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michaelxy

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  1. Es sind - so kams zumindes im TV - immer noch beide Rechtschreibungen erlaubt. Aus: "Das digitale Lexikon der populären Irrtümer" Die Rechtschreibung des Duden ist verbindlich Es gibt keine von der Duden-Redaktion in Mannheim überwachte »amtliche Kodifizierung der deutschen Rechtschreibung«. Richtig ist: Es existiert eine »Vereinbarung« der verbündeten Regierungen des Deutschen Reiches aus dem Jahr 1901, »eine einheitliche Rechtschreibung in den Schulunterricht und in den amtlichen Gebrauch der Behörden einzuführen und von dieser Rechtschreibung nicht ohne wechselseitige Verständigung untereinander und mit Österreich abzuweichen«. Diese einheitliche Rechtschreibung sollte in den Schulen mit Beginn des Schuljahres 1903/04, in den Behörden per 1.1.1903 verbindlich werden. Die »Vereinbarung« war kein Gesetz. Sie betraf auch nur die Schulen und den Schriftverkehr der amtlichen Behörden untereinander; eine irgendwie geartete Verpflichtung für das breite Publikum oder für die Parlamente und Gerichte ergab sich daraus nicht: Sowohl unsere eigenen Briefe als auch Gesetzestexte als auch Urteile, Beschlüsse und Verfügungen der Gerichte brauchen sich im Prinzip um den Duden nicht zu kümmern (und weichen auch tatsächlich öfters von ihm ab: das Bundesverfassungsgericht schreibt »der Einzelne«, der Duden verlangt »der einzelne«, und andere Abweichungen mehr). Das verbreitete Mißverständnis von der Allgemeinverbindlichkeit der Duden-Rechtschreibregeln geht vermutlich auf einen Beschluß der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder vom 19.11.1955 zurück, der so beginnt: »Die in der Rechtschreibreform von 1901 und den späteren Verfügungen festgelegten Schreibweisen und Regeln sind auch heute noch verbindlich für die deutsche Rechtschreibung«, gefolgt von dem Zusatz: »In Zweifelsfällen sind die im Duden gebrauchten Schreibweisen und Regeln verbindlich.« Dieser Beschluß ist aber größtenteils deklaratorisch und nur insofern konstitutiv, als er die Duden- Redaktion zum Schiedsrichter bestimmt. Und auch das nur für den amtlichen Schriftverkehr von einer Behörde zur anderen, auch wenn viele Germanisten das gern anders sehen; der Rest der Republik kann ohne Strafe schreiben wie er will. Lit.: Othmar Jauernig: »Glorienschein der totalen Amtlichkeit ... Die Rechtschreibung, der Duden und das Recht«, Forschung und Lehre 6/95, 332–334.
  2. Ich kann doch einem evtl Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt keine Tipps geben.
  3. 2800 wahr dem AA bestimmt zu hoch - deshalb haben die andere Zahlen genommen Realistisch sind wohl 1800 - 2000 als Bemessungsentgeld - du kannst natürlich noch Wohngeld beantragen und noch zum Sozialamt gehen.
  4. Azubigehlt 100 % bedeutet, dass das das Bemessungsentgeld ist (davon 60 %) das hatten die wohl gemeint) Dein Betrag kam zustande, da Sie einen Lohn angenommen haben, was Du verdienen würdest / 2 davon 60%. Un nicht Dein Azubigehlat war für die Berechnung ausschalggebend
  5. Du hast also Arbeitslosengeld Netto = Azubigehalt Netto bekommen ? Wie hoch war das dann ?
  6. schon klar - es ging aber darum, ob man das volle Azubigehalt bekommt - oder nur 60 % davon - es sind dann wolh nur die 60 %
  7. Es muss wohl nur als Bemessungsentgelt dienen - also das Azubighalt MINUS die 60 Prozent. Den bei mir haben sie zur Berechnung die 2200 € genommen, die mein ehemaliger Betrieb eingetragen hat. Sonst müsste ich ja wieder meine 570 € / Monat bekommen jetzt sind es aber nur 440 € ?????
  8. also ich bekomme 114 € wöchentlich in KA - hatte vorher 570 € Netto als Ausb.vergütung. Was ich nicht verstehen, warum das AA 1300 nimmt - weshalb soll denn dann der ehemaliger Arbeitsgeber überhaupt eintragen, was man verdienen würde. Bitte postet nochmal den Link, dass man als Arbeitsloser das Azubigahlt bekommen würde - ich denke das ist nur ein Mhytos. michael
  9. Also ich habe mich auch beschwehrt bei der IHK. Woraufhin die IHK anrief, und ein Gespräch anbot. Dort ist wirklich die Meinung, dass man nicht alles wissen könne und somit der Prüfling auch nicht mit rechnen kann überhaupt nach der Präsentation befragt zu werden. Bei mir waren die Prüfer absolute Laien - sie waren zu dumm um fachliche Fragen zu formulieren. Ich denke ich lass die IHK IHK sein und nehme die lausigen 72 Punkte.
  10. Ich kenne Deine Meinung - sie ist für mich irrelevant.
  11. http://devnull.owl.de/~caesar/rechtsmittel.html Ich schicke mein Beschwerde morgen an die IHK Karlsruhe ab - als ersten Schritt. Wenn die Behörde so *******e wie ihre Prüfer ist, wird das wenig bringen - aber es gibt ja noch Gerichte...
  12. letzter beitrag: ich kenne euer problem: es nennt sich "Stockholm Syndrom" Ich würde ja eure qualifizierten ergüsse gerne weiter belächeln :mod: - ~3 % waren ja brauchbar - mit solchen leuten wie ihr, kann´s ja mit der IT nur noch bergauf gehen - ausser powerpoint und mittelklasse eloquenz nix gewesen also spart euch eure energie für stockholm :uli
  13. Selbstverständlich kann man auch andere Fragen stellen, aber wenn die einzige Frage die sie überhaupt stellen etwas über Backup ist, dann kann das doch nur bedeuten, dass sie zu dem Thema nicht mal Fragen formulieren können. Und warum ich unzufrieden bin: Weil ich seit dem 1. "Ausbildungsjahr" immer eine 1 in Systemtechnik hatte, und nach der Prüfung eine 1 im Zeugnis habe. Ist meine Präsentation evtl. nicht der Renner, dann entspricht diese Note trotzdem nicht meinem Wissen / Fertigkeiten. Deshalb für mich absolut unverständlich: Weshalb man nach dieser furchbaren Präsentation, mir nicht die Möglichkeit gibt, Fragen zu beantworten. Wäre ich ein Prüfer, würde ich prüfen wollen, deshalb nennt man sie ja Prüfer, was der Kerl so drauf hat. Anders herum gesagt, ist ein vorsätzliches Nicht-Prüfen doch ein klarer Verstoss gegen die Prüfungsordung, weil der Prüfling mündlich NICHT geprüft werden kann, da anscheinend die Pfeifen nicht dazu in der Lage sind. michael
  14. @ Jaraz: Klar kann ich etwas zum Thema Backup sagen, ist aber nicht das Thema. Dass Du aber im Erst meinst, dass Backup dazu gehört, spricht für sich und für Dich. Das zeigt eher Deine Einstellung bez. Arroganz. Ich habe ja auch erst nach 15 min. bemerkt, dass es Pfeifen sind, brachte das aber natürlich nicht zum Ausdruck Haarespalterei - bez. fälschliche Unterstellung ich hätte jetzt nur eine Netzwerkdoku geliefert - schau sie dir halt einfach an Tja, es gibt leider nichts zu verstehen, zumindest nicht von meiner Seite. michael
  15. @ Netstrike: Backup hat nix darin zu suchen, es ging um das Absichern von Netzwerken und nicht um Backuplösungen Die Präsentation habe ich als Ausduck zu Beginn der "Prüfung" an die 3 Pfeifen ausgehändigt. @ Sandrin: Wir machen ja in unserer Firma auch Präsentation. Und in meiner Präsentation ist das nicht zu viel Text - schließlich wurde das Thema das Abgesicherte Netzwerk genehmigt - und es ist nun mal ein komplexes Thema, welches nun mal nicht mit 3 Worten abgehandelt werden kann. "Projektbericht" ich kenne das Wort in BaWü nicht. Ich habe schon einige Netzwerkdokus von anderen Firmen durchgelesen und die waren auch in der Art wie die meine. Nun gut - ich dachte schon es gäbe vernünftige Argumente gegen meine Arbeit. gruss michael
  16. Hallo Leute, ich muss sagen, dass ich noch geschockt bin von der "Prüfung" die eben lief - und mich schockt eigentlich nichts mehr. Ich hatte heute um 11:00 die Prüfung im Siemens Gebäude in Karlsruhe Vorab: Für meine Doku + Präsentation habe ich nur 72 Punkte bekommen. Auf dem Schein steht: Betr.Projektar und Präsentation - ich denke da ist auch die Doku drin ? Als Zielgruppe habe ich klar die Administratoren angegeben und das Thema war: "Das abgesicherte Netzwerk" Hier ist meine Präsentation: http://www.michaelott.com/files/Pruefung.zip und hier die Doku (Betrieb ... entfernt wg. Referenz bei Bewerbungen) http://www.michaelott.com/files/arbeit.zip Es waren 3 Prüfungsbewerter anwesend. Alle ohne Anzug, T-Shirt hing teilweise raus und sahen nicht motiviert aus. Einer von den Dreien hatte den Ton angegeben. Ich hatte - evtl. ein Fehler - ein weises Hemd und eine schwarze Jeans an. Nach der 10. Folie von 16 meinte der Tonangebende, ich solle doch nicht ablesen, den er könne selbst lesen. Ich hatte nie 1:1 abgelesen und auch Beispiele genannt, die nicht auf der Folie standen. Ab Folie 11 dann: Ich solle nur schnell weitermachen. Ich wäre dabei am Thema vorbei zu gehen. Es wurden mir am Ende keine fachlichen Fragen gestellt. Nur, woher die Quellen sind - die stehen ja auch schon in der Doku drin und auf einer Folie wird das BSI als Quelle angegeben. Dann stellte doch tatsächlich einer die Frage: Wie es denn mit Backup aussieht. Wie bitte Backup? Hallo - das Thema ist: "Das abgesicherte Netzwerk" und keine Backup-Strategien. Mein Gott dachte ich, hier und heute habe ich wohl die IHK-Arschkarte gezogen. Die Prüfer habe wirklich auch keine Fragen zum abgesicherten Netzwerk gestellt, evtl. weil sie gar keine Ahnung von der Sachlage hatten ? Oder weil sie um 12 Uhr Mittag machen wollten ? Sie sagten noch etwas vom Arbeitsauftrag - der geht ja aus der Doku hervor. Beim Überreichen der Noten, wurde die Bewertung weder begründet noch kommentiert, noch sonst was gesagt. Es wurde gratuliert, dass ich bestanden habe -na vielen Dank auch. Ich werde mich damit nicht abfinden und mich bei der IHK beschweren - es kann doch nicht angehen, dass mann jetzt schon von DAUs geprüft wird. Falls Ihr wisst, was man da machen kann, dann schickt mir eure Vorschläge. salve michael
  17. ich schätze mal, dass ca. 70 % aller it-firmen von der dummheit ihrer kunden / mitarbeiter leben. dass so was auf dauer nicht gut geht, ist ja mittlerweile bekannt. ich kenne in meiner klasse von 30 nur 3, die richtig ausgebildet werden. der rest tippt angebote kocht kaffee oder befriedigt seinen chef auf andere art. in meiner firma gibts 8 azubis 2 chefs 4 festangestellt - die azubis werden alle ausgebeudet - keiner zeit, der einem was erklären kann und wenn, ist es eh meistens falsch - so ist nun mal die it-branche - ein haufen dummschwätzer die die kunden über den tisch ziehen. die einzigen, die davon profitieren sind die chefs - sonst keiner - kapitalismus halt michael
  18. stimmt nicht - nimm ciscos mit leap - die sind auch ohne vpn (noch) sicher.
  19. Das mit den Bewerbungskosten muss ich wohl bald machen, 4 Mappen, Papier, Karton haben schon 38 € gekostet + Bilder für 20 € ... Ich werde das so schnell wie möglich tätigen, da ja, das hoffe ich doch, bald Vorstellungsgespräche stattfinden werden. Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz vor 3 Jahren, bekam ich einen Fahrkartengutschein vom AA ausgestellt.
  20. Hallo, danke für Deine schnelle Antwort. Die Situation ist die eines Ausbildungsverhältnisses - ohne Übernahme - die mündliche Prüfung ist am 3.7.2003 - also auch -1 vor der Arbeitslosigkeit. Ok - man braucht schon mal keine Kündigung. Lücke ? Der Rechtsanspruch besteht doch ab dem Eingang des Antrages ? Also nicht rückwirkend ?
  21. zuerst wep, dann ein vpn, dann ein proxyserver mit anmeldung benutzen - dann ruhig schlafen
  22. also ohne konkrete benchmarks würde ich keine aussage über die ENORMEN performanceEINBRÜCHE machen

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