Zum Inhalt springen

charmanta

Moderators
  • Gesamte Inhalte

    6.810
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    146

Beiträge von charmanta

  1. vor 22 Stunden schrieb 0240:

    ich frage mich gerade was passiert wenn ich mich direkt an dem Kabel anschließe was bei mir Zuhause vom ISP ankommt und in den Router geht.

    Fangen wir mal damit an was das überhaupt für ein Kabel und Anschluss ist ?

    vor 4 Stunden schrieb Chris-Info:

    da sie Digitale Signale nicht in analoge umwandeln kann und umgekehrt.

    Selbst hier auf dem Dorf haben wir keine analoge Übertragung mehr

  2. vor einer Stunde schrieb Joey Frederick:

    Könnt ihr mir vielleicht erklären wie ich das ganze nun angehen soll, da es sich bei mir um ein Reales Projekt in der Firma handelt welches Nagios als Vorgabe sieht.

    Damit war das Projekt ungeeignet da vorbestimmt. Der PA erwartet von Dir nun, dass Du trotzdem Alternativen betrachtest und bewertest, dann aber darauf hinweist dass der Kunde Nagios will.

    vor 27 Minuten schrieb Joey Frederick:

    Könnte ich hier beispielsweise mehrere Migrationspläne auflisten und mich dann für den Plan entscheiden, der für uns am besten geeignet ist?

    Nein. Es geht um Alternativen zu Nagios.

    Man hat Dir verumutlich aus Zeitmangel ein ungeeignetes Thema unter Auflagen genehmigt. Da die Entscheidung der Hauptteil Deiner Kompetenz sein sollte musst Du hier auch glänzen. Die Migration ist eher unerheblich, die Entscheidung bringt Punkte

  3. vor 31 Minuten schrieb Bnce:

    ob man nicht sämtliche Screenshots aus der Durchführungsphase auch einfach in das Abbildungsverzeichnis packen kann

    alsooo ganz pauschal kann man das nicht sagen. ICH empfehle alle unwichtigen Screenshots und alle, die grösser als  1/3 Seite gross sind in den Anhang zu packen. Das gilt auch für Tabellen und Grafiken.

    Alles, was zum Verständnis nötig ist und nicht grösser als 1/3 Seite sollte meiner Meinung nach im Hauptteil bleiben.

  4. vor 2 Stunden schrieb Xalkar:

    Bei diesen aufgeführten Tätigkeiten sieht es so aus, als würden nicht ausreichen, um den Prüfungsausschuss ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu zeigen.

    bedeutet ganz klar ganz neues Thema

    keine Entscheidungen, kein kfm Ansatz. Das Thema ist tot...

     

    Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden.
    Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust ;)
    Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden.
    Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus.
    Gerne genommen werden:
    - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK )
    - Monitoring
    - Heterogenes Backup
    - Softwareverteilung
    - Massenbetankung

    Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu:
    § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
    (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
    (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
    1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren,
    2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen,
    3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben,
    4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen,
    5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie
    6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren.

    Aus der „Umsetzungsempfehlung des DIHK“

    Die Ausbildungsverordnung des jeweiligen IT-Berufes definiert klare Anforderungen für den betreffenden Prüfungsbereich:
    So sind zum Beispiel:
            −  kundenspezifische Anforderungen zu analysieren,
            −  eine Projektplanung durchzuführen,
            −  eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen,
            −  eine Soft- oder Hardwarelösung zu erstellen, anzupassen, bereitzustellen oder anzubie- ten,
            −  die Lösung qualitativ und/oder wirtschaftlich zu überprüfen und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentieren. Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rahmen nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen.
    Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen.

     

     

  5. EIne Kündigung während der Ausbildung und nach der Probezeit ist nach BBIG §22 nicht ganz einfach:

    (Zitat)

     

    § 22 Kündigung

    (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

    (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

    1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

    2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

    (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

    (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

     

    Bei Dir sind das vermutlich andere Gründe. In diesem Fall kommt es zu einer IHK Schlichtung und einer Güteverhandlung.

    Die einseitige Kündigung durch Dich mit Fortführung der Prüfung ist durch das BBIG so nicht abgedeckt.

    Also Anruf bei der IHK, aber nach BBIG wird Deine Kündigung nicht akzeptiert. Es sei denn, die IHK macht eine begründete Ausnahme

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...