :e@sy

  8. Grundsätzlich kann sowas als Thema angenommen werden .... aber nicht so.

    Das ist alles viel zu kurz formuliert, ich sehe keine Kosten/Nutzenrechnung und keinen Hinweis, wie die Entscheidung für eine Anlage denn wohl begründet werden wird.

    Chief hat insofern völlig Recht, als das bei dieser Zeitplanung der Hauptteil in der Konfiguration der Anlage liegt. Das ist dann wirklich ein ITSE Thema. Der FiSi steckt sein Schmalz in die Auswahl der Anlage und die Feststellung der Anforderungen und der dazugehörigen Lösungen. Bitte diesbezüglich neu formulieren ... und mit mehr Worten ;)

    So richtig Sinn würde es machen, wenn ich in dem Antrag schon sehen würde, daß der FiSi im Rahmen des Projektes auch ein Pflichtenheft (!!!) schreibt und dieses dann erfüllt.

    Ne Anlage aus dem Styroporeimer holen, an die Wand dengeln und überall Hello World anzeigen zu lassen ( Absichtliche Polemik im Sinne der Übertreibung :D ) ist zu wenig für nen FiSi

  9. Naja es ist ja nicht nur der Auth Server

    Ich entscheide

    welche Firewall zum Einsatz kommt

    Welches WLAN Produkt zum Einsatz kommt

    Welche Art von Logging und auf welchem Server (Sorry habs in der Zeitplanung vergessen :( )

    U.a. weitere Entscheidungen:

    Das ganze muss auch noch in die bestehende Firewall Struktur eingepasst werden. Dafür muss ich entschieden, an welcher Stelle im Netzwerk der Zugang positioniert werden kann, um eine Gefährung des Firmennetzwerks auszuschließen. Außerdem müssen die Regelwerke mehrerer Firewalls dafür fehlerfrei angepasst werden, damit keine Löcher entstehen. Das bedarf genauer, geplanter Entscheidungen und Planung

    Nochmal ... es KANN durchkommen. Aber ob das zu Deinem Vorteil wäre bezweifle ich. Es sind lauter kleine Entscheidungen, keine große komplexe.

    Es wird darauf hinaus laufen, das der AccessPoint zwei getrennte Netzwerke ausstrahlen wird, um noch eine physikalische Abtrennung von Gast und Mitarbeiter Zugang zu erreichen.

    Ob das eine physikalische und sichere Trennung ist ? :cool:

    Ich bin eigentlich sehr optimistisch was den Umfang und den tiefgehenden Inhalt des Projektes angeht. Habe mir schon alles genau überlegt, auch die genaue Aufbereitung für die Doku und wieviele eigene Entscheidungen ich treffen muss. Habe da ein gutes Gefühl bei.

    Nun, ich bin nicht für Deine guten Gefühle zuständig. Mein Gefühl ist durchwachsen ohne Tendenz auf Geile oder Schmerz, wenn ich das mal so sagen darf.

    Mein Kollege hat vor einem Jahr das Thema gehabt: Absicherung des Schulungraums mit einer Firewall und Sicherheitslösung (Content Filtering)

    Da waren keinerlei kaufmännische Entscheidungen oder Rechnungen enthalten. Ich will das jetzt nicht schlecht machen, aber in diesem Forum würde man von einer Installationsarbeit sprechen.

    Stimmt. Aber ohne den Antrag gelesen zu haben werde ich das nicht bewerten. Es ist die Frage wie man so was verkauft. Für den einen ist das ein Stück ..... für den anderen das längste Stück ... Du weisst schon.

    Wir reden über Deinen Antrag.

    Chief, Der Kleine & Co, Eure Meinungen ?

  10. die Prüfung der Ausleuchtung ist normalerweise nicht Dein Ding als Fisi.

    Der Rest stimmt mich nach wie vor nicht glücklich. Das ist mir persönlich zu dünn, könnte aber durchkommen, wobei ich dann nicht sicher bin, ob das zu Deinem Vorteil wäre.

    Eigentlich baust Du *nur* ein WLAN auf und koppelst das mit einem vorhandenen Auth-Server. Die einzigen Entscheidungen, die du treffen wirst, scheinen die Hardware des Wlans zu betreffen, dies ist definitiv zu dünn.

    Die Anmerkung, daß Du protokollieren willst, findet sich in der Zeitplanung nicht wirklich wieder und wird SICHER ein interessantes Thema im FG ( "darfst Du das denn überhaupt ?? )

    ... ich rate vom Thema ab. Aus meiner Erfahrung wird ein PA, wenn er dieses Thema so akzeptieren würde, noch genauer in der Doku nach nachvollziehbaren komplexen Entscheidungen schauen. Diese sind bei dem Thema einfach nicht zu erwarten ( zumindest sehe ich keine Ansätze ).

    Finger weg oder komplett neu würzen.

    Ich kenne WLAN Themen eher mit:

    - Suche nach einer ztl. befristeten Zugangslösung mit Bonprinzip und Absicherung gegen das Hausnetz

    - Suche einer Lösung zur kompletten Isolation gegen das Hausnetz und Anbindung externer Standorte im Bereich außerhalb von Kabeloptionen

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